Büroartikel, Kopierpapier und IT-Equipment einschließlich Zubehör
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 630.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.01.2024
- CPV-Codes
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- Bürobedarf (30192000)
- Druckpapier (30197630)
- Fotokopierpapier (30197643)
- Computerzubehör (30237200)
- Medizinische Verbrauchsartikel (33140000)
- Sanitätspacks (33141620)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 38333-2024
- Verfahrensnummer
- 73923766-c0fb-4b91-b66e-b510ac80ff25
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse mit Sitz in München beschafft Büroartikel und Kopierpapier sowie IT-Equipment einschließlich Steckdosenleisten. Zum Bürobedarf zählen außerdem Bewirtungsartikel, kleinere Haushaltsgeräte sowie Arbeitsschutzartikel wie Erste-Hilfe-Kästen und Beschilderungen. Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von 1.460 Tagen; der geschätzte Gesamtwert beträgt 630.000 Euro, die Höchstwerte liegen bei 765.000 Euro für Büroartikel und Kopierpapier sowie 285.000 Euro für IT-Equipment jeweils ohne Mehrwertsteuer. Die Angebotsfrist endete am 20. Februar 2024 um 9:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
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Leistungsbeschreibung
LOS 1: Gegenstand der Vergabe ist die Versorgung mit Büroartikel und Kopierpapier (BUK). Als Büroartikel werden darüber hinaus auch folgende Artikel gezählt: - Artikel zur Bewirtung wie Gebäck, Kaffee und Tee - Haushaltsgeräte wie Mikrowelle, Wasserkocher und Kaffeemaschine - Arbeitsschutzartikel wie Erste-Hilfe-Kästen und Beschilderungen im Sinne des Arbeitsschutzes LOS 2: Gegenstand der Vergabe ist die Versorgung mit IT- Equipment (ITE). Als IT-Equipment wird darüber hinaus auch folgende Artikel gezählt: - Steckdosenleisten Zuschlagslimitierung: Dies ist aufgeführt in der/ den: > Besonderen Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Verfahren unter Ziffer 2.2 (hinterlegt unter Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/Formulare) Implementierung: Diese sind aufgeführt in den/der: > Besonderen Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Verfahren unter Ziffer 2.4 (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“). Der Höchstbetrag (Gesamt-Höchstwert) der Rahmenvereinbarungen betragen: Los 1) "Büroartikel & Kopierpapier" 765.000 Euro (ohne MwSt.) Los 2) "IT Equipment" 285.000 Euro (ohne MwSt.) Die detaillierten Bedingungen sind in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen und den Leistungsbeschreibungen, zu finden unter "Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare", beschrieben.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Büroartikel & Kopierpapier (BUK)459.000 EUR
Büroartikel & Kopierpapier (BUK)
Frist: 20.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · IT Equipment (ITE)171.000 EUR
IT Equipment (ITE)
Frist: 20.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A; Der Bewerber bzw. der Bieter hat zudem bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. Angebotsabgabe Angaben zum Vorliegen von allgemeinen vergaberechtlichen Ausschlussgründen, § 123, § 124 GWB zu machen. Dies ist direkt in den Vergabeunterlagen an den dafür vorgesehenen Stellen einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Angaben bzgl.einer möglichen Eignungsleihe hat der Bewerber an den dafür vorgesehenen Stellen der Vergabeunterlagen zu machen. Falls er sich der Eignungsleihe bedient, hat er gemäß den entsprechenden Hinweisen der Vergabeunterlagen das Dokument"Erklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und Nachunternehmer", sowie das Dokument “Anlage Erklärung Eignungskriterien Bewerber bzw. Bieter”(bereitgestellt unter "Vergabeunterlagen - Vertragsbedingungen/ Formulare") von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und/oder von jedem Unterauftragnehmer ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Allgemeine