Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 60.820 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 90261-2026
- Verfahrensnummer
- 019c2df2-699d-4580-a7ed-3b6801ed294b
- CPV-Codes
- 45321000 · Wärmedämmarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord schreibt WDVS-Arbeiten für einen Kita-Neubau in Berlin-Heiligensee aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Fassadendämmungsarbeiten. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 60.820 EUR.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH: WDVS-Arbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ELCH: WDVS-Arbeiten
WDVS-Arbeiten (EG) an dem Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee
Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 510583-2026
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|---|---|---|---|
| Fliesenarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 64 Tsd. € |
| Innenputzarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten in Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwocklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 45 Tsd. € |
| Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 11.11.2025 | 218 Tsd. € |
| Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 17.03.2026 | 40 Tsd. € |
| Bau einer Holzfassade für einen Kindertagesstätten-NeubauEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungs mbH | Berlin, Deutschland | 04.11.2025 | - |
| Fassadendämmung, Verputz-, Malerarbeiten und Klinkerriemchen für eine KindertagesstätteKommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für die Stadt Mörfelden-Walldorf | Groß-Gerau, Deutschland | 08.07.2026 | - |
| Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-HeiligenseeEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 16.04.2026 | 61 Tsd. € |
| Fassadenarbeiten und Wärmedämmverbundsystem für den Neubau einer KindertagesstätteStadt Sprockhövel | Sprockhövel, Deutschland | 28.05.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| RMRichardt Malerwerkstätten GmbH & Co. KG | Neukirchen | 3 | 0 | 19.08.2026 | 100 Tsd. € | steigend |
| RBREHMAN Bauunternehmen GmbH | Wiesbaden | 2 | 0 | 25.08.2026 | 145 Tsd. € | steigend |
| MGMock-Isoliertechnik GmbH | Bad Langensalza | 2 | 0 | 19.08.2026 | 135 Tsd. € | steigend |
| KBKurtulan Baudekoration GmbH | Limburg - Offheim | 2 | 0 | 10.08.2026 | 268 Tsd. € | steigend |
| ABAFM Bau GmbH | Essen | 2 | 0 | 26.06.2026 | 110 Tsd. € | steigend |
| HGHainich-Holz GmbH | Heyerode | 1 | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € | steigend |
| ABAMG Bau GmbH | Halle | 1 | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
| VGViebahn GmbH | Möllenhagen | 1 | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € | steigend |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | Demitz-Thumitz | 1 | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € | steigend |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | Heideblick | 1 | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (44) · Berlin (42) · Baden-Württemberg (35) · Nordrhein-Westfalen (28) · Hessen (18) · Rheinland-Pfalz (18)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 13 | 28.07.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 6 | 27.02.2026 |
| SPStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle | Pforzheim | 5 | 12.05.2026 |
| SHStadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement - | Heilbronn | 4 | 31.07.2026 |
| ARArbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Nürnberger Land e. V. | Lauf an der Pegnitz | 4 | 27.04.2026 |
| AUAufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH | Bad Neuenahr-Ahrweiler | 3 | 11.08.2026 |
| SWStadt Weinheim | Weinheim | 3 | 10.08.2026 |
| LVLandkreis Vechta | Vechta | 3 | 27.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen im RahmenvertragUNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH +4 weitereLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.09.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Wärme- und Kältedämmarbeiten an EnergieerzeugungsanlagenLindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbHSWM Services GmbHMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.06.2024noch 10 Monate31.07.2027
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 14 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| HGHainich-Holz GmbH | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € |
| ABAMG Bau GmbH | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € |
| VGViebahn GmbH | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 1 | 14.04.2026 | 61 Tsd. € |
| GGGABAS GmbH | 1 | 19.12.2025 | 218 Tsd. € |
