Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 217.504 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 661618-2025
- Verfahrensnummer
- 0199be39-69f2-47a4-b3cc-0649ed608219
- CPV-Codes
- 45324000 · Gipskartonarbeiten
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord schreibt Trockenbauarbeiten für einen Kita-Neubau in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von 217.504 EUR. Das Vergabeverfahren erfolgt im offenen Verfahren.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH Trockenbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ELCH 525.0310 Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee
Frist: 11.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 514128-2026
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 64 Tsd. € |
| Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwocklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 45 Tsd. € |
| Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 17.03.2026 | 40 Tsd. € |
| Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-NeubauEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 10.03.2026 | 61 Tsd. € |
| Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 22.06.2026 | - |
| Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 61 Tsd. € |
| Tischlerarbeiten für Innentüren im Neubau einer KindertagesstätteEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 19.03.2026 | 176 Tsd. € |
| Bau einer Holzfassade für einen Kindertagesstätten-NeubauEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungs mbH | Berlin, Deutschland | 04.11.2025 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| WPWilhelm Pulver Baudekoration | Frankfurt am Main | 2 | 0 | 07.09.2026 | 192 Tsd. € | steigend |
| RPRuben Peter Ausbau GmbH | Floh-Seligenthal | 2 | 0 | 27.07.2026 | 820 Tsd. € | steigend |
| U&Ullrich & Schön GmbH | Fellbach-Schmiden | 2 | 0 | 14.07.2026 | - | steigend |
| HSHeinrich Schmid GmbH & Co. KG | Rosenheim | 2 | 0 | 30.06.2026 | 243 Tsd. € | steigend |
| HGHainich-Holz GmbH | Heyerode | 1 | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € | steigend |
| ABAMG Bau GmbH | Halle | 1 | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
| VGViebahn GmbH | Möllenhagen | 1 | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € | steigend |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | Demitz-Thumitz | 1 | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € | steigend |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | Heideblick | 1 | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | Berlin | 1 | 1 | 14.04.2026 | 61 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (54) · Berlin (39) · Baden-Württemberg (33) · Hessen (25) · Nordrhein-Westfalen (20) · Rheinland-Pfalz (17)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 12 | 28.07.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 6 | 27.02.2026 |
| GGGemeinde Groß Grönau über Amt Lauenburgische Seen | - | 4 | 01.09.2026 |
| SHStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - | Heilbronn | 4 | 31.07.2026 |
| MDMagistrat der Stadt Steinbach (Taunus) | Steinbach (Taunus) | 4 | 30.07.2026 |
| LSLandkreis Schaumburg - Vergabestelle | Stadthagen | 4 | 21.07.2026 |
| LALebenshilfe Ansbach e.V. | Ansbach | 4 | 15.07.2026 |
| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 4 | 10.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen GebäudemanagementJosef Füssenich GmbH & Co KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische GebäudeinstandhaltungKarl Müller & Co. Malerbetrieb GmbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
- Zeitvertragsarbeiten für TrockenbauleistungenFrerking +1 weitereGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland796 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Rahmenvereinbarung für Instandsetzungsarbeiten an MauerwerkARIHIR Baugesellschaft mbH +19 weitereLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland17,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.10.2025noch 12 Monate30.09.2027
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 14 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| HGHainich-Holz GmbH | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € |
| ABAMG Bau GmbH | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € |
| VGViebahn GmbH | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 1 | 14.04.2026 | 61 Tsd. € |
| GGGABAS GmbH | 1 | 19.12.2025 | 218 Tsd. € |
| UDUniversum Dachbau GmbH | 1 | 25.09.2025 | 278 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 28.07.2026 | Bau und Montage einer Vollküche für eine Kindertageseinrichtung | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Bau und Montage von vier Teeküchen für eine Kindertagesstätte | Vergeben | HGHainich-Holz GmbH | 25 Tsd. € |
| 29.05.2026 | Installation einer Lüftungsanlage für eine Kita-Küche in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 22.05.2026 | Bodenbeschichtung für Industrieküche in einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 19.05.2026 | Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 08.05.2026 | Einbau von 4 Teeküchen in Neubau einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 05.05.2026 | Landschaftsgärtnerische Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 27.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | VGViebahn GmbH | 61 Tsd. € |
| 16.02.2026 | Estricharbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin | Vergeben | ABAMG Bau GmbH | 40 Tsd. € |
