Beratung und Unterstützung zur Weiterentwicklung des Immobilienportfolios

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
5.589.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Verkauf von Immobilien (70123000)
  • Beratung im Bereich Unternehmensanalyse (72221000)
  • Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste (79400000)
  • Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
494003-2025
Verfahrensnummer
adea9a31-a426-4c08-b3fb-047c58ceea63

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg schreibt Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Detailplanung und Weiterentwicklung ihres Immobilienportfolios aus. Zum 1. Juni 2025 umfasste dieses rund 258 Immobilien mit etwa 383.000 m² Nettofläche, davon 102 im Eigentum der AOK; der Auftrag bezieht sich auf die Regionen DE111 und DEB3D. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer und einer Laufzeit von 1.460 Tagen, der bei Bedarf abgerufen wird; der geschätzte Auftragswert beträgt 5,589 Millionen Euro, die Bewerbungsfrist endet am 12. August 2025 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Detailplanung und Weiterentwicklung des Immobilienportfolios. Der künftige Auftragnehmer wird jeweils im Bedarfsfall hinzugezogen. Die Aufgabe der Erstellung der Feinplanung verbleibt bei der AOK BW. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · AOK BW_Weiterentwicklung Immobilienportportfolio_2025_TNW

    Die AOK BW bewirtschaftete zum 01. Juni 2025 rund 258 Immobilien mit insgesamt rund 383 000 m² Nettofläche. Davon befinden sich 102 Immobilien im Eigentum der AOK BW. Die AOK BW hat bereits angemieteten Immobilien, die nicht mehr genutzt werden, gekündigt und hat auch für verschiedene Immobilien, die sich in ihrem Eigentum befinden, den Verkaufsprozess gestartet oder bereitet diesen vor. Die AOK BW hat die Bedarfe an Flächen grob erfasst und erste Indikationen dazu entwickelt, welche Standorte geeignet für die Arbeits- und Kundenwelten der Zukunft sind. Gleichzeitig wird untersucht, wie die künftige Arbeitswelt strukturiert werden kann und muss, um zukunftsfähige Flächen zu schaffen, die den Anforderungen an moderne, zukunftsfähige Arbeitswelten genügen. Gleiches gilt für die Kundenwelten, die an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtet werden. Die Arbeitsergebnisse bilden eine Grobkonzeption zum Zielbild der AOK BW auf Bezirksdirektionsebene, die nachfolgend zusammenfassend als "Grobkonzeption Infrastruktur 2030+" bezeichnet werden. Die Arbeitsergebnisse der Grobkonzeption liegen vor und werden den ausgewählten Bietern gleichfalls mit der Angebotsaufforderung in der Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt. Auf Basis der Zwischenergebnisse der Grobkonzeption 2030+ ist nun durch die AOK BW eine Fein- und Umsetzungsplanung zu erstellen. Der künftige Auftragnehmer wird jeweils im Bedarfsfall hinzugezogen. Ein Schwerpunkt der ausgeschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistung wird in der Überprüfung der Parameter und Leitplanken der jeweils gebäude- und/oder portfoliobezogenen Business-Case-Betracht einschließlich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, um dem gesetzlichen Gebot gem. § 70 SGB IV zur Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Aufgabenerfüllung Rechnung zu tragen. Die Aufgabe der Erstellung der Feinplanung verbleibt bei der AOK BW. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Interessenten sind verpflichtet, bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine hinreichende Personalkapazität nachzuweisen. Gefordert wird daher die Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für jede der nachfolgend spezifizierten Rollen mindestens zwei Beschäftigte aufweist, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeberin kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen Unterlagen nachfordern, sofern dies gem. § 56 VgV rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf die Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht für die Bewerber*innen oder Bieter*innen nicht.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Auftraggeberin kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen Unterlagen nachfordern, sofern dies gem. § 56 VgV rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf die Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht für die Bewerber*innen oder Bieter*innen nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 139588-2026

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