Bauoberleitung, Bauüberwachung und Objektbetreuung für Verkehrsanlagen an der A38
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 235.541,34 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme (71251000)
- Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
- Bