Buchbindearbeiten für Bücher, Noten, Zeitschriften und Zeitungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentral- und Landesbibliothek Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- CPV-Codes
- Buchbinderdienste und Verarbeitung (79971000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 575376-2025
- Verfahrensnummer
- 41f673c5-3eff-48ec-9eed-86b72d19d14c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin beauftragt die Herstellung von Bibliotheks-Bucheinbänden und damit verbundene Sonderarbeiten für Bücher, Lieferungswerke, Noten, Zeitschriften und Zeitungen. Vorgesehen sind schätzungsweise 4.000 Bände pro Jahr, höchstens jedoch 4.500 Bände je Vertragsjahr; Abholung, Be- und Entladen sowie Anlieferung an die Verwendungsstelle sind eingeschlossen. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2025 um 10:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit, UTC).
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Leistungsbeschreibung
Bindearbeiten (Bücher, Lieferungswerke, Noten, Zeitschriften und Zeitungen) inkl. Sonderarbeiten für diverse Teilbereiche der Zentral- und Landesbibliothek Berlin Die Abholung und Anlieferung ist ebenfalls Bestandteil der Leistung und erfolgt inklusive Be- und Entladen frei Verwendungsstelle. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Buchbindearbeiten
Herstellen von Bibliotheks-Bucheinbänden für Ganz- und Halbgewebebände mit gebrochenen Rücken bzw. Einlagenverstärkung, geschätzte Mengen ca. 4.000 Bände pro Jahr, davon: Bücher und Lieferungswerke mit Klebebindung oder Heftung: ca. 700 Bände, Noten mit Klebebindung oder Heftung: ca. 250 Bände, Zeitschriften mit Klebebindung oder Heftung sowie Zeitungen mit Klebebindung: 3.050 Bände. Die vertraglich geschuldete Leistung erfasst eine maximale Höchstmenge von 4.500 Bänden pro Vertragsjahr. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Höchstmenge ausgeschöpft wird. Eine Mindestabnahmemenge von jährlich 3.400 Bänden gilt als vereinbart.
Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, §§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB Das Angebot muss vollständig sein. Die Vergabestelle entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV über eine Nachforderung. Sie ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Buchbindearbeiten
- Gesamtsumme (brutto) der Angebote Weitere Details sind den Bewerbungsbedingungen Punkt 2.7 zu entnehmen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, §§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB Das Angebot muss vollständig sein. Die Vergabestelle entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV über eine Nachforderung. Sie ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 839280-2025
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