Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt für die AOK Bayern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.02.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 20734-2025
- Verfahrensnummer
- 4719ba2c-5a91-4e46-a400-76a3f60fee1d
- CPV-Codes
- 85147000 · Betriebliche Gesundheitsfürsorge
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beschafft arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen durch einen Betriebsarzt für ihren Standort beziehungsweise die Region München. Die Leistungen müssen auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der jeweils aktuellen Fassung erbracht werden; vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung. Die Angebotsfrist endet am 12. Februar 2025 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Arbeitsmedizinische Betreuung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Arbeitsmedizinischen Betreuung
Erbringung von Leistungen der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung als Betriebsarzt. Abschluss einer Rahmenvereinbarung für andere besondere Dienstleistungen § 130 GWB
Frist: 12.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" nnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Arbeitsmedizinischen Betreuung
- Siehe Kriterienkatalog.
- 30 %
- Freitextliche Darstellung des arbeitsmedizinischen Betreuungskonzeptes des Anbieters mit detaillierter Darstellung über die Leistungserbringung in Anlehnung an das Leistungsverzeichnis der AOK Bayern. Im Konzept hat der Bieter seine Qualität darzulegen und ausführliche Angaben zu den einzelnen, im folgenden aufgeführten Leistungskriterien zu machen und soweit erforderlich, durch beizufügende Erläuterungen und Nachweise zu belegen. Die Leistungskriterien weist der Bieter in einem von ihm zu erstellenden Betreuungskonzept nach. Die dort gemachten Angaben müssen der Wahrheit und den Tatsachen entsprechen. Das Betreuungskonzept sollte einen Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten. - siehe Anlage A12 Zuschlagskriterien
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" nnerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 187394-2025
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| ABAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München | 8 | 30.06.2026 |
| ANAOK NordWest - Die Gesundheitskasse. | Hagen | 6 | 29.07.2026 |
| A-AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen | Hannover | 6 | 28.01.2025 |
| RVRegierung von Oberbayern | München | 4 | 05.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Betriebsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische RegelbetreuungHelios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH +1 weitereMD Medizinischer Dienst BayernMünchen, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.04.2025noch 6 Monate01.04.2027
- Betriebsärztliche und vertrauensärztliche Betreuung für Beschäftigteias health & safety GmbH +1 weitereStadt RegensburgRegensburg, Deutschland2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.06.2025noch 8 Monate31.05.2027
- Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt in Bayreuth und DachauSozialstiftung Bamberg saludis gGmbHTenneT TSO GmbHBayreuth, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.07.2026noch 21 Monate30.06.2028
- Dienstleistungen für Arbeitssicherheit und BetriebsmedizinCarl-Korth-Institut Arbeits- u. Gesundheitsschutz GmbHBezirkskliniken MittelfrankenAnsbach, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.12.2024noch 27 Monate31.12.2028
- Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Betreuung und Untersuchungen in BayernArbeitsmedizin Dr. Lindner +2 weitereFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für UmweltAugsburg, Deutschland1,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.11.2024noch 27 Monate31.12.2028
- Sicherheitstechnische Betreuung und optionaler organisatorischer BrandschutzAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften MünchenMünchen, Deutschland977,037 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.10.2025noch 39 Monate31.12.2029
- Betriebsärztliche Versorgung von Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit in Unterfranken und Oberfrankenias health & safety GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.08.2024noch 41 Monate27.02.2030
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten an Standorten der SVLFGPIMA Health & Safety GmbHSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Kassel, Deutschland3,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.04.2024noch 42 Monate03.04.2030
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenArbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt
Offen · Frist 21.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Reha-Zentrum Bad Aibling, Klinik Wendelstein, beschafft arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt. Der Leistungsort ist Bad Aibling; die Frist für die Ausschreibung endet am 21. September 2026.