| UDUniversum Dachbau GmbH | 1 | 25.09.2025 | 278 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 28.07.2026 | Bau und Montage einer Vollküche für eine Kindertageseinrichtung | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Bau und Montage von vier Teeküchen für eine Kindertagesstätte | Vergeben | HGHainich-Holz GmbH | 25 Tsd. € |
| 29.05.2026 | Installation einer Lüftungsanlage für eine Kita-Küche in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 22.05.2026 | Bodenbeschichtung für Industrieküche in einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 19.05.2026 | Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 08.05.2026 | Einbau von 4 Teeküchen in Neubau einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 05.05.2026 | Landschaftsgärtnerische Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 27.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | VGViebahn GmbH | 61 Tsd. € |
| 16.02.2026 | Estricharbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin | Vergeben | ABAMG Bau GmbH | 40 Tsd. € |
| 11.02.2026 | Tischlerarbeiten für Innentüren im Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | OAobjekt+raum ausbausysteme | 176 Tsd. € |
| 10.02.2026 | Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 40 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 61 Tsd. € |
| 09.10.2025 | Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | GGGABAS GmbH | 218 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | UDUniversum Dachbau GmbH | 278 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFassadenarbeiten mit Wärmedämm-Verbundsystem an einer zweigeschossigen Kita
Offen · Frist 28.09.2026
Das Amt Spreenhagen beschafft Fassadenarbeiten mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (VWS) für den zweigeschossigen Altbau einer Kindertagesstätte in Spreenhagen, Brandenburg. Die Frist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
60 % ähnlichFassadenbauarbeiten mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Bayreuth · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Bayreuth Hochbauamt schreibt Fassadenbauarbeiten mit Wärmedämmverbundsystem aus. Die Leistungen umfassen Dämmschichten aus Stein- und Mineralwolle (insgesamt 1.650 m²), Armierungsputz, verschiedene Oberputzarbeiten und Fassadenbeschichtungen auf einer Gesamtfläche von etwa 1.650 m². Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 400.000 Euro, die Bewerbungsfrist endet am 6. Oktober 2026.
55 % ähnlichPlanungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung des neuen Kindergartens in Großenkneten
Großenkneten · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Großenkneten schreibt Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI 2021 aus, die den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung eines neuen Kindergartens umfassen. Die Leistungen beinhalten u.a. die Ausarbeitung von PV‑Anlagengröße, Heizungs‑ und Lüftungskonzept, Schallschutznachweis und Erstellung eines Gebäudeenergieberichts. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4.000 EUR, die Angebotsfrist endet am 22.09.2026. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne EU‑Fördermittel.
51 % ähnlichZimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Adendorf · Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Adendorf schreibt Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Kernsanierung und Erweiterung eines eingeschossigen Kindergartens in Adendorf (Region DE935) aus. Zum Umfang gehören unter anderem 1.250 m² Brettsperrholz-Kastenelementdecken, 125 m² Holz-Akustikdecken, 100 m² Holzrahmenbauwände, 16 Stahlprofile, eine 80 m² große Vorhangfassade auf Metallprofilen sowie Brandschutzbekleidungen, Gipskartonfriese und weitere Holzkonstruktionen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
50 % ähnlichWärmedämmverbundsystem- und Außenputzarbeiten am Diakoniezentrum Ballenstedt
Thale · Offen · Frist 29.09.2026
Die Evangelische Stiftung Neinstedt mit Sitz in Thale beauftragt Arbeiten an der Gebäudehülle des Diakoniezentrums in Ballenstedt. Vorgesehen sind die Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems, also einer außenliegenden Fassadendämmung, sowie Außenputzarbeiten. Die Leistung ist der Region DEE09 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
50 % ähnlichFassadensanierung mit Wärmedämm-Verbundsystemen, Klempner- und Malerarbeiten
Berlin · Offen · Frist 20.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft Fassadenarbeiten an Haus 7 in Berlin. Der Auftrag umfasst die Erneuerung eines bestehenden Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) an der West- und Südfassade, Klempnerarbeiten sowie die Erneuerung von Fassadenanstrichen und die Instandsetzung von Fehlstellen an den Nordfassaden mehrerer Bauteile. Zusätzlich ist eine Sockeldämmung auf den innenseitigen Brüstungen nach der Dachsanierung vorgesehen; Angebote können bis zum 20. Oktober 2026, 6:30 Uhr (UTC), eingereicht werden.
