Beratung und Unterstützung bei der Einführung des Campusmanagementsystems HISinOne EXA

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Software-Implementierung (72263000)
  • Software-Beratung (72266000)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
558441-2025
Verfahrensnummer
2fbec393-c9bb-465b-907a-ab452dcdc6e6

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Frankfurt University of Applied Sciences in Frankfurt am Main beschafft Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Einführung und Implementierung des webbasierten Campusmanagementsystems HISinOne mit dem Modul EXA. Das System soll den Student-Life-Cycle von der Bewerbung über die Rückmeldung bis zur Zeugnisausgabe abdecken und eine hochschulweite Prozess- und Organisationsentwicklung unterstützen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.080 Tage; Teilnahmeanträge oder Angebote müssen bis zum 24. September 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) zeichnet sich durch angewandte Wissenschaft, hohe Internationalität und gelebte Vielfalt aus. Im Herzen von Frankfurt studieren über 15.000 Studierende und arbeiten und lehren 1.600 Beschäftigte und Professor/-innen an der Frankfurt UAS. Vier Fachbereiche bieten 72 Studiengänge mit technischer, wirtschaftlich-rechtlicher und sozialer Ausrichtung an. Angesichts des auslaufenden Supports des eingesetzten Campusmanagementsystems der HIS eG und der damit verbundenen, bevorstehenden Ablösung, wurde im Dezember 2019 ein Vorbereitungsprojekt mit dem Ziel gestartet, die Durchführbarkeit und fachliche Grobplanung der Einführung eines Nachfolgesystems (HISinOne) anhand einer ersten großen Erfassung der Ausgangssituation zu eruieren und die weiteren Projektschritte zu planen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterstützung und Beratung bei der Einführung und Implementierung von HISinOne EXA an der Frankfurt University of Applied Sciences

    Die Frankfurt University of Applied Sciences führt ein neues Campusmanagementsystem, das alle Aspekte des Student Lifecycle von der Bewerbung über die Rückmeldung bis zur Zeugnisausgabe abdeckt, ein. Die Umstellung des Campusmanagementsystems auf das webbasierte und integrierte System HISinOne stellt ein IT-Projekt dar, welches die ganze Hochschule betrifft und das sowohl eine Prozess- als auch eine Organisationsentwicklung mit sich bringt. Das aktuelle Projekt der Einführung des Moduls EXAmination zur Ablösung von POS GX und evtl. des DC (digitalen Campus) soll die Prüfungsverwaltung und das Veranstaltungsmanagement, für Lehrende, Studierende und die Prüfungsämter digitalisieren. Von dieser Umstellung sind vier Fachbereiche und vier Prüfungsämter betroffen. Insgesamt müssen rund 120 Prüfungsordnungen abgebildet und mit Regeln versehen werden, bevor in einem nächsten Schritt das Veranstaltungsmanagement umgestellt wird. Es ist beabsichtigt ein Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung schätzt die Auftraggeberin ein Volumen von 400 Personentagen mit einer Höchstmenge von insgesamt 600 Personentagen.

    Frist: 24.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Unterstützung und Beratung bei der Einführung und Implementierung von HISinOne EXA an der Frankfurt University of Applied Sciences

Erfahrungswerte und fachliche Anforderung
40 %
Siehe Dokument "Konzeptabfrage"
30 %
Wertungspreis
30 %

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Anforderungen

§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 747574-2025

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