Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.09.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.07.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 479818-2025
- Verfahrensnummer
- 019831b6-8fe2-4a92-b14d-7695d8a22b2e
- CPV-Codes
45261200 · Dachdeck- und Dachanstricharbeiten; 45261300 · Klempnerarbeiten; 45261410 · Dachabdichtungs- und -dämmarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord schreibt Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein Gebäude mit einer Kapazität von 195 Kindern. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ELCH - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 195 Kindern in Berlin-Heiligensee
Frist: 02.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 519317-2026
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 61 Tsd. € |
| Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 218 Tsd. € |
| Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 64 Tsd. € |
| Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 17.03.2026 | 40 Tsd. € |
| Bau einer Holzfassade für einen Kindertagesstätten-NeubauEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungs mbH | Berlin, Deutschland | 04.11.2025 | - |
| Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 22.06.2026 | - |
| Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-NeubauEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 10.03.2026 | 61 Tsd. € |
| Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwocklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 45 Tsd. € |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| RGRossi GmbH | Remseck | 2 | 0 | 10.08.2026 | 427 Tsd. € | steigend |
| HGHirsch GmbH | München | 2 | 0 | 03.07.2026 | 58 Tsd. € | steigend |
| HGHainich-Holz GmbH | Heyerode | 1 | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € | steigend |
| ABAMG Bau GmbH | Halle | 1 | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
| VGViebahn GmbH | Möllenhagen | 1 | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € | steigend |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | Demitz-Thumitz | 1 | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € | steigend |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | Heideblick | 1 | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | Berlin | 1 | 1 | 14.04.2026 | 61 Tsd. € | steigend |
| GGGABAS GmbH | Berlin | 1 | 1 | 19.12.2025 | 218 Tsd. € | steigend |
| WPWilhelm Pulver Baudekoration | Frankfurt am Main | 1 | 0 | 07.09.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (64) · Berlin (40) · Nordrhein-Westfalen (36) · Baden-Württemberg (25) · Hessen (19) · Niedersachsen (16)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 13 | 28.07.2026 |
| GKGemeinde Kumhausen | Kumhausen | 10 | 30.07.2026 |
| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 8 | 28.07.2026 |
| GHGemeindeverwaltung Haßloch | Haßloch | 6 | 05.08.2026 |
| SDStadt Dinslaken für ProZent GmbH | Dinslaken | 6 | 14.07.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 6 | 27.02.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 5 | 29.06.2026 |
| MDMagistrat der Stadt Steinbach (Taunus) | Steinbach (Taunus) | 4 | 30.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an LiegenschaftenBlaufuß & Behring GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an GebäudenHees + Knoll Dachtechnik GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Dachbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzung an LiegenschaftenHees + Knoll Dachtechnik GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an LiegenschaftenBlaufuß & Behring GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Zeitvertragsarbeiten für Dachabdichtung, Dachdeckung und KlempnerarbeitenHannoversche Zimmerei & Dachdeckerei GmbH & Co.KGGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland510 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Rahmenvertrag für Dachdeckerarbeiten 2026–2028W.+H.Weber GmbH +2 weitereKreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und SubmissionsstelleWetzlar, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.06.2026noch 20 Monate14.05.2028
- Dachbauarbeiten für Instandsetzungen und die Beseitigung von Not- und StörfällenBüdenbender Dachtechnik GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland381 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.09.2026noch 26 Monate30.11.2028
- Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten im RahmenvertragDachdeckerei Leibeling GmbHLand Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbHBerlin, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.12.2025noch 27 Monate28.12.2028
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 14 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| HGHainich-Holz GmbH | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € |
| ABAMG Bau GmbH | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € |
| VGViebahn GmbH | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 1 | 14.04.2026 | 61 Tsd. € |
| GGGABAS GmbH | 1 | 19.12.2025 | 218 Tsd. € |
| UDUniversum Dachbau GmbH | 1 | 25.09.2025 | 278 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 28.07.2026 | Bau und Montage einer Vollküche für eine Kindertageseinrichtung | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Bau und Montage von vier Teeküchen für eine Kindertagesstätte | Vergeben | HGHainich-Holz GmbH | 25 Tsd. € |
| 29.05.2026 | Installation einer Lüftungsanlage für eine Kita-Küche in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 22.05.2026 | Bodenbeschichtung für Industrieküche in einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 19.05.2026 | Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 08.05.2026 | Einbau von 4 Teeküchen in Neubau einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 05.05.2026 | Landschaftsgärtnerische Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 27.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | VGViebahn GmbH | 61 Tsd. € |
| 16.02.2026 | Estricharbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin | Vergeben | ABAMG Bau GmbH | 40 Tsd. € |
| 11.02.2026 | Tischlerarbeiten für Innentüren im Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | OAobjekt+raum ausbausysteme | 176 Tsd. € |
| 10.02.2026 | Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 40 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 61 Tsd. € |
| 09.10.2025 | Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | GGGABAS GmbH | 218 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | UDUniversum Dachbau GmbH | 278 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenDachdecker- und Klempnerarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Dachdecker- und Klempnerarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 988.000 Euro. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
65 % ähnlichDachdeckerarbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte mit Wohnungen und Tiefgarage in Eching-West
Eching · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Eching schreibt die Ausführung von Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit integrierten Wohnungen und Tiefgarage in Eching‑West aus. Das Los umfasst u. a. die Montage einer Aluminium‑Systemdeckung (ca. 625 m²), Betondachsteine (ca. 145 m²), Bitumen‑Zweischichtabdichtung (ca. 1 220 m²) sowie Dämm‑ und Abdichtungsarbeiten. Die Ausführungsdauer ist mit 420 Tagen angegeben. Angebotsfrist ist der 8. Oktober 2026.