50 % ähnlichMalerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 21.09.2026
Die Evangelische Kirchengemeinde An der Wipper beschafft Malerarbeiten für den Umbau einer Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen. Angaben zur Größenordnung liegen nicht vor; die Einreichungsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichTechnische Gebäudeausrüstung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim
Ebertsheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Ortsgemeinde Ebertsheim vergibt Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer neuen Kindertagesstätte im nördlichen Bereich der Gemeinde. Die Einrichtung soll 100 Kindern in vier Gruppen Platz bieten und wird eingeschossig, barrierefrei und in nachhaltiger Holzbauweise errichtet. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von etwa 205.500 Euro, und die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
50 % ähnlichWärmedämmverbundsystem mit Steinwolldämmung für das Innovationszentrum FUBIC
Berlin · Offen · Frist 05.10.2026
Die WISTA Management GmbH beauftragt die Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) mit Steinwolle. Der Umfang beträgt grob 1.700 m². Die Arbeiten finden am ehemaligen US-Militärkrankenhaus in Berlin-Lichterfelde statt, das zum Innovationszentrum FUBIC umgebaut und erweitert wird. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichZimmerer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Damme
Vechta · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Vechta beschafft Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Damme. Der Umfang umfasst unter anderem rund 38,5 Kubikmeter Dachsparren, 2.097 Meter Abbund- und Richtarbeiten, 1.450 Quadratmeter Dachschalung, 1.150 Quadratmeter Wärmedämmung, 1.450 Quadratmeter Kunststoffdachbahn sowie 325 Meter Absturzsicherung. Die Ausführungsdauer beträgt 130 Tage; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlichFassaden-, Dämm- und Klempnerarbeiten für einen Schulneubau
Senftenberg · Offen · Frist 15.10.2026
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beauftragt Arbeiten für den Neubau einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt im Bereich geistige Entwicklung sowie zugehörigen Freianlagen. Zum Umfang gehören unter anderem Sockelabdichtung und -dämmung, rund 2.285 Quadratmeter Fassadendämmung aus Mineralwolle, eine Aluminium-Unterkonstruktion sowie hinterlüftete Fassaden- und Deckenbekleidungen aus Faserzementplatten mit etwa 2.040 Quadratmetern Fläche. Die Leistung wird im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg erbracht; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
47 % ähnlichFassadenarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes
Kassel · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG beauftragt Fassadenarbeiten für den Neubau eines zwei- bis viergeschossigen Schulgebäudes in Kassel. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 113 Holz-Aluminium-Einzelfenster, rund 620 m² Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade sowie Aluminium-Türelemente und eine Vorhangfassade mit vertikaler Holzleistenbekleidung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 11,2 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichHeizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kleinkälteanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Weißenfels beschafft für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf Anlagen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Kleinkälte. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Sanitäranlagen für Kinder, Personal und Menschen mit Behinderung, zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit insgesamt 44,5 kW Heizleistung, eine Fußbodenheizung mit 68 Heizkreisen in 29 Räumen, zehn Einraumlüfter sowie die Kühlung von zwei Technikräumen. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichDämm- und Brandschutzarbeiten
Offen · Frist 01.10.2026
Das Land Berlin, Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, beschafft Dämm- und Brandschutzarbeiten. Der Auftrag ist der Region Berlin (NUTS-Code DE3) zugeordnet und umfasst ein Los. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 1. Oktober 2026 um 11:10 Uhr UTC; eine Größenordnung oder ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
45 % ähnlichWärmedämmverbundsystem anbringen und Außenflächen streichen
Passau · Offen · Frist 30.09.2026
Der Berufsschulverband Passau beschafft Arbeiten zur Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) einschließlich Malerarbeiten an den Außenflächen. Die Leistung wird in der Region Passau (NUTS-Code DE228) ausgeführt. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 7:30 Uhr UTC; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
45 % ähnlichArbeiten an einem Wärmedämmverbundsystem mit Rückbau und Fassadendämmung
Bremen · Offen · Frist 16.10.2026
Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen beschafft Arbeiten an einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) in Bremen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Reinigung von 930 m² Untergrund, den Rückbau von 965 m² eines bestehenden WDVS, die Demontage von 240 m Aluminium-Fensterbänken sowie die Anbringung von etwa 200 m² Sockeldämmplatten, 200 m² Fassadenfarbe und 1.400 m² Mineralwolle im System. Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 09:30 Uhr einzureichen; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
44 % ähnlichSanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Coswig (Anhalt) vergibt Bauleistungen für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen im Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Jeber-Bergfrieden. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abwasser- und Trinkwasserleitungen, Sanitärobjekte, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 41,5 Kilowatt Leistung, 553 Quadratmeter Fußbodenheizung sowie eine Einzelraumlüftungsanlage. Die Ausführung ist vom 16. November 2026 bis zum 30. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichWärmedämmverbundsystem aus Steinlamellen für Bauteil B
Germersheim · Offen · Frist 12.10.2026
Die Kreisverwaltung Germersheim beauftragt Arbeiten an der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein. Bestandteil sind unter anderem die Prüfung und Vorbereitung des Untergrunds sowie die Montage eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) aus 200 mm starken Steinlamellen auf etwa 135 m², einschließlich Laibungsdämmung, Verdübelung, Panzergewebe und Anputzleisten. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 07:30 Uhr.
44 % ähnlichFassadensanierung mit Wärmedämmverbundsystem am Giebel eines Hortgebäudes
Offen
Die Stadt Plauen beauftragt im Rahmen der energetischen Sanierung des Hortgebäudes Friedrich Rückert Fassadenarbeiten am Giebel in der Rückertstraße in Plauen. Vorgesehen sind unter anderem die Herstellung von 90 m² Wärmedämmverbundsystem, der Rückbau und Wiedereinbau von 10 m Blitzschutz, 15 m Gesimsabdeckung aus Aluminiumblech, ein 24 m² großer verputzter Sockel sowie die Beschichtung von 114 m² Wand- und Sockelfläche. Die Ausführung soll voraussichtlich am 2. November 2026 beginnen und bis zum 29. Januar 2027 abgeschlossen sein.
43 % ähnlichHeizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf
Offen · Frist 06.10.2026
Ausgeschrieben sind Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten (HLS) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wengelsdorf. Auftraggeber ist das Rechts- und Vergabeamt der Stadt Weißenfels. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
43 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Bayram Baukonstruktion Berlin GmbH
Zuschlagswert: 60.820 EUR · Vertragsschluss: 14.04.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
267 vergleichbare Verfahren, davon 173 mit erfasstem Zuschlag · 107 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 169.496,7 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 32 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Richardt Malerwerkstätten GmbH & Co. KG · Neukirchen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REHMAN Bauunternehmen GmbH · Wiesbaden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mock-Isoliertechnik GmbH · Bad Langensalza
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kurtulan Baudekoration GmbH · Limburg - Offheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AFM Bau GmbH · Essen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hainich-Holz GmbH · Heyerode
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
AMG Bau GmbH · Halle
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Viebahn GmbH · Möllenhagen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
objekt+raum ausbausysteme · Demitz-Thumitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Metallbau Werner Rode GmbH & Co.KG · Heideblick
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen im Rahmenvertrag
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: UNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 17.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wärme- und Kältedämmarbeiten an Energieerzeugungsanlagen
SWM Services GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Lindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbH
Vertragsschluss: 18.06.2024
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de03069081014 erfasste Verfahren, davon 8 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 17:53 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:25 (Europe/Berlin)
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