Betriebsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Regelbetreuung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1 EUR
Lose
2
Auftraggeber
MD Medizinischer Dienst BayernProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
31.01.2025
Bekanntmachungsnummer
68224-2025
Verfahrensnummer
21577fdf-86ba-433c-8abe-ae4d7e860e89
CPV-Codes
71730000 · Betriebliche Inspektionen; 85147000 · Betriebliche Gesundheitsfürsorge

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Kurzbeschreibung

Der Medizinische Dienst Bayern beschafft die gesetzlich vorgeschriebene betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Regelbetreuung in zwei Leistungsbereichen. Die Betreuung erfolgt nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an insgesamt 24 Beratungs- und Begutachtungsstandorten in Bayern. Die Vertragsdauer beträgt 720 Tage; Angebote sind bis zum 5. März 2025 um 9:00 Uhr einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird die gesetzlich vorgeschriebene betriebsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Regelbetreuung für den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) auf Grundlage des § 16 Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG) sowie Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit") vom 01.Januar 2011.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Betriebsmedizinische Betreuung1 EUR

    Der ausgeschriebene Leistungsumfang für die betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Regelbetreuung ermittelt sich nach dem in Anlage DGUV (zu §2 Abs.3) der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2 S. 14ff) beschriebenen Verfahren und ist so für den Medizinischen Dienst Bayern umzusetzen. Der WZ 2008 Kode des MD Bayern ist 86,90. Der MD Bayern ist der Betreuungsgruppe III zugeordnet. (Gesundheitswesen a. n. g.). Der MD Bayern ist bayernweit mit insgesamt 24 Beratungs-und Begutachtungszentren (BBZ) und 1689 Mitarbeitenden vertreten. Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach §12 ArSchG ist von der Ausschreibung ausgenommen und nicht zu bepreisen. Los 1 umfasst die betriebsmedizinische Betreuung der Standorte mit 350 Einsatzstunden pro Jahr. Los 2 umfasst die sicherheitstechnische Betreuung der Standorte mit 761 Stunden pro Jahr.

    Frist: 05.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Sicherheitstechnische Betreuung1 EUR

    Der ausgeschriebene Leistungsumfang für die betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Regelbetreuung ermittelt sich nach dem in Anlage DGUV (zu §2 Abs.3) der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2 S. 14ff) beschriebenen Verfahren und ist so für den Medizinischen Dienst Bayern umzusetzen. Der WZ 2008 Kode des MD Bayern ist 86,90. Der MD Bayern ist der Betreuungsgruppe III zugeordnet. (Gesundheitswesen a. n. g.). Der MD Bayern ist bayernweit mit insgesamt 24 Beratungs-und Begutachtungszentren (BBZ) und 1689 Mitarbeitenden vertreten. Die jährliche Sicherheitsunterweisung nach §12 ArSchG ist von der Ausschreibung ausgenommen und nicht zu bepreisen. Los 1 umfasst die betriebsmedizinische Betreuung der Standorte mit 350 Einsatzstunden pro Jahr. Los 2 umfasst die sicherheitstechnische Betreuung der Standorte mit 761 Stunden pro Jahr.

    Frist: 05.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Betriebsmedizinische Betreuung

Die Wertung erfolgt anhand des Preisblattes (VU_04.01). Grundlage für den Preis, der mit 100 Prozent in die Wertung einfließt, ist der Netto-Gesamtpreis, der sich aus der Summe der angegebenen Einzelpositionen (netto), die jeweils mit den Mengengerüsten multipliziert werden, ergibt. Somit ist das wirtschaftlichste Angebot pro Los das günstige Angebot im Gesamtpreis.
100 %