54 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuung
Offen · Frist 09.10.2026
Die mhplus BKK, eine Betriebskrankenkasse, beschafft arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen. Angaben zum konkreten Leistungsumfang und zur Region sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
52 % ähnlichBetreuungsrahmenvertrag für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Stuttgart · Offen · Frist 14.10.2026
Die AOK Baden-Württemberg beschafft einen Betreuungsvertrag für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden an sämtlichen Standorten in Baden-Württemberg. Der Leistungszeitraum beträgt 720 Tage und umfasst arbeitsmedizinischen sowie sicherheitstechnischen Arbeitsschutz nach den gesetzlichen Anforderungen. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für vier Jahre
Offen · Frist 01.10.2026
Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschafft arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen nach DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistung ist für den Zeitraum von 2027 bis 2030 in der Region Niedersachsen vorgesehen. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichBetriebsärztliche Betreuung von Mitarbeitenden (Rahmenvereinbarung)
Braunschweig · Offen · Frist 21.09.2026
Die Technische Universität Braunschweig schreibt eine Rahmenvereinbarung für die betriebsärztliche Betreuung ihrer Mitarbeitenden aus. Die Leistung umfasst 680 Stunden pro Jahr und ist in fünf Lose nach Gefährdungsbereichen (Chemie, Biologie, Strahlung, Büroarbeitsplätze, Physik) aufgeteilt. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
41 % ähnlichUmsetzung von Teilprozessen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für Firmenkunden
Erfurt · Offen · Frist 31.12.2029
Die AOK PLUS sucht Dienstleister für die bedarfsorientierte Umsetzung von Teilprozessen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) bei ihren Firmenkunden. Es werden nicht-exklusive Kooperationsvereinbarungen geschlossen, um Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte zu initiieren, zu unterstützen und zu begleiten. Der Auftrag umfasst die Steuerung und Durchführung individueller BGM-Maßnahmen nach Kundenbedarf. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen erstreckt sich bis Ende 2029.
41 % ähnlichArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Offen · Frist 28.09.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, beschafft arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen. Die Leistung wird in der Region DE1 ausgeschrieben; eine genauere regionale Zuordnung oder Größenordnung ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
40 % ähnlichCallcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt Callcenter-Leistungen zur Servicetelefonie, um geeignete Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen zu gewinnen und ihre aktive Teilnahme sicherzustellen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 3.108.000 Euro, wird der Region München zugeordnet und umfasst eine Laufzeit von 360 Tagen. Angesprochen werden unter anderem Versorgungsverträge nach § 140a sowie § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
40 % ähnlichGeneralunternehmerleistungen für Ersatzneubau Bürogebäude AOK Hof
Nürnberg · Offen · Frist 07.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau eines Bürogebäudes in Hof aus. Das Gebäude soll 95 Arbeitsplätze bieten, mit Kundengeschäft im Erdgeschoss, Büroräumen in den Obergeschossen und Lagerflächen im Untergeschoss, vollständig barrierefrei nach DIN 18040 ausgeführt. Der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 8,5 Millionen Euro mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026.
39 % ähnlichSicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Leistungen für Betriebsstätten
Dresden · Offen · Frist 05.10.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, beauftragt sicherheitstechnische sowie arbeitsmedizinische beziehungsweise betriebsärztliche Leistungen für seine Betriebsstätten. Die Leistungen dienen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in der Region Nordrhein-Westfalen; ein Auftragswert oder eine Laufzeit sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 07:30 Uhr (UTC).
38 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuungsleistungen
Offen · Frist 29.09.2026
Ausgeschrieben werden Leistungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung. Auftraggeber ist die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig. Die Ausschreibung ist der Region Sachsen zugeordnet; die Frist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
37 % ähnlichArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für zwei Ministerien in Baden-Württemberg
Stuttgart · Offen · Frist 22.09.2026
Das Land Baden-Württemberg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus sowie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Vorgesehen sind jährlich geschätzt 240 Stunden für die Arbeitssicherheit und 65 Stunden für die Arbeitsmedizin; maximal können 320 beziehungsweise 105 Stunden pro Jahr abgerufen werden, jeweils verteilt auf beide Ministerien. Die Leistungen werden in Stuttgart erbracht und nach der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) bemessen; Angebote sind bis zum 22. September 2026 um 09:00 Uhr einzureichen.
36 % ähnlichBetriebsärztlicher Dienst, BEM-Verantwortung und Arbeitssicherheit in Bonn und Berlin
Offen · Frist 24.09.2026
Der Deutsche Akademische Austauschdienst e.V. sucht ein Dienstleistungsunternehmen für die Konzeption und Umsetzung des betriebsärztlichen Dienstes und der arbeitsmedizinischen Betreuung an seinen Standorten in Bonn und Berlin. Zusätzlich soll das Unternehmen die Verantwortung für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) übernehmen und am Standort Berlin die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen. Die Frist endet am 24. September 2026.
36 % ähnlichArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeitenden
Wuppertal · Offen · Frist 05.10.2026
Die gkv informatik eGbR mit Sitz in Wuppertal sucht ein externes Unternehmen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeitenden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 563.531 Euro; die vorgesehene Laufzeit umfasst 365 Tage. Angebote können bis zum 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
36 % ähnlichRahmenvereinbarung für medizinische Check-ups von Führungskräften
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für medizinische Check-ups von Führungskräften zu vergeben. Die Untersuchungen sollen Gesundheitsprävention, Eigenverantwortung und den Erhalt der Leistungsfähigkeit unterstützen. Der Leistungsort liegt in Berlin; ein konkreter Auftragswert oder Leistungszeitraum ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr Berliner Zeit.
