Befristete Überlassung von 80 Nuix-Neo-Lizenzen mit 140 Cores und Support

Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD

Status
Offen
Angebotsfrist
23.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
ausschreibungen.landbw.de
Bekanntmachungsnummer
654220-2026
Verfahrensnummer
085a8672-f172-4636-9ac9-f24de151e0e1
CPV-Codes
Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe (48400000); Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket (48600000)

Kurzbeschreibung

Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg – Landeszentrum für Datenverarbeitung in Karlsruhe beschafft befristet 80 Lizenzen der Software Nuix Neo in der aktuellsten Version einschließlich 140 Cores. Vorgesehen sind außerdem ein 48-monatiges Herstellersupportpaket sowie Reseller-Support und zusätzliche Dienstleistungen für 12 Monate; optional können bis zu 75 weitere Lizenzen mit insgesamt 150 Cores nachgekauft werden. Die Leistung wird für den Standort Karlsruhe (Region DE122) mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Befristete Überlassung von 80 Lizenzen Software Nuix Neo inkl. 140 Cores

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Software Nuix Neo

    1. Befristete Überlassung von 80 Lizenzen Software Nuix Neo inkl. 140 Cores in der aktuellsten Version 2. NUIX Advantage-/Bronze-Supportpaket (Herstellersupport) für die Dauer von 48 Mo-naten 3. Reseller-Support und zusätzliche Dienstleistungen zum Resellersupport für 12 Monaten 4. Optionen: Nachkauf weiterer Lizenzen: maximal 75 Lizenzen inkl. 150 Cores Reseller-Support und zusätzliche Dienstleistungen zum Resellersupport für 12 Monaten

    Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Auf die Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes über die Anlage C3_ Eigenerklärung zur Eignung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Auf die Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes über die Anlage C3_ Eigenerklärung zur Eignung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

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