Beratungsleistungen zur Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 204.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-AnhaltProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 822646-2025
- Verfahrensnummer
- 9fc237fd-8e26-4aba-b454-dda2582ee8ad
- CPV-Codes
72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung; 72130000 · Beratung bei der Planung von Computeranlagen; 72212100 · Entwicklung von branchenspezifischer Software; 72224000 · Beratung im Bereich Projektleitung; 72240000 · Systemanalyse und ProgrammierungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg sucht Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung der fachlichen Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) in Verbindung mit dem Serviceportal Schule (SPS). Die Leistungen unterstützen die Harmonisierung, Optimierung und IT-gestützte Steuerung schulbezogener Abläufe und Prozesse in Sachsen-Anhalt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 204.000 Euro, die Laufzeit umfasst 1.460 Tage; Angebote müssen bis zum 19. Dezember 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gesucht werden Beratungsleistungen für die Weiterentwicklung der fachlichen Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) in Verbindung mit dem Serviceportal Schule (SPS).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
Im Zuge des Aufbaus des BMS-LSA in enger Verzahnung mit dem SPS findet eine Harmonisierung und Optimierung aller schulbezogenen Abläufe und Prozesse bei den daran Beteiligten statt. Die Prozesse werden durch IT-Unterstützung unterstützt und beschleunigt. Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig und transparent definiert und BMS-LSA ermöglicht eine einfache Kontrolle und Steuerung der Abläufe. Das BMS-LSA bietet umfangreiche Unterstützungsfunktionen und Steuerungsmöglichkeiten für alle an schulischen Bildungsprozessen Beteiligte (z. B. für die Absicherung der Unterrichtsversorgung und für den Wechsel von Schülerinnen und Schülern an weiterführende Schulen). Selbstverständlich sind Verwaltungsvereinfachung und Reduktion von Verwaltungsaufwänden an den Schulen (z. B. bei zahlreichen Erhebungen) und Schulbehörden. Das BMS-LSA ist das maßgebliche Fachverfahren im Schulwesen Sachsen-Anhalt. D. h. es wird entweder vorhandene Fachverfahren aufnehmen/ablösen oder für diese Service-Aufgaben übernehmen. Mit BMS-LSA können die an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten normiert und systematisch miteinander kommunizieren. Darüber stellt das BMS-LSA allen an schulischen Bildungsprozessen Beteiligten einheitliche und aktuelle Informationen bereit. Über das SPS werden externen Nutzern Informationen bereitgestellt und Dienstleistungen zur Nutzung angeboten. Alle Prozesse laufen medienbruchfrei ab, die Mehrfacherfassung von Daten entfällt. Damit sind die Informationen schneller und in sehr hoher Qualität verfügbar. Der Kern des BMS-LSA ist ein ebenenübergreifendes Informationsmanagement. Als Basis für alle Prozesse der Schulorganisation stehen einheitliche Daten zur Verfügung. Daten werden dort erfasst, wo sie anfallen und wo die Verantwortung und die Hoheit für die Daten liegen. Plausibilisierungen finden immer so früh wie möglich, vorzugsweise direkt bei der Erfassung, statt. Durch den Einsatz und die Nutzung des BMS-LSA werden folgende Kernziele verfolgt: - Steuerungsmöglichkeiten verbessern - Ebenenübergreifendes Zusammenwirken erleichtern - Prozessorientierung etablieren - Flexible Verfügbarkeit ermöglichen - Schulische Eigenständigkeit fördern - Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten - Anpassbarkeit und Erweiterbarkeit sicherstellen - Fachliche Ausrichtung: prozessorientierte Steuerungs- und Serviceleistungen - Unterstützungsfunktionen: Information, Kommunikation, Transaktion Die Unterstützungsfunktionen, die sowohl das BMS-LSA als auch in Teilen das SPS für diesen fachlichen Bezugsrahmen anbieten und künftig anbieten werden, lassen sich in drei übergreifende Bereiche strukturieren, die für die verschiedenen Prozesse in jeweils spezifischer Weise ausgeprägt werden: - Bereitstellung verlässlicher operativer und statistischer Informationen - Ermöglichung digitaler Kommunikation zwischen den Akteuren des Schulwesens - Gestaltung digitalisierter und automatisierter Transaktionen Der Dienstleister hat die Aufgabe, die Beschreibung der Prozesse des BMS-LSA/SPS auf Basis einer bestehenden Prozesslandkartefortzuführen, miteinander in Beziehung zu setzen und für die Umsetzung vorzubereiten. Die fachlichen Anforderungen werden in Fachworkshops mit ausgewählten Nutzergruppen erarbeitet. Hier soll der Prozessarchitekt sowohl seine Erfahrungen in der Fachlichkeit Bildungsmanagement als auch seine Erfahrungen in der Strukturierung und Dokumentation der Anforderungen einbringen. Der AG wird im Rahmen der Prozesslandkarte die Aufgaben thematisch priorisieren, mit dem Prozessarchitekten abstimmen, um ihm die nötigen Informationen zur inhaltlichen und Aufwandsplanung zu geben. Auf dieser Basis soll der Prozessarchitekt eine themenbezogene Planung bzgl. Inhalt und Struktur der Workshops entwickeln und mit dem AG abstimmen. Hier wird ebenfalls eine Aufwandsschätzung erwartet. Es wird erwartet, dass der Prozessarchitekt in Zusammenarbeit mit dem AG die Fachworkshops inhaltlich vorbereitet und die Durchführung steuert. Außerdem soll der Prozessarchitekt den AG bei der Dokumentation der Ergebnisse und damit der fachlichen Anforderungen unterstützen. Hier kann der Prozessarchitekt geeignete Vorschläge zur Umsetzung der Aufgaben machen.
Frist: 19.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Rein nationale Ausschlussgründe vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · BMS LSA Vergabe von Prozessarchitektenleistungen
- Zur Vermeidung von Dumpingpreisen darf der Preis nicht niedriger als 1.000 Euro netto je Tag sein. Angebote, die diese Grenze unterschreiten, werden ausgeschlossen. Der Preis wird mit 40% berücksichtigt. Die Umrechnung in Punkte geschieht wie folgt: Die Angebote werden nach einem Punktsystem bewertet. Hierbei können maximal 1000 Punkte erzielt werden. Davon entfallen auf den "Preis" maximal 400 Punkte. Die genaue Darstellung sämtlicher Zuschlagskriterien befindet sich in B2.
- 0.4 %
- Der Bieter soll sein allgemeines Vorgehen zur Weiterentwicklung der Prozesslandkarte beschreiben. Wie führt der Bieter die Analyse und Dokumentation der fachlichen Geschäftsprozesse durch? Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil und legt das geschuldete Niveau der Leistungsausführung verbindlich fest.
- 0.3 %
- Der Bieter soll seine Methodik zur Analyse und Beschreibung der fachlichen Anforderungen beschreiben. Wie plant der Bieter die Erarbeitung bzw. Vertiefung und Beschreibung der fachlichen Anforderungen? Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil und legt das geschuldete Niveau der Leistungsausführung verbindlich fest.
- 0.3 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Rein nationale Ausschlussgründe vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 102126-2026
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Laufende Rahmenverträge
Sachsen-Anhalt- IT-Weiterentwicklung des Schulpersonalmanagements zur Gewinnung von Schulpersonaln-fuse GmbHBildungsministerium des Landes Sachsen-AnhaltMagdeburg, Deutschland2,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.10.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Cisco-Hardware, -Software und Support-DienstleistungenAuftragnehmer nicht veröffentlichtFreie Universität BerlinBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.04.2026noch 19 Monate30.04.2028
- Weiterentwicklung und Pflege von Webanwendungen der Umweltprobenbank 2025–2029innoQ Deutschland GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland341 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.06.2025noch 20 Monate31.05.2028
- Rahmenvertrag für die Weiterentwicklung und den Betrieb von Internetportalenion2s GmbHInvestitionsbank Sachsen-AnhaltMagdeburg, Deutschland282 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.08.2024noch 23 Monate31.08.2028
- Cloud-Infrastruktur für den Betrieb des Portals umwelt.infoUrbetho CF GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.09.2024noch 24 Monate23.09.2028
- Rahmenvertrag für Druck-, Kopier- und Scanworkflowkonzepte mit MultifunktionsgerätenToshiba TEC Germany Imaging Systeme GmbHKID Magdeburg GmbHMagdeburg, Deutschland15 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.11.2024noch 26 Monate20.11.2028
- Weiterentwicklung und technische Aktualisierung des Chemikalien-Informationssystems ChemInfoSoftwareOne Deutschland GmbHUmweltbundesamtDessau-Roßlau, Deutschland551 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.05.2025noch 37 Monate31.10.2029
- IT-Betreuung für 63 kommunale Schulen in Halle (Saale)TRUST-HALLE / Dittrich & Ditze GbRTeam Vergabe Lieferungen/DienstleistungenHalle (Saale), DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Aktiv seit 2025 · 3 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| PRProzessarchitekt | 1 | 02.02.2026 | 204 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Beratungsleistungen zur Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-AnhaltProzessarchitektMinisterium für Bildung des Landes Sachsen-AnhaltMagdeburg, Deutschland204 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.02.2026noch 40 Monate02.02.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 07.07.2026 | Pforten-, Empfangs- und Bewachungsdienste in Magdeburger Landesgebäuden | Offen | - | 1,5 Mio. € |
| 15.05.2026 | Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für das Schulpersonal in Sachsen-Anhalt | Offen | - | - |
| 11.12.2025 | Beratungsleistungen zur Prozessarchitektur des Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt | Vergeben | PRProzessarchitekt | 204 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFachliche Begleitung, Schulung und Qualitätssicherung der BRAFO-KE 2027–2029
Magdeburg · Offen · Frist 14.10.2026
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt beschafft fachliche Begleitung, Verfahrensunterstützung, Schulung und Qualitätssicherung für die Interessen- und Kompetenzerkundung (BRAFO-KE) im Landesberufsorientierungsprogramm BRAFO. Unterstützt werden 25 Bildungsdienstleister bei der Durchführung, Systemnutzung, Auswertung, Dokumentation und Beratung von Schülerinnen und Schülern ab der 7. Klasse. Die Leistung wird in Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2027 bis 2029 erbracht und soll eine landesweit vergleichbare, inklusive und qualitätsgesicherte Umsetzung gewährleisten.
44 % ähnlichBeratung, Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Verwaltungsportals
Hoppegarten · Offen · Frist 09.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mit Sitz in Hoppegarten beschafft Beratungs- und Entwicklungsleistungen für seine webbasierte Individualsoftware „Verwaltungsportal“. Die Leistungen umfassen die Umsetzung neuer funktionaler und nichtfunktionaler Anforderungen nach den SAGA-Standards (Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen) des Landes Brandenburg sowie die Berücksichtigung der Barrierefreiheit nach der Brandenburgischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Zusätzlich werden Pflege und Wartung der Software benötigt; die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre ab Zuschlagserteilung mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr.
41 % ähnlichUmbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“
06406 Bernburg (Salzlandkreis) · Offen
Beschafft werden Planungs- oder sonstige Dienstleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“. Auftraggeber ist die Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bernburg im Salzlandkreis; Angaben zu Umfang, Projektregion und Zeitrahmen liegen nicht vor.
38 % ähnlichPädagogische Fördermaßnahmen für berufliche Schulen im Saarland
Saarbrücken · Offen · Frist 25.06.2027
Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes schreibt pädagogische Fördermaßnahmen für verschiedene berufliche Schulformen aus. Ziel ist die Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf sowie die Förderung fachlicher und sozialer Kompetenzen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag ohne Abnahmegarantie, bei dem Schulen individuell über den Abruf von Unterrichtseinheiten entscheiden.
38 % ähnlichSeminarverwaltungssoftware mit Online-Plattform und Systemservice
Dresden · Offen · Frist 28.09.2026
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden beschafft für das Bildungszentrum Reinhardtsgrimma eine Standardsoftware zur Verwaltung von Seminaren einschließlich einer Online-Plattform. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Anpassung der Software sowie Leistungen nach der Abnahme, darunter Systemservice, Weiterentwicklung und weitere Anpassungen des Gesamtsystems. Angebote können bis zum 28. September 2026 eingereicht werden; der Leistungsort liegt in der Region Dresden (NUTS-Code DED21).
37 % ähnlichUnterstützung bei der Durchführung eines Bürgerbeirates zum Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier
Magdeburg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt suchen einen Dienstleister zur Unterstützung bei der Durchführung eines Bürgerbeirates, der die gesellschaftliche Beteiligung im Rahmen des kohleausstiegsbedingten Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt fördern soll. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Organisation (Teilnehmendenmanagement und Sitzungsmanagement), Moderation, Dokumentation sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Das Projekt umfasst die Vorbereitung und Durchführung von bis zu vier Bürgerbeiratssitzungen pro Jahr und ist mit einem geschätzten Wert von etwa 252.100 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
35 % ähnlichIT-Beratung und operative Unterstützung für Fachverfahren des Bildungsbereichs
Stuttgart · Offen · Frist 21.09.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW), beschafft IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung bei der Betreuung eigener IT-Fachverfahren. Vorgesehen sind zwei Rahmenverträge mit jeweils vier Jahren Laufzeit und einem geschätzten Gesamtwert von 6,25 Millionen Euro. Die Leistung ist dem Raum Stuttgart zugeordnet; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 eingereicht werden.
34 % ähnlichBaustelleneinrichtung für die Modernisierung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden
Magdeburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung zur Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden. Die Modernisierung umfasst insbesondere den Neubau eines Bereichs für Milchvieh- und Rinderhaltung mit Anlagen für automatisches und konventionelles Melken sowie weiteren Ausbildungsbereichen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
34 % ähnlichManagement- und Unternehmensberatungsleistungen zur Sanierung des Universitätsklinikums Magdeburg
Magdeburg · Offen · Frist 21.09.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg sucht Management- und Unternehmensberatungsleistungen zur Konsolidierung und Sanierung der Klinik. Die Beratung umfasst zunächst eine Überprüfung wesentlicher Unternehmensbereiche und -prozesse auf Restrukturierungs- und Konsolidierungspotenziale, gefolgt von Maßnahmenableitung und Strategieplanung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Auf dieser Basis sollen Einzelprojekte in einem Rahmenvertrag umgesetzt werden, mit einer maximalen Abrufmenge von 1.500.000 Euro netto. Die Leistungen sind in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) zu erbringen, mit einer Vertragslaufzeit von etwa 4,4 Jahren bis September 2026.
32 % ähnlichLieferung von 600 Mini-PCs mit Zubehör, Treiberpaketen und Vor-Ort-Service
Zwickau · Offen · Frist 16.10.2026
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung, beschafft 600 Mini-PCs einschließlich Zubehör. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Treiberpakete für die Verwaltung mit dem System Center Configuration Manager (SCCM), die Lieferung an sieben Standorte sowie eine Garantie von 60 Monaten mit Vor-Ort-Service. Die Lieferung erfolgt in Sachsen; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
30 % ähnlichBaustromanlagen für die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden
Magdeburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt beschafft Baustromanlagen für die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden. Die Modernisierung betrifft insbesondere den neu zu errichtenden Ausbildungsbereich für Milchvieh- und Rinderhaltung. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
30 % ähnlichFortbildungsleistungen für eine Fachtagung zu Gesundheit und Resilienz in der Schulsozialarbeit
Offen · Frist 06.10.2026
Das Landesjugendamt des Freistaates Sachsen beschafft Leistungen für eine 2027 stattfindende Fachtagung zur Gesundheitsförderung, Resilienz und Selbstfürsorge in der Schulsozialarbeit. Vorgesehen sind die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von vier Workshops sowie die Moderation einer abschließenden Fishbowl-Diskussion; zusätzlich werden Workshopunterlagen und eine Veranstaltungsevaluation erwartet. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte und Trägerverantwortliche in Sachsen, umfasst rund 80 Teilnehmende und sieht bis zu 20 Personen je Workshop vor. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.
30 % ähnlichKonzeption, Aufbau und Betrieb einer Nextcloud-Plattform
Offen · Frist 23.09.2026
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) beschafft Dienstleistungen für die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb einer Nextcloud-Plattform. Der Auftrag ist der Region Sachsen-Anhalt zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
29 % ähnlichTechnische Verfahrensbegleitung für die Zentralisierung der Bildungsakademie in Bremen
Bremen · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen, beauftragt technische Unterstützung für die Zentralisierung ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung am Klinikum Bremen-Mitte. Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die Durchführung des Vergabeverfahrens für einen privaten Investor sowie fortlaufendes Vertrags- und Baucontrolling. Die Bildungsakademie soll in einem denkmalgeschützten Gebäude und einem ergänzenden Neubau im Neuen Hulsberg-Viertel in Bremen untergebracht werden; die Vertragslaufzeit beträgt 2.400 Tage.
29 % ähnlichFachsoftware für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Magdeburg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt beschafft Lizenzen sowie die Einführung, Konfiguration und Pflege einer Standardsoftware für das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Sachsen-Anhalt. Die Software unterstützt das Feststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Zuerkennung von Merkzeichen und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen; vorgesehen sind unter anderem Altdatenmigration, Tests, Inbetriebnahme, Fehlerbehebung, Updates und technischer sowie optionaler Nutzersupport. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage, die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
29 % ähnlichKonzeption, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen für Schulen in Bayern
München · Offen · Frist 25.09.2026
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beabsichtigt, eine vierjährige Rahmenvereinbarung für Informations- und Werbekampagnen im Schulbereich abzuschließen. Beauftragt werden die Konzeption, Erstellung, Umsetzung und Auswertung von Kampagnen zu schulischen und bildungspolitischen Themen sowie zur Gewinnung von Personal für den Schuldienst in Bayern. Die Zielgruppen umfassen insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende; der geschätzte Auftragswert beträgt 2.048.000 Euro. Teilnahmeanträge müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlichFachplanung der technischen Ausrüstung für die Sanierung eines Internats in Leipzig
Dresden · Offen · Frist 30.09.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement beauftragt die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Sanierung des bestehenden Internats am Landesgymnasium für Sport in Leipzig. Die Planung umfasst die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8; vorgesehen sind unter anderem die vollständige Sanierung von Dach und Fassade sowie eine Teilsanierung im Innenbereich und die Einrichtung von 40 Plätzen für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.500 Tage, die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
28 % ähnlichSystementwurf und Softwareentwicklung für das IT-Projekt KARLAS
Offen · Frist 24.09.2026
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschafft den Systementwurf und die Softwareentwicklung für das IT-Projekt KARLAS. Die Ausschreibung ist der Region Sachsen zugeordnet; konkrete Angaben zum Umfang oder zur Laufzeit liegen nicht vor, die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
28 % ähnlichObjektplanung für den Umbau eines Lagerraums in einen Mehrzweck- und Sportraum
Erfurt · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Gebäudemanagement, beschafft Architektenleistungen für den Umbau eines Lagerraums in einen Mehrzweck- beziehungsweise Sportraum an der Staatlichen Berufsbildenden Schule (SBBS) 5 in der Binderslebener Landstraße 218 in Erfurt. Beauftragt werden soll die Objektplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 bis 8, zunächst für die Leistungsphasen 2 und 3 mit einer Option auf die weiteren Phasen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 120.000 Euro, die vorgesehene Laufzeit 660 Tage; Bewerbungsschluss ist der 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
28 % ähnlichBetrieb und Weiterentwicklung eines Lernorts für digitale Bildung in Halle-Neustadt
Halle (Saale) · Offen · Frist 06.10.2026
Das Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen in Halle (Saale) beauftragt die Fortführung des zentralen Lernorts für digitale Bildung im Modellprojekt Smart City in Halle-Neustadt. Zum Leistungsumfang gehören die Konzeption, Umsetzung und Koordinierung von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten im Handlungsfeld Bildung. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
28 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Prozessarchitekt
Zuschlagswert: 204.000 EUR · Vertragsschluss: 02.02.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
273 vergleichbare Verfahren, davon 195 mit erfasstem Zuschlag · 221 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 519.886,77 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 44 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
adesso SE · Dortmund
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BearingPoint GmbH · Frankfurt
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Horn + Horn - Ingebieurbüro für Bauwesen GbR · Neumünster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Capgemini Deutschland GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Neubert Engineering GmbH · Halberstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GBTEC Software AG · Bochum
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Deloitte Consulting GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
bmb Ingenieurgesellschaft Scheel mbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lifestyle Webconsulting GmbH · Aschaffenburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- IT-Weiterentwicklung des Schulpersonalmanagements zur Gewinnung von Schulpersonal
Bildungsministerium des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: n-fuse GmbH
Vertragsschluss: 09.10.2025
Zuschlagswert: 2.772.840 EUR
- Cisco-Hardware, -Software und Support-Dienstleistungen
Freie Universität Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Weiterentwicklung und Pflege von Webanwendungen der Umweltprobenbank 2025–2029
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: innoQ Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 30.06.2025
Zuschlagswert: 340.625 EUR
- Rahmenvertrag für die Weiterentwicklung und den Betrieb von Internetportalen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.08.2028
Auftragnehmer: ion2s GmbH
Vertragsschluss: 27.08.2024
Zuschlagswert: 282.000 EUR
- Cloud-Infrastruktur für den Betrieb des Portals umwelt.info
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.09.2028
Auftragnehmer: Urbetho CF GmbH
Vertragsschluss: 23.09.2024
Zuschlagswert: 1 EUR
- Rahmenvertrag für Druck-, Kopier- und Scanworkflowkonzepte mit Multifunktionsgeräten
KID Magdeburg GmbH · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.11.2028
Auftragnehmer: Toshiba TEC Germany Imaging Systeme GmbH
Vertragsschluss: 20.11.2024
Zuschlagswert: 15.000.000 EUR
- Weiterentwicklung und technische Aktualisierung des Chemikalien-Informationssystems ChemInfo
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2029
Auftragnehmer: SoftwareOne Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 23.05.2025
Zuschlagswert: 550.779,6 EUR
- IT-Betreuung für 63 kommunale Schulen in Halle (Saale)
Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: TRUST-HALLE / Dittrich & Ditze GbR
Vertragsschluss: 18.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
39114 · Magdeburg
vergabeverfahren@abante.de+49 89244135-1803 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de03455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 89244135-180
abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB
info@abante.de+49 341238203-00
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 19.09.2026, 11:04 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.12.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 19.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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