35 % ähnlichGesundheitstage und Screenings für Firmenkunden der AOK PLUS
Erfurt · Offen · Frist 31.12.2029
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sucht Vertragspartner für nicht-exklusive Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Durchführung spezifischer Screenings im Rahmen von Gesundheitstagen bei ihren Firmenkunden. Die Maßnahmen sollen die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen unterstützen. Das Verfahren gilt für Sachsen und Thüringen; die Frist endet am 31. Dezember 2029.
35 % ähnlichBetriebsärztliche Dienstleistungen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen
Offen · Frist 23.09.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen sucht einen Betriebsarzt für betriebsärztliche Dienstleistungen. Angaben zum genauen Leistungsumfang und zur Größenordnung liegen nicht vor. Die Leistung ist der Region DE1 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 12:00 Uhr.
35 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuung des Landratsamtes Gotha
Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat, beschafft arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen für das Landratsamt Gotha. Der Auftrag betrifft die Region Thüringen (NUTS-Code DEG); weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zur Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
34 % ähnlichOpen-House-Vertrag zur Versorgung mit Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten
München · Offen · Frist 20.12.2029
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse sucht Leistungserbringer für die Versorgung ihrer Versicherten in Bayern mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln, Produkten zur Wundbehandlung und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter, soweit diese nicht apothekenpflichtig sind. Im nicht exklusiven Open-House-Modell werden Verträge mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die die geforderten Unterlagen und eine Zuverlässigkeitserklärung einreichen. Vertragsstarts sind ab dem 1. Februar 2026 zum jeweils ersten eines Monats möglich; alle Verträge enden spätestens am 31. Januar 2030, und die Teilnahme ist längstens bis zum 20. Dezember 2029 möglich.
34 % ähnlichRahmenvertrag für betrieblich-medizinische Screenings zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Wuppertal · Offen · Frist 21.10.2026
Die BARMER Beschaffung und Vergabe mit Sitz in Wuppertal schreibt einen Rahmenvertrag für verschiedene betrieblich-medizinische Screening-Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aus. Vorgesehen sind über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren höchstens 5.300 Maßnahmen; die konkreten Schätzmengen je Screening-Variante ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Der Auftrag ist der NUTS-Region DEA1A zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
33 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 03.03.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
259 vergleichbare Verfahren, davon 186 mit erfasstem Zuschlag · 255 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 360.192,88 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 40 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
PIMA Health & Safety GmbH · Mainz-Kastel
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Helios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH · Berlin
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Medical Airport Service GmbH · Mörfelden-Walldorf
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Helios AMAGS GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PIMA Health & Safety GmbH
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
medical airport service GmbH · Mörfelden-Walldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CompanyCheck Deutschland GmbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
bfz gGmbH - Standort München · München
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Betriebsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Regelbetreuung
MD Medizinischer Dienst Bayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.04.2027
Auftragnehmer: Helios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 01.04.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Betriebsärztliche und vertrauensärztliche Betreuung für Beschäftigte
Stadt Regensburg · Regensburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2027
Auftragnehmer: ias health & safety GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 04.06.2025
Zuschlagswert: 2.000.000 EUR
- Arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt in Bayreuth und Dachau
TenneT TSO GmbH · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Sozialstiftung Bamberg saludis gGmbH
Vertragsschluss: 01.07.2026
Zuschlagswert: 1.830.000 EUR
- Dienstleistungen für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin
Bezirkskliniken Mittelfranken · Ansbach
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Carl-Korth-Institut Arbeits- u. Gesundheitsschutz GmbH
Vertragsschluss: 30.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Betreuung und Untersuchungen in Bayern
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Arbeitsmedizin Dr. Lindner +2 weitere
Vertragsschluss: 22.11.2024
Zuschlagswert: 1.150.000 EUR
- Sicherheitstechnische Betreuung und optionaler organisatorischer Brandschutz
Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Vertragsschluss: 27.10.2025
Zuschlagswert: 977,04 EUR
- Betriebsärztliche Versorgung von Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit in Unterfranken und Oberfranken
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 27.02.2030
Auftragnehmer: ias health & safety GmbH
Vertragsschluss: 27.08.2024
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten an Standorten der SVLFG
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) · Kassel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.04.2030
Auftragnehmer: PIMA Health & Safety GmbH
Vertragsschluss: 03.04.2024
Zuschlagswert: 3.480.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Fiskalische Vergabestelle
MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de+49 8962730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 13.01.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:42 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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