| 11.02.2026 | Tischlerarbeiten für Innentüren im Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | OAobjekt+raum ausbausysteme | 176 Tsd. € |
| 10.02.2026 | Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 40 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 61 Tsd. € |
| 09.10.2025 | Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | GGGABAS GmbH | 218 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | UDUniversum Dachbau GmbH | 278 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenTrockenbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup vergibt über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Trockenbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens in Barntrup. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA) zugeordnet. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
66 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Offen · Frist 20.10.2026
Das Erzbistum Köln beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath. Die Leistung betrifft ein Los und ist der Region Köln, Nordrhein-Westfalen, zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
65 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Jeber-Bergfrieden
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Coswig (Anhalt) vergibt Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Jeber-Bergfrieden, 06868 Coswig (Anhalt). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Montage- und Installationswände, Beplankungen, Brandschutzbekleidungen, Dämmungen, Akustikdecken, WC-Trennwände sowie Arbeitsgerüste mit einer Vorhaltung von etwa 20 Wochen. Die Ausführung ist vom 9. November 2026 bis zum 28. Mai 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
62 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau eines Kinderhauses
Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Kinderhauses. Der Auftrag umfasst ein Los und wird in der Region DE1 ausgeführt. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 12:00 Uhr.
60 % ähnlichTechnische Gebäudeausrüstung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim vergibt Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer neuen Kindertagesstätte im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Einrichtung soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten und wird eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 205.500 Euro, und die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
58 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens
Au i. d. Hallertau · Offen · Frist 28.09.2026
Der Markt Au i. d. Hallertau vergibt Trockenbauarbeiten für den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens in Au in der Hallertau (Bayern). Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren ohne EU-Förderung. Bewerbungsschluss ist der 28. September 2026.
58 % ähnlichTrockenbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Trockenbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 640.000 Euro. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
57 % ähnlichMetallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Rösrath
Rösrath · Offen · Frist 22.09.2026
Die Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus in Rösrath beauftragt Metallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte. Der Auftrag umfasst sämtliche Metallkonstruktionen und Verglasungen des Gebäudes und ist in einem Los zusammengefasst. Die Ausführungsdauer beträgt etwa 90 Tage, das Verfahren ist offen und die Zuschlagsvergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
55 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) – Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung
Meckesheim · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Meckesheim beauftragt die Planung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) für drei altersgemischte Gruppen mit insgesamt 50 Kindern. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (HLS, Elektro) sowie die Tragwerksplanung und werden in drei Lose aufgeteilt. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026. Der Auftraggeber trägt die Kosten selbst.
55 % ähnlichZimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup vergibt über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Zimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens in Barntrup. Der Auftrag umfasst ein Los; weitere Angaben zu Umfang, Auftragswert oder Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
53 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Adendorf · Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Adendorf schreibt Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Kernsanierung und Erweiterung eines eingeschossigen Kindergartens in Adendorf (Region DE935) aus. Zum Umfang gehören unter anderem 1.250 m² Brettsperrholz-Kastenelementdecken, 125 m² Holz-Akustikdecken, 100 m² Holzrahmenbauwände, 16 Stahlprofile, eine 80 m² große Vorhangfassade auf Metallprofilen sowie Brandschutzbekleidungen, Gipskartonfriese und weitere Holzkonstruktionen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
53 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Erweiterung des Kinderhauses Bühl
Offen
Die Universitätsstadt Tübingen beschafft Trockenbauarbeiten für die Erweiterung des Kinderhauses Bühl. Die Ausschreibung umfasst ein Los; konkrete Mengen, der Auftragswert und der Zeitrahmen sind nicht angegeben. Der Leistungsort liegt in der Region DE1 in Deutschland.
