Befristete Überlassung von 80 Nuix-Neo-Lizenzen mit 140 Cores und Support
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 654220-2026
- Verfahrensnummer
- 085a8672-f172-4636-9ac9-f24de151e0e1
- CPV-Codes
- Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe (48400000); Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket (48600000)
Kurzbeschreibung
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg – Landeszentrum für Datenverarbeitung in Karlsruhe beschafft befristet 80 Lizenzen der Software Nuix Neo in der aktuellsten Version einschließlich 140 Cores. Vorgesehen sind außerdem ein 48-monatiges Herstellersupportpaket sowie Reseller-Support und zusätzliche Dienstleistungen für 12 Monate; optional können bis zu 75 weitere Lizenzen mit insgesamt 150 Cores nachgekauft werden. Die Leistung wird für den Standort Karlsruhe (Region DE122) mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Befristete Überlassung von 80 Lizenzen Software Nuix Neo inkl. 140 Cores
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Software Nuix Neo
1. Befristete Überlassung von 80 Lizenzen Software Nuix Neo inkl. 140 Cores in der aktuellsten Version 2. NUIX Advantage-/Bronze-Supportpaket (Herstellersupport) für die Dauer von 48 Mo-naten 3. Reseller-Support und zusätzliche Dienstleistungen zum Resellersupport für 12 Monaten 4. Optionen: Nachkauf weiterer Lizenzen: maximal 75 Lizenzen inkl. 150 Cores Reseller-Support und zusätzliche Dienstleistungen zum Resellersupport für 12 Monaten
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auf die Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes über die Anlage C3_ Eigenerklärung zur Eignung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Auf die Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes über die Anlage C3_ Eigenerklärung zur Eignung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
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