Digitales Auslesen und Verarbeiten von Abo-Bestellscheinen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.09.2025
- CPV-Codes
- Datenverarbeitung (72310000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 593708-2025
- Verfahrensnummer
- 4fb4e956-5f35-4d6c-a0bb-c965f516309a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beauftragen Dienstleistungen zum Auslesen von Abo-Bestellscheinen. Die Leistung unterstützt die Bearbeitung von Abonnementanträgen auf Papier und auf elektronischem Weg; weitere Einzelheiten zum Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Der Einsatzort liegt in Berlin, die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2025 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Auslesen von Abo-Bestellscheinen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bieten wir unseren Kund*innen neben der beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und Nachweise sowohl auf dem papiergestützten als auch auf dem elektronischen Weg zu übergeben. Für diese Leistung wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Stand 31.12.2024 gab es bis zu rund 1,2 Mio. Abonnent*innen. Aufgrund der attraktiven Tarifangebote ist die Tendenz weiter steigend. Die Datensätze müssen überwiegend durch einen externen Dienstleiter erfasst werden. Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: 1. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Kontrolle und Plausibilisierung von Abo-Papieranträgen und die Übermittlung an den AG. 2. Der AN übernimmt die Digitalisierung und Übermittlung von Abo-Post an den AG. 3. Der AN übernimmt die Digitalisierung, Plausibilisierung, Zuordnung und Übermittlung von analogen Fotos an den AG. 4. Der AN stellt dem AG eine Android-App zur Erfassung von Kundenfotos für die Mitarbeiter des AGs zur Verfügung, inkl. Wartung und Weiterentwicklung. 5. Für persönliche Tarife müssen Kunden einen entsprechenden Nachweis beibringen. Der AN prüft die Nachweise und gibt diese frei. 6. Validierung von FIT TN Neukunden - Hinweis: Diese Leistung wird nur bis zur Einführung des neuen FIT Portals benötigt. Das neue FIT Portal wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eingeführt. Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.02.2026 bis zum 31.01.2028 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag zweimal um maximal jeweils weitere zwölf (12) Monate verlängern bis maximal zum 31.01.2030. Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0508-2025") nachweisen. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Auslesen von Abo-Bestellscheinen
- Die BVG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Abwicklung und Plausibilisierung der Abo-Anträge und der Eingangspost sowie zur Sicherstellung der Qualität (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte,Genehmigungs- und Abwicklungsprozesse; Status der Bearbeitung usw. ) 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
- 10 %
- Der AG erwartet eine möglichst ansprechende Darstellung und möglichst einfache Abwicklung. Je besser die Umsetzung, desto besser erfolgt die Bewertung. Berücksichtigt werden insoweit: die Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung der App. (Übersichtlichkeit und Darstellung der einzelnen Prozessschritte) 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
- 10 %
- Mitarbeiterqualifikationen für folgende Mitarbeiter, die für die BVG tätig sein werden: - Projektleiter - Web-Entwickler - APP-Entwickler - Supporterfahrungen Je besser die Qualifikation, desto besser erfolgt die Bewertung. 100 Punkte= Das Kriterium wurde voll umfassend und sehr ausführlich erfüllt 80 Punkte = Das Kriterium wurde umfassend und ausführlich erfüllt 60 Punkte = Das Kriterium durchschnittlich und genügend erfüllt 40 Punkte = Das Kriterium wurde berücksichtigt, jedoch wenig ausführlich erfüllt 20 Punkte = Das Kriterium wurde fast nicht berücksichtigt 00 Punkte = Das Kriterium wurde gar nicht berücksichtigt
- 10 %
- Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität (100 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität (70 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität (50 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität (0 Punkte). Hinweis: Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern.
- 10 %
- diverse Einzelpreise
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0508-2025") nachweisen. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 897-2026
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