52 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder am Kirschgelände in München. Der Leistungsumfang umfasst etwa 2.900 m² Metallständerwände, 1.250 m² Vorsatzschalen und Schachtwände sowie abgehängte Decken aus Gipskarton und Holzwolle-Leichtbauplatten mit insgesamt 7.750 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:20 Uhr UTC; der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
52 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses
Offen · Frist 22.09.2026
Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Berschweiler bei Kirn. Der Auftrag ist der Region DEB zugeordnet; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 07:00 Uhr.
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Erweiterungsneubau einer Grundschule
Potsdam · Offen · Frist 13.10.2026
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, beschafft Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsneubau der Waldstadt-Grundschule in Potsdam. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 1.600 m² nichttragende innere Trennwände, 560 m² Vorsatzschalen, 4.200 m² Abhang- und Unterdeckensysteme, 210 m² Streckmetalldecken sowie 1.500 laufende Meter Gipsfaserplatten-Friese. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Dolgesheim
Offen · Frist 28.09.2026
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt Trockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Dolgesheim aus. Die Ausschreibung betrifft die Region DEB; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichNeubau einer Kindertagesstätte in Bergheim als Generalunternehmerleistung
Offen · Frist 21.09.2026
Die rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH beschafft den Neubau einer Kindertagesstätte in Bergheim als Generalunternehmerleistung. Der Auftrag betrifft Bauleistungen in der Region Nordrhein-Westfalen; ein Auftragswert oder konkreter Umfang ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 18:00 Uhr.
50 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Ulmet
Kusel · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan beschafft Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte am Rand der Ortslage Ulmet in der Austraße. Geplant ist auf einem rund 4.000 m² großen Grundstück eine viergruppige Einrichtung für 65 Kinder mit etwa 850 m² Bruttogrundfläche, darunter Krippen- und Regelgruppen sowie weitere Funktionsräume. Der geschätzte Auftragswert beträgt 70.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
50 % ähnlichGerüstbauarbeiten mit Wetterschutzdach und Innengerüsten
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, beschafft Gerüstbauarbeiten mit etwa 4.000 m² Gerüsten, einem Wetterschutzdach von rund 840 m² sowie Innengerüsten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 560.711,26 Euro; die Ausführung ist in Berlin vorgesehen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 09:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
50 % ähnlichMalerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 21.09.2026
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Wipper beschafft Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen. Angaben zur Größenordnung liegen nicht vor; die Einreichungsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: GABAS GmbH
Zuschlagswert: 217.504 EUR · Vertragsschluss: 19.12.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
261 vergleichbare Verfahren, davon 159 mit erfasstem Zuschlag · 109 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 172.797 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 27 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Wilhelm Pulver Baudekoration · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ullrich & Schön GmbH · Fellbach-Schmiden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Schmid GmbH & Co. KG · Rosenheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hainich-Holz GmbH · Heyerode
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
AMG Bau GmbH · Halle
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Viebahn GmbH · Möllenhagen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
objekt+raum ausbausysteme · Demitz-Thumitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Metallbau Werner Rode GmbH & Co.KG · Heideblick
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bayram Baukonstruktion Berlin GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Notfallbeseitigung und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten sowie Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs-, Tapezier- und Instandsetzungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten im technischen Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Josef Füssenich GmbH & Co KG
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für technische Gebäudeinstandhaltung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Karl Müller & Co. Malerbetrieb GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Trockenbauleistungen
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 31.03.2026
Zuschlagswert: 795.505 EUR
- Rahmenvereinbarung für Instandsetzungsarbeiten an Mauerwerk
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: ARIHIR Baugesellschaft mbH +19 weitere
Vertragsschluss: 28.10.2025
Zuschlagswert: 17.325.626,1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de03069081014 erfasste Verfahren, davon 8 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:46 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.10.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 14:22 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen