Rahmenvereinbarung für Abholung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.12.2023, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.11.2023
- CPV-Codes
- Briefpostdienste (64112000)
- Bekanntmachung
- lwl.org
- Bekanntmachungsnummer
- 695460-2023
- Verfahrensnummer
- 22927261-4342-4b27-80b5-71b89c61e8c7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) mit Sitz in Münster beschaffen Postdienstleistungen für Poststücke, die nach Druck und Kuvertierung beim Versanddienstleister abgeholt, frankiert und zugestellt werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten; der geschätzte Nettowert beträgt rund 3,00 Millionen Euro, der maximale Höchstwert rund 3,61 Millionen Euro, ohne Mindestabnahmeverpflichtung. Die Leistung betrifft die Regionen DE213 und DE21K; Angebote sind bis zum 18. Dezember 2023, 10:00 Uhr, einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Postdienstleistungen für die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW). Abholung vom Versanddienstleister/ Freimachung/Frankierung/Zustellung I. Auftragswertschätzung Vorraussichtliche Auftragswertschätzung (netto ) für die gesamte Vertragslaufzeit (max.48 Monate gem.§ 3 Abs.4 VgV: 3.004.770,79€ Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragsmengen jährlich sind dem Preisblatt zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (siehe Anlage A - Punkt 5-Leistungsbeschreibung- Angebot). II. Maximaler Höchstwert Maximaler (optionlaer) Höchstwert (netto) für die gesamte Vertragslaufzeit (48 Monate) gem.§ 3 Abs.4 VgV: 3.605.724,95€ Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca.20% unterschritten wird (s.o.geschätzter Auftragswert). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20-Simonsen & Weel.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Versanddienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wertschöpfungskette für Poststücke. Diese sollen nach erfolgtem Druck und Kuvertierung vom Druckdienstleister abgeholt und zugestellt werden. Eine Vorsortierung nach Regionen erfolgt nicht. Zudem muss die Abrechnung auf mehrere Kostenstellen erfolgen.
Frist: 18.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Vorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs.2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr.2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Versanddienstleistungen
- Qualität
- 40 %
- Preis
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Vorraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs.2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr.2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.01.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 43029-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.