Tischlerarbeiten für Innentüren im Neubau einer Kindertagesstätte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 176.091 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 98369-2026
- Verfahrensnummer
- 019c42b7-c4aa-4caa-a8bf-1ca56436194a
- CPV-Codes
- 45421000 · Bautischlerarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord schreibt Tischlerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Innentüren. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
ELCH: Tischlerarbeiten Innentüren
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · ELCH 525.0314
Tischlerarbeiten (Innentüren) im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee
Frist: 19.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Konkurs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Vergabestelle wird den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 506132-2026
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| Tischlerarbeiten, Innentüren und Fenster für den Neubau eines Kinder- und BegegnungszentrumsLandeshauptstadt München, Baureferat | München, Deutschland | 17.03.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| HHH. Hüther GmbH | Hedemünden | 3 | 0 | 14.08.2026 | 2,1 Mio. € | steigend |
| SSSedlmeyr Spezialtüren GmbH | Friedberg | 3 | 0 | 31.07.2026 | 945 Tsd. € | steigend |
| ASAkustik-, Stuck- und Trockenbau Sommer GmbH | Kirchdorf am Inn | 2 | 0 | 24.07.2026 | 67 Tsd. € | steigend |
| DWDAMIAN WERNER GmbH | Kalbach | 2 | 0 | 13.07.2026 | 157 Tsd. € | steigend |
| TFTischlerei Frerk Schulte GmbH | Saterland | 2 | 0 | 29.06.2026 | 89 Tsd. € | steigend |
| KTKrapp Tor- und Türtechnik I GmbH | Dinklage | 2 | 0 | 29.06.2026 | 460 Tsd. € | steigend |
| KTKrapp Tor-und Türtechnik GmbH | Hamburg | 2 | 0 | 29.06.2026 | 101 Tsd. € | steigend |
| TMTischlerei Markus Müller | Remse | 2 | 0 | 01.06.2026 | 268 Tsd. € | steigend |
| WFWood-Care Friesen | Nordermeldorf | 2 | 0 | 18.05.2026 | 201 Tsd. € | steigend |
| HGHainich-Holz GmbH | Heyerode | 1 | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (71) · Berlin (39) · Nordrhein-Westfalen (25) · Baden-Württemberg (21) · Hessen (19) · Niedersachsen (18)| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 12 | 28.07.2026 |
| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 11 | 25.08.2026 |
| EKEvangelischer Kirchenkreisverband für Kindertagesstätten Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH | Berlin | 6 | 27.02.2026 |
| SNStadt Neumarkt i.d.OPf. | Neumarkt i.d.OPf. | 5 | 12.08.2026 |
| GKGroße Kreisstadt Dachau | Dachau | 5 | 15.06.2026 |
| LBLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | Berlin | 5 | 09.06.2026 |
| KIKommunaler Immobilien Service Potsdam (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam | Potsdam | 4 | 11.08.2026 |
| SCStadtverwaltung Cottbus | Cottbus | 3 | 04.09.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Berlin- Tischlerarbeiten und Reparaturen in Berliner Wohnungen und WohnanlagenCerto Service GmbHdegewo AGBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.08.2026noch 12 Monate30.09.2027
- Rahmenvertrag für Fenster-, Türen-, Treppen- und VerglasungsarbeitenTischlerei Matthias Templin GmbH +1 weitereSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHBerlin, Deutschland8,3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2026noch 17 Monate23.02.2028
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Aktiv seit 2025 · 14 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| HGHainich-Holz GmbH | 1 | 09.07.2026 | 25 Tsd. € |
| ABAMG Bau GmbH | 1 | 18.05.2026 | 40 Tsd. € |
| VGViebahn GmbH | 1 | 12.05.2026 | 61 Tsd. € |
| OAobjekt+raum ausbausysteme | 1 | 30.04.2026 | 176 Tsd. € |
| MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 1 | 14.04.2026 | 40 Tsd. € |
| BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 1 | 14.04.2026 | 61 Tsd. € |
| GGGABAS GmbH | 1 | 19.12.2025 | 218 Tsd. € |
| UDUniversum Dachbau GmbH | 1 | 25.09.2025 | 278 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 28.07.2026 | Bau und Montage einer Vollküche für eine Kindertageseinrichtung | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Bau und Montage von vier Teeküchen für eine Kindertagesstätte | Vergeben | HGHainich-Holz GmbH | 25 Tsd. € |