LOT-0002 · Sicherheitstechnische Betreuung

Die Wertung erfolgt anhand des Preisblattes (VU_04.01). Grundlage für den Preis, der mit 100 Prozent in die Wertung einfließt, ist der Netto-Gesamtpreis, der sich aus der Summe der angegebenen Einzelpositionen (netto), die jeweils mit den Mengengerüsten multipliziert werden, ergibt. Somit ist das wirtschaftlichste Angebot pro Los das günstige Angebot im Gesamtpreis.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/wir erklären ferner, dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen bin/sind (§ 123 Abs. 4 GWB). Im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das/die Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen nach einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, - weder mein/unser/unsere Unternehmen noch Angehörige meines/unseres/unserer Unternehmens/Unternehmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, oder - weder das Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten des Unternehmens nach einer der in § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen der vorgenannten Personen sind nicht anhängig." Eigenerklärung betreffend die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen - Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Bezug Russland) Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Name des Unternehmens Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten bzw. bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 249602-2025
Vergleichbare Verfahren170vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag158 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 33 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
PHPIMA Health & Safety GmbHMainz-Kastel5007.08.20262,1 Mio. €steigend
MAMedical Airport Service GmbHMörfelden-Walldorf4008.09.20263,7 Mio. €fallend
ATAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHLeipzig4007.07.20261,3 Mio. €stabil
HAHelios Arbeitsmedizin AMAGS GmbHBerlin4007.10.2024559 Tsd. €fallend
HAHelios AMAGS GmbHBerlin3009.04.2026282 Tsd. €steigend
PHPIMA Health & Safety GmbH - 3030.09.202510,7 Mio. €stabil
ATAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHBerlin3026.08.202552,2 Mio. €fallend
BGB.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH - 3014.01.2025 - fallend
IAias AktiengesellschaftBerlin3023.07.2024302 Tsd. €stabil
BPBG prevent GmbHTübingen2002.09.20260,01 €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (46) · Nordrhein-Westfalen (22) · Baden-Württemberg (20) · Niedersachsen (13) · Berlin (10) · Rheinland-Pfalz (9)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Dienstleistungen für Arbeitssicherheit und BetriebsmedizinCarl-Korth-Institut Arbeits- u. Gesundheitsschutz GmbHBezirkskliniken MittelfrankenAnsbach, Deutschland
    30.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Betreuung und Untersuchungen in BayernArbeitsmedizin Dr. Lindner +2 weitereFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für UmweltAugsburg, Deutschland
    1,2 Mio. €
    22.11.2024noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Sicherheitstechnische Betreuung und optionaler organisatorischer BrandschutzAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenMünchen, Deutschland
    977,037 €
    27.10.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    0,01 €
    27.08.2024noch 41 Monate27.02.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten an Standorten der SVLFGPIMA Health & Safety GmbHSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Kassel, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Betriebsärztliche Grund- und betriebsspezifische Betreuung für BeschäftigteAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHStadt WürzburgWürzburg, Deutschland
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    07.07.2026noch 72 Monate30.09.2032
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2032 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

MD Medizinischer Dienst Bayern

Aktiv seit 2024 · 8 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2024Spitze KW 21 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
AGacceptIT GmbH108.07.2026425 Tsd. €
DCDeloitte Consulting GmbH127.02.20261,2 Mio. €
SCSynergyMind Consulting GmbH127.10.2025580 Tsd. €
HAHelios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH101.04.20251 €
KGkraussfirmengruppe GmbH & Co. KG101.04.20251 €
TAthink about IT GmbH118.02.20251 €
BEBechtle118.02.20251 €
PDPinsker Druck und Medien GmbH101.08.20241 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Durchführung eines internen Seminarprogramms für soziale und persönliche KompetenzenDeloitte Consulting GmbHMD Medizinischer Dienst BayernMünchen, Deutschland
    1,2 Mio. €
    27.02.2026noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Eignungs- und Entwicklungs-Assessments für FührungskräfteSynergyMind Consulting GmbHMD Medizinischer Dienst BayernMünchen, Deutschland
    580 Tsd. €
    27.10.2025noch 25 Monate27.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
04.09.2026Full-Service-Leasing von elektrischen Mini-SUVs und SUVsOffen - 1 €
09.07.2026Beschaffung und Wartung von HCL Notes LizenzenVergebenAGacceptIT GmbH425 Tsd. €
08.05.2026HCL Notes Lizenzen mit WartungOffen - -
17.12.2025Durchführung eines internen Seminarprogramms für soziale und persönliche KompetenzenVergebenDCDeloitte Consulting GmbH1,2 Mio. €
04.08.2025Eignungs- und Entwicklungs-Assessments für FührungskräfteVergebenSCSynergyMind Consulting GmbH580 Tsd. €
31.01.2025Betriebsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische RegelbetreuungVergebenHAHelios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH +1 weitere1 €
20.11.2024Rahmenvertrag für Client-Geräte und MonitoreVergebenTAthink about IT GmbH +1 weitere1 €
24.05.2024Rahmenvertrag für Druck-, Buchbindearbeiten und DruckerzeugnisseVergebenIHIBA Hartmann GmbH & Co. KG +1 weitere1 €

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