Rahmenvertrag für arbeitsmedizinische Betreuung und Untersuchungen in Bayern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85120000)
- Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 497540-2024
- Verfahrensnummer
- 9c257f41-4461-4b15-88aa-d95a586830cc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, beschafft arbeitsmedizinische Betreuung für Beschäftigte einschließlich Vorsorge-, Eignungs- und Begutachtungsleistungen sowie Untersuchungen nach Fahrerlaubnis- und Strahlenschutzvorschriften. Die Leistung umfasst vier Regionen mit insgesamt 74 Bedarfsträgern in Nord-, Ost- und Südbayern sowie in München und Augsburg. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2028; Angebote waren bis zum 23. September 2024 um 8:00 Uhr einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen. Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
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Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Bayern Nord
29 Bedarfsträger in den Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Bayern Ost
22 Bedarfsträger in den Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Bayern Süd
20 Bedarfsträger in dem Regierungsbezirk Oberbayern
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Bayern StMUV und LfU Augsburg
3 Bedarfsträger in München und Augsburg
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bayern Nord
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Bayern Ost
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Bayern Süd
- Preis
- 100 %
LOT-0004 · Bayern StMUV und LfU Augsburg
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 774212-2024
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