Maler- und Beschichtungsarbeiten für den Neubau eines Kinder- und Begegnungszentrums
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Tapezier- und Malerbedarf (44812400)
- Bauarbeiten für Kindergärten (45214100)
- Anstricharbeiten (45442100)
- Anstricharbeiten in Gebäuden (45442110)
- Neuanstricharbeiten (45442180)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 453320-2026
- Verfahrensnummer
- ba22b514-ec18-44a0-a9c5-7840fba07381
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München schreibt Maler- und Beschichtungsarbeiten für den Neubau eines Hauses für Kinder und eines Begegnungszentrums in der Haager Straße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein öffentliches Bauprojekt. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Haus für Kinder und Begegnungszentrum, Haager Straße, Neubau; VE: Maler- und Beschichtungsarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Maler- und Beschichtungsarbeiten
Haus für Kinder und Begegnungszentrum, Haager Straße, Neubau; VE: Maler- und Beschichtungsarbeiten
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.