Angaben des Bewerbers/ Bieters (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend). Sowie in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 gemäß Artikel 5 k)Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 derVerordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.) Im Rahmen der Eignungsprüfung können maximal 100 % je LOS erreicht werden. Es werden die Bieter/Bewerber bzw. Bieter-/Bewerbergemeinschaften als geeignet betrachtet, die bei dem jeweiligen LOS mindestens 55 % der Bewertung erreichen bzw. überschreiten. Besondere Bewerbungsbedingungen/Zuschlagslimitierung: Der Auftraggeber legt eine Obergrenze fest, bis zu der einem Bieter der Zuschlag auf mehrere Lose erteilt werden kann. Die Zuschlagslimitierung greift auf folgende Art und Weise: Wird für beide Lose (Los 1 „Büroartikel/Kopierpapier“ & Los 2 „IT-Equipment“) ein zuschlagsfähiges Angebot von demselben Bieter (jeweils höchster Z-Wert) abgegeben, ist der Zuschlag/Vertragsschluss auf ein Los begrenzt. Das Los mit dem höheren Z-Wert erhält in diesem Fall den Zuschlag. Hinweis: Die Ermittlung des relevanten „Z-Wertes“ (wirtschaftlichstes Angebot) ergibt sich aus der in der Veröffentlichung kommunizierten und in den Vergabeunterlagen enthaltenen Gewichtung des Preis-/Leistungsverhältnisses. Ausnahme der Zuschlagslimitierung: Beide Lose können nur dann gemeinsam zu Gunsten von einem Bestbieter bezuschlagt werden, wenn für ein oder beide Lose keine weiteren zuschlagfähigen Angebote ermittelt werden konnten. Implementierung / Folgeplatzierung: Nach Zuschlag erfolgt die Implementierungsphase gemäß Ziffer 13 der Leistungsbeschreibungen (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“). Sofern die Abnahme erfolgreich erfolgt ist, beginnt der Leistungszeitraum. Im Falle einer gemäß den Abnahmefristen negativen Abnahme, erhält der direkte, folgeplatzierte Bieter mit dem höchsten „Z-Wert“ den Zuschlag. Hier ist die Ziffer 2.2 im Dokument "Besondere Bewerbungs Bedingungen" zu beachten (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“). Hauptangebote von Unterauftragnehmern: Ein Bieter kann nicht ein Hauptangebot abgeben, wenn er gleichzeitig als Unterauftragnehmer von einem anderen Bieter benannt wurde. Preisindexierung / Preisbindungsklausel (Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung): Maßgeblicher Richtwert Preisindexierung: Die Preisabgabe / die Vergütung der Artikel ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Preisliste / im Preisblatt (Anlagen „BUK_ARTIKEL_PREISBLATT“ &„ITE_ARTIKEL_PREISBLATT“, zu finden unter „Vergabeunterlagen/Anlagen“) des Auftragnehmers. Eine Möglichkeit zur Preisanpassung ist in der Anlage 4 (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“) zur Rahmenvereinbarung geregelt. Der zukünftige Auftragnehmer und der Auftraggeber erhalten während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, eine Preisanpassung zu den beschriebenen Stichtagen vorzunehmen. Hierzu wurden die Werte des Statistischen Bundesamtes (https://www-genesis.destatis.de/genesis/online) herangezogen. Bindefrist: Mit dem Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Büroartikel & Kopierpapier (BUK)
- Angebotspreis
- 60 %
LOT-0002 · IT Equipment (ITE)
- Angebotspreis
- 60 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A; Der Bewerber bzw. der Bieter hat zudem bei Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. Angebotsabgabe Angaben zum Vorliegen von allgemeinen vergaberechtlichen Ausschlussgründen, § 123, § 124 GWB zu machen. Dies ist direkt in den Vergabeunterlagen an den dafür vorgesehenen Stellen einzutragen. Die Eintragung des Bewerbers bzw. des Bieters dort stellt seine Eigenerklärung dar. Angaben bzgl.einer möglichen Eignungsleihe hat der Bewerber an den dafür vorgesehenen Stellen der Vergabeunterlagen zu machen. Falls er sich der Eignungsleihe bedient, hat er gemäß den entsprechenden