BIM-Management und Gesamtkoordination für das Projekt Flehe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 381909-2026
- Verfahrensnummer
- dfbc620d-adac-45ab-856c-9531f20db41f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, sucht externe Unterstützung für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination im Projekt Flehe. BIM steht für Building Information Modeling, eine digitale Methode zur Planung und Koordination von Bauvorhaben. Die Leistungen beginnen mit der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und unterstützen außerdem Ausschreibungen für den konstruktiven Ingenieurbau sowie für Verkehrsanlagen- und Umweltplanung in den jeweils genannten Leistungsphasen; für Management und Gesamtkoordination müssen unterschiedliche Mitarbeitende eingesetzt werden. Das Projekt ist dem Raum Düsseldorf zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 7. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
Der Einsatz von Building Information Modeling (BIM) soll im Projekt helfen, Planungsprozesse und Informationsflüsse effizienter zu gestalten und die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu verbessern. Angesichts der Größe sowie der vertraglichen und technischen Komplexität des Projekts beabsichtigt der Auftraggeber, ein BIM-Management extern sowie eine BIM-Gesamtkoordination zu beauftragen. Sie sollen dem Projektteam ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI professionell zur Seite stehen und in den Ausschreibungsverfahren Konstruktiver Ingenieurbau LPH 3, 4 + 6 gemäß HOAI, sowie Verkehrsanlagen- u. Umweltplanung LPH 5, 6 + 8 gemäß HOAI unterstützen. Für das BIM-Management und die BIM-Gesamtkoordination sind jeweils verschiedene Mitarbeiter einzusetzen, um die Kontrollfunktion des BIM-Managements zu gewährleisten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · BIM (Manager und Gesamtkoordinator) zu Flehe Lph 3-4
BIM (Manager und Gesamtkoordinator) zu Flehe Lph 3-4
Frist: 07.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden analog zu der o.g. Systematik mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: Darstellung des Koordinationsprozesses und Einbindung aller am Planungsprozess beteiligten Fachdisziplinen unter Berücksichtigung der projektbezogenen Besonderheiten sowie der geplanten Vergabeverfahren. Hinweis: Das Erläuterungskonzept wird Vertragsbestandteil.
- 50 %
- Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Die folgenden Teilaspekte dienen der Transparenz zur Entscheidungsfindung im Kriterium. Sie werden analog zu der o.g. Systematik mit 0 bis 5 Punkten gewertet. Eine Rundung auf einen vollen Punktwert erfolgt erst in der Gesamtsumme. Dieser volle Punktwert des Kriteriums geht dann in die Wichtung ein. Die folgenden Punkte werden berücksichtigt: Konzept zur Planung und Durchführung von Workshops im Rahmen der Leistungserbringung (Inhalt, Zeitpunkt, Teilnehmerkreis, etc.) Hinweis: Das Erläuterungskonzept wird Vertragsbestandteil.
- 20 %
- Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. • Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 752379-2026
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