60 % ähnlichMetallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Rösrath · Offen · Frist 22.09.2026
Die Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus in Rösrath beauftragt Metallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte. Der Auftrag umfasst sämtliche Metallkonstruktionen und Verglasungen des Gebäudes und ist in einem Los zusammengefasst. Die Ausführungsdauer beträgt etwa 90 Tage, das Verfahren ist offen und die Zuschlagsvergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
58 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Bayreuth-St. Johannis
Bayreuth · Offen · Frist 08.10.2026
Das Diakonische Werk – Stadtmission Bayreuth e. V. beauftragt Baumeister- und Rohbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Bayreuther Stadtteil St. Johannis. Das Baugrundstück liegt am Ochsenhut und wird über eine neu zu errichtende Erschließungsstraße mit Kanal- und Versorgungsleitungen angebunden. Die Vergabe betrifft ein Los; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Nettopreis. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlichMalerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 21.09.2026
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Wipper beschafft Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen. Angaben zur Größenordnung liegen nicht vor; die Einreichungsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
58 % ähnlichDachabdichtungs- und Dachdeckungsarbeiten für die Erweiterung einer Kindertagesstätte
Vergabestelle: Verbandsgemeinde Leiningerland · Offen · Frist 24.09.2026
Die Verbandsgemeinde Leiningerland beauftragt Dachabdichtungs- und Dachdeckungsarbeiten für die Erweiterung der Kindertagesstätte Kunterbunt in Kindenheim. Die Arbeiten sind der Region Rheinland-Pfalz zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 09:00 Uhr.
57 % ähnlichDachdeckerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup beschafft über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Dachdeckerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens. Der Ausführungsort liegt in Barntrup in Nordrhein-Westfalen; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
57 % ähnlichDachabdichtungsarbeiten für den Umbau und die Sanierung einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 05.10.2026
Die BIG Städtebau GmbH beauftragt Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen des Umbaus und der Sanierung der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in der Max-Adrion-Straße 41–43 in Neubrandenburg. Die Arbeiten sind der Region Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
56 % ähnlichZimmerer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Damme
Vechta · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Vechta beschafft Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Damme. Der Umfang umfasst unter anderem rund 38,5 Kubikmeter Dachsparren, 2.097 Meter Abbund- und Richtarbeiten, 1.450 Quadratmeter Dachschalung, 1.150 Quadratmeter Wärmedämmung, 1.450 Quadratmeter Kunststoffdachbahn sowie 325 Meter Absturzsicherung. Die Ausführungsdauer beträgt 130 Tage; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
56 % ähnlichDachbindungen und Dachklempnerarbeiten für Grundschule Grevesmühlen
Grevesmühlen · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Grevesmühlen vergibt Los 07 für Dachbindungen und Dachklempnerarbeiten im Rahmen des Schulcampus-Neubaus einer Grundschule in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern). Die Leistungen umfassen Dachabdichtungen mit Bitumenschweißbahn, Gefälledämmung, Dachrinnen, Attikaabdeckungen, Fallrohre, Dachfenster und Absturzsicherungen auf einer Fläche von etwa 1.080 Quadratmetern. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, Bewerbungsfrist ist der 25. September 2026.
52 % ähnlichGründacharbeiten für Schulneubau in Holzbauweise
Berlin · Offen · Frist 23.09.2026
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin schreibt Gründacharbeiten für einen dreigeschossigen Schulneubau in Holzbauweise aus. Die Arbeiten umfassen den Aufbau eines extensiven Gründachs mit Retentionsschicht, Bepflanzung, Unterkonstruktion für Photovoltaikanlagen sowie Wartungs- und Monitoringleistungen auf einer Gebäudefläche von etwa 2.176 Quadratmetern. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis September 2026 und wird durch EU-Mittel gefördert.