Hinweisen der Vergabeunterlagen das Dokument"Erklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und Nachunternehmer", sowie das Dokument “Anlage Erklärung Eignungskriterien Bewerber bzw. Bieter”(bereitgestellt unter "Vergabeunterlagen - Vertragsbedingungen/ Formulare") von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und/oder von jedem Unterauftragnehmer ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Allgemeine Angaben des Bewerbers/ Bieters (jeweils als Eigenerklärung): Angabe zur Bewerber-/Bieterstruktur; Angaben zum Unternehmen; Unternehmensform; Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend); Verpflichtungserklärung des jeweils zur Eignungsleihe eingesetzten Unterauftragnehmer (falls zutreffend). Sowie in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 gemäß Artikel 5 k)Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 derVerordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.) Im Rahmen der Eignungsprüfung können maximal 100 % je LOS erreicht werden. Es werden die Bieter/Bewerber bzw. Bieter-/Bewerbergemeinschaften als geeignet betrachtet, die bei dem jeweiligen LOS mindestens 55 % der Bewertung erreichen bzw. überschreiten. Besondere Bewerbungsbedingungen/Zuschlagslimitierung: Der Auftraggeber legt eine Obergrenze fest, bis zu der einem Bieter der Zuschlag auf mehrere Lose erteilt werden kann. Die Zuschlagslimitierung greift auf folgende Art und Weise: Wird für beide Lose (Los 1 „Büroartikel/Kopierpapier“ & Los 2 „IT-Equipment“) ein zuschlagsfähiges Angebot von demselben Bieter (jeweils höchster Z-Wert) abgegeben, ist der Zuschlag/Vertragsschluss auf ein Los begrenzt. Das Los mit dem höheren Z-Wert erhält in diesem Fall den Zuschlag. Hinweis: Die Ermittlung des relevanten „Z-Wertes“ (wirtschaftlichstes Angebot) ergibt sich aus der in der Veröffentlichung kommunizierten und in den Vergabeunterlagen enthaltenen Gewichtung des Preis-/Leistungsverhältnisses. Ausnahme der Zuschlagslimitierung: Beide Lose können nur dann gemeinsam zu Gunsten von einem Bestbieter bezuschlagt werden, wenn für ein oder beide Lose keine weiteren zuschlagfähigen Angebote ermittelt werden konnten. Implementierung / Folgeplatzierung: Nach Zuschlag erfolgt die Implementierungsphase gemäß Ziffer 13 der Leistungsbeschreibungen (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“). Sofern die Abnahme erfolgreich erfolgt ist, beginnt der Leistungszeitraum. Im Falle einer gemäß den Abnahmefristen negativen Abnahme, erhält der direkte, folgeplatzierte Bieter mit dem höchsten „Z-Wert“ den Zuschlag. Hier ist die Ziffer 2.2 im Dokument "Besondere Bewerbungs Bedingungen" zu beachten (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“). Hauptangebote von Unterauftragnehmern: Ein Bieter kann nicht ein Hauptangebot abgeben, wenn er gleichzeitig als Unterauftragnehmer von einem anderen Bieter benannt wurde. Preisindexierung / Preisbindungsklausel (Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung): Maßgeblicher Richtwert Preisindexierung: Die Preisabgabe / die Vergütung der Artikel ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Preisliste / im Preisblatt (Anlagen „BUK_ARTIKEL_PREISBLATT“ &„ITE_ARTIKEL_PREISBLATT“, zu finden unter „Vergabeunterlagen/Anlagen“) des Auftragnehmers. Eine Möglichkeit zur Preisanpassung ist in der Anlage 4 (zu finden unter „Vergabeunterlagen, Vertragsbedingungen/ Formulare“) zur Rahmenvereinbarung geregelt. Der zukünftige Auftragnehmer und der Auftraggeber erhalten während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, eine Preisanpassung zu den beschriebenen Stichtagen vorzunehmen. Hierzu wurden die Werte des Statistischen Bundesamtes (https://www-genesis.destatis.de/genesis/online) herangezogen. Bindefrist: Mit dem Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Bindefrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 179612-2024
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