| 29.05.2026 | Installation einer Lüftungsanlage für eine Kita-Küche in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 22.05.2026 | Bodenbeschichtung für Industrieküche in einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 19.05.2026 | Tischlerarbeiten für den Innenausbau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 08.05.2026 | Einbau von 4 Teeküchen in Neubau einer Kindertagesstätte | Offen | - | - |
| 05.05.2026 | Landschaftsgärtnerische Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau in Berlin-Heiligensee | Offen | - | - |
| 27.02.2026 | Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | VGViebahn GmbH | 61 Tsd. € |
| 16.02.2026 | Estricharbeiten für Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin | Vergeben | ABAMG Bau GmbH | 40 Tsd. € |
| 11.02.2026 | Tischlerarbeiten für Innentüren im Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | OAobjekt+raum ausbausysteme | 176 Tsd. € |
| 10.02.2026 | Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | MWMetallbau Werner Rode GmbH & Co.KG | 40 Tsd. € |
| 09.02.2026 | Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten für einen Kindertagesstätten-Neubau | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 61 Tsd. € |
| 09.10.2025 | Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in Berlin-Heiligensee | Vergeben | GGGABAS GmbH | 218 Tsd. € |
| 23.07.2025 | Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte | Vergeben | UDUniversum Dachbau GmbH | 278 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenTischlerarbeiten – Lieferung und Einbau von Innentüren
Bayreuth · Offen · Frist 22.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beauftragt Tischlerarbeiten für die Lieferung und den Einbau von Innentüren im Haupthaus eines Klinikkomplexes. Die Arbeiten umfassen die Modernisierung des zweiten und dritten Obergeschosses, wobei neue patienten‑ und pflegegerechte Zimmer sowie Arzt‑ und Verwaltungsräume entstehen sollen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
64 % ähnlichSchreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 23.09.2026
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Vergabestelle Odenwaldkreis, beschafft Schreinerarbeiten für Türen im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte (KITA) in Zell, Bad König. Die Ausschreibung umfasst ein Los und betrifft die Region DE7. Angebote müssen bis zum 23. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
64 % ähnlichSchreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte
Offen · Frist 23.09.2026
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, vertreten durch die Vergabestelle Odenwaldkreis, beschafft Schreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte in Zell, Bad König. Die Ausschreibung umfasst ein Los; weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor. Die Region ist mit dem NUTS-Code DE7 angegeben, die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
61 % ähnlichLieferung und Montage von Holz-Innentüren mit Zargen für ein Kinderhaus
Hohenlinden · Offen · Frist 24.09.2026
Die Gemeinde Hohenlinden beauftragt die Lieferung und Montage von etwa 47 Holz-Innentüren mit Futter- oder Stockzargen, darunter Türen mit unterschiedlichen Brandschutz- und Feuchtraumanforderungen. Die Arbeiten erfolgen für den Neubau eines zweigeschossigen, etwa 1.830 m² großen Kinderhauses mit sechs Gruppen in Hohenlinden. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:30 Uhr.
60 % ähnlichTischler Türen für Franziskanerkloster Zeitz – Innentüren und Holztüren
Zeitz · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Zeitz schreibt die Lieferung und Montage von Tischler-Türen für den Umbau der Klausur des Franziskanerklosters in Zeitz aus. Das Los umfasst fünf Innentüren mit HPL-Platte, eine Holztür in Klimaklasse III und eine Holztür mit Brandschutz- und Rauchschutzfunktion. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach dem Kriterium Preis, Abgabefrist ist der 1. Oktober 2026.
59 % ähnlichLieferung und Montage von Innentüren und Zargen für einen Kindergarten
Brunnthal · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Brunnthal beschafft für den Neubau und die Sanierung des Kindergartens St. Nikolaus in Brunnthal insgesamt 32 Türelemente beziehungsweise Zargen mit Türen. Der Auftrag umfasst zwei Pfosten-Riegel-Türelemente mit Rahmentüren, elf Holz-Umfassungszargen mit Feuchtraum-Plattentüren, neun Holz-Umfassungszargen mit Plattentüren und zehn Holz-Stockzargen mit Plattentüren einschließlich Lieferung und Montage. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
58 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren in der Grund- und Förderschule
Isny im Allgäu · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Isny im Allgäu vergibt Tischlerarbeiten für die Sanierung und den Umbau der Gebäudeteile E und F der ehemaligen Realschule zur Grund- und Förderschule. Der Leistungsumfang umfasst etwa 69 Innentürelemente mit Stahlzarge und Holztürblatt, etwa 8 zusätzliche Holztürblätter sowie die Überarbeitung von etwa 21 bestehenden Türblättern. Die Arbeiten finden in Isny im Allgäu (Region DE148) statt; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
58 % ähnlichInnentüren für Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens
Au i. d. Hallertau · Offen · Frist 28.09.2026
Der Markt Au i. d. Hallertau schreibt den Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens aus und vergibt in diesem Zusammenhang die Lieferung und den Einbau von Innentüren. Das Projekt befindet sich in Au i. d. Hallertau in Bayern (Region Oberbayern) und wird ohne EU-Förderung finanziert. Die Bewerbungsfrist endet am 28. September 2026.
57 % ähnlichTischler- und Beschlagarbeiten für Innentüren im Erweiterungsbau einer Grundschule
Kranenburg · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Kranenburg beauftragt Tischler- und Beschlagarbeiten für den Erweiterungsbau der Grundschule Nütterden in Kranenburg. Vorgesehen sind etwa 44 Innentüren mit unterschiedlichen Beschichtungen sowie Brand- und Schallschutzanforderungen, die zugehörigen Zargen, rund sechs schallgeschützte Innenfenster, etwa 134 Meter Fensterbänke, Glasfolierungen und Nebenarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
57 % ähnlichTischlerarbeiten – Lieferung und Montage von Innentüren
k.A. · Offen · Frist 22.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beauftragt die Durchführung von Tischlerarbeiten für die Lieferung und Montage von Innentüren in ihren Einrichtungen. Das Verfahren ist ein offenes Verfahren und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Der Auftragswert wird in der Bekanntmachung nicht angegeben.
57 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren und Innenfenster bei der Eicheschule
Darmstadt · Offen · Frist 19.10.2026
Der Eigenbetrieb Da-Di-Werk, Gebäudemanagement, beschafft für die grundhafte energetische Sanierung und den Umbau der Eicheschule in Ober-Ramstadt Tischlerarbeiten. Vorgesehen sind 8 Innentüren aus Holz mit Stahlzarge, 22 schallschutzgeeignete Innentüren, 4 brandschutzgeeignete Innentüren sowie 3 Innenfenster mit Aluminiumzarge und Schallschutzanforderungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 115.790 Euro; die Ausführungsdauer ist mit 383 Tagen angegeben, und Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichSchreinerarbeiten für Türen beim Neubau einer Kindertagesstätte in Zell
Offen · Frist 23.09.2026
Ausgeschrieben sind Schreinerarbeiten für Türen im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte in Zell. Auftraggeber ist der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, vertreten durch die Vergabestelle Odenwaldkreis. Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren und Brandschutzelemente im Neubau
München · Offen · Frist 08.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft Tischlerarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder am Kirschgelände in München. Der Umfang umfasst unter anderem rund 113 Innentüren mit Holzblockzarge, 108 mit Stahlzarge, 17 mit Edelstahlzarge, 84 Holzrahmentüren, 39 festverglaste Brandschutzelemente sowie 8 Wohnungstüren. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC); einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
54 % ähnlichTischlerarbeiten für innenliegende Holztüren im Bundesrats-Anbau mit Besucherzentrum
Berlin · Offen · Frist 22.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beschafft in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Tischlerarbeiten für den Anbau des Bundesrates mit Besucherzentrum in Berlin-Mitte. Der Auftrag umfasst unter anderem etwa 92 ein- und zweiflügelige Türelemente mit Stahlzargen und Holztürblättern sowie zugehörigen Beschlägen und Oberflächen. Angebote müssen bis zum 22. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
54 % ähnlichSchreinerarbeiten Innentüren und Fensterbänke für Erweiterungsgebäude
Hofheim am Taunus · Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis vergibt Schreinerarbeiten für das Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule in Hofheim am Taunus. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Herstellung von 38 Innentüren, 2 Innenrollläden, etwa 80 Laufmetern Innenfensterbänken sowie 6 WC-Trennwandanlagen. Die Bewertung erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2026.
53 % ähnlichTischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Seniorenpflegeheims in Osterwieck
Halberstadt · Offen · Frist 28.09.2026
Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V. beauftragt Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau des Seniorenpflegeheims „St. Stephanus“ in Osterwieck. Der Umfang umfasst unter anderem 47 Innentüren mit Stahlzargen, drei Türen mit Feuer- und Rauchschutz, fünf Schiebetürelemente, 16 Türblätter, zwei mobile schalldämmende Trennwände, ein Aluminium-Rolltor sowie 150 Meter Holzhandläufe und 130 Meter Innenfensterbänke. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 7:30 Uhr.
53 % ähnlichLieferung und Montage von Innentüren und Zargen für die Herschelschule Hannover
Hannover · Offen · Frist 21.09.2026
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt die Lieferung und Montage von ca. 107 Innentüren und Zargen für die Sanierung und Erweiterung der Herschelschule aus. Der Auftrag umfasst neben Standard-Innentüren auch Funktionstüren mit Brandschutz-, Schallschutz- und Rauchschutzanforderungen sowie eine vierjährige Wartungs- und Prüfverpflichtung. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der umfassenden Gebäudesanierung des Schulstandorts.
53 % ähnlichSchreinerarbeiten für Innentüren bei Sanierung und Erweiterung der Grundschule Röthlein
Röthlein · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Röthlein beauftragt die Ausführung von Schreinerarbeiten für Innentüren im Rahmen der energetischen Sanierung der Grundschule und dem Neubau einer Ganztagesbetreuung. Das Los umfasst die Lieferung und Montage von ca. 45 Objekt‑Zimmertüren, WC‑Trennwandanlagen sowie ein Hubwandsystem und weitere Sonderarbeiten. Die Ausschreibung ist offen und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
52 % ähnlichTischler-, Beschlags- sowie Maler- und Lackierarbeiten an Holztüren
Berlin · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stiftung Berliner Leben vergibt Arbeiten im Gebäude Bülowstraße 90 in 10783 Berlin. Der Auftrag umfasst die Aufarbeitung und Erneuerung von Bestands- und neuen Holztüren, Beschläge wie Türschließer und Garnituren sowie Maler- und Lackierarbeiten an Türen, Wandvertäfelungen und Treppengeländern; vorgesehen sind unter anderem Arbeiten an rund 87 bestehenden Holztüren und fünf neuen Holztüren. Die Arbeiten finden im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum von Juli 2024 bis 2027 statt; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
52 % ähnlichTischlerarbeiten für Erweiterungen der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen
Hagen · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Hagen vergibt Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Herstellung und Montage von Innentüren mit Zargen und Beschlägen, Bekleidungen, Verkleidungen, Einbaumöbeln, Schreinerkonstruktionen, Wandbekleidungen, Innenausbauten und Fensterbänken. Die Leistungen betreffen zwei Erweiterungsbauten auf dem Schulgrundstück; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
51 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: objekt+raum ausbausysteme
Zuschlagswert: 176.091 EUR · Vertragsschluss: 30.04.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
267 vergleichbare Verfahren, davon 176 mit erfasstem Zuschlag · 118 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 173.658,09 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 24 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
H. Hüther GmbH · Hedemünden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sedlmeyr Spezialtüren GmbH · Friedberg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Akustik-, Stuck- und Trockenbau Sommer GmbH · Kirchdorf am Inn
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DAMIAN WERNER GmbH · Kalbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Tischlerei Frerk Schulte GmbH · Saterland
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Krapp Tor- und Türtechnik I GmbH · Dinklage
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Krapp Tor-und Türtechnik GmbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Tischlerei Markus Müller · Remse
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wood-Care Friesen · Nordermeldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hainich-Holz GmbH · Heyerode
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Berlin, nach Vertragsende sortiert.
- Tischlerarbeiten und Reparaturen in Berliner Wohnungen und Wohnanlagen
degewo AG · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: Certo Service GmbH
Vertragsschluss: 10.08.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Fenster-, Türen-, Treppen- und Verglasungsarbeiten
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.02.2028
Auftragnehmer: Tischlerei Matthias Templin GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 23.02.2026
Zuschlagswert: 8.300.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord c/o STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
12049 · Berlin
evergabe@stattbau.de03069081014 erfasste Verfahren, davon 8 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSTATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
evergabe@stattbau.de030690810
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:46 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:23 (Europe/Berlin)
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