52 % ähnlichSchlüsselfertige Errichtung eines modularen Kindergartens (Gesamtvergabe)
Niedernhall · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Niedernhall beauftragt den schlüsselfertigen Bau eines modularen Kindergartens mit acht Gruppen, inklusive Planungsleistungen und funktionaler Leistungsbeschreibung. Das eingeschossige Gebäude soll auf einem derzeit bebauten Grundstück entstehen und Platz für insgesamt 35 Kinder bieten. Die Bauzeit ist mit 450 Tagen angegeben. Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe in einem Los.
52 % ähnlichLandschaftsbauarbeiten KiTa Talstraße Dinslaken
Dinslaken · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Dinslaken vergibt Landschaftsbauarbeiten für den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte an der Talstraße 2 / Elisabethstraße 54a in Dinslaken. Das Projekt wird als offenes Verfahren ausgeschrieben, wobei der Zuschlag nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt. Die Bewerbungsfrist endet am 6. Oktober 2026.
51 % ähnlichTechnische Gebäudeausrüstung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim vergibt Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer neuen Kindertagesstätte im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Einrichtung soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten und wird eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 205.500 Euro, und die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) – Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung
Meckesheim · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Meckesheim beauftragt die Planung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) für drei altersgemischte Gruppen mit insgesamt 50 Kindern. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (HLS, Elektro) sowie die Tragwerksplanung und werden in drei Lose aufgeteilt. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026. Der Auftraggeber trägt die Kosten selbst.
51 % ähnlichDachdeckerarbeiten einschließlich Dachdeckung und Klempnerarbeiten
Offen · Frist 30.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, beschafft Dachdeckerarbeiten im Berliner Raum. Der Leistungsumfang umfasst nach den angegebenen CPV-Codes Dacharbeiten, Dachdeckung sowie Klempnerarbeiten an Dächern, insbesondere Dachrinnen- und Abdichtungsarbeiten. Angaben zur Größenordnung und zum Ausführungszeitraum liegen nicht vor; die Frist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr.
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Offen · Frist 20.10.2026
Das Erzbistum Köln beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath. Die Leistung betrifft ein Los und ist der Region Köln, Nordrhein-Westfalen, zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
49 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Adendorf · Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Adendorf schreibt Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Kernsanierung und Erweiterung eines eingeschossigen Kindergartens in Adendorf (Region DE935) aus. Zum Umfang gehören unter anderem 1.250 m² Brettsperrholz-Kastenelementdecken, 125 m² Holz-Akustikdecken, 100 m² Holzrahmenbauwände, 16 Stahlprofile, eine 80 m² große Vorhangfassade auf Metallprofilen sowie Brandschutzbekleidungen, Gipskartonfriese und weitere Holzkonstruktionen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
49 % ähnlichFachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS für Neubau Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) beim Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Das Projekt umfasst die Planung einer modernen, zukunftsfähigen Gebäudeausstattung inklusive einer Frischkochküche für etwa 200 Essen täglich. Die anrechenbaren Kosten für die technischen Anlagen werden auf etwa 805.000 Euro netto geschätzt, mit Bewerbungsfrist bis September 2026.
48 % ähnlichZimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup vergibt über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Zimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens in Barntrup. Der Auftrag umfasst ein Los; weitere Angaben zu Umfang, Auftragswert oder Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
48 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Universum Dachbau GmbH
Zuschlagswert: 278.178 EUR · Vertragsschluss: 25.09.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
268 vergleichbare Verfahren, davon 178 mit erfasstem Zuschlag · 125 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 227.674,31 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 20 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Rossi GmbH · Remseck
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hirsch GmbH · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hainich-Holz GmbH · Heyerode
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
AMG Bau GmbH · Halle
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Viebahn GmbH · Möllenhagen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
objekt+raum ausbausysteme · Demitz-Thumitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Metallbau Werner Rode GmbH & Co.KG · Heideblick
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bayram Baukonstruktion Berlin GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
GABAS GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Wilhelm Pulver Baudekoration · Frankfurt am Main
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Blaufuß & Behring GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Gebäuden
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Hees + Knoll Dachtechnik GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Hees + Knoll Dachtechnik GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Blaufuß & Behring GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Dachabdichtung, Dachdeckung und Klempnerarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Hannoversche Zimmerei & Dachdeckerei GmbH & Co.KG
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 510.310 EUR
- Rahmenvertrag für Dachdeckerarbeiten 2026–2028
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle · Wetzlar
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.05.2028
Auftragnehmer: W.+H.Weber GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 11.06.2026
Zuschlagswert: -1 EUR
- Dachbauarbeiten für Instandsetzungen und die Beseitigung von Not- und Störfällen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Büdenbender Dachtechnik GmbH
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 380.506 EUR
- Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten im Rahmenvertrag
Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.12.2028
Auftragnehmer: Dachdeckerei Leibeling GmbH
Vertragsschluss: 15.12.2025
Zuschlagswert: 2.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de03069081014 erfasste Verfahren, davon 8 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:53 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 23.07.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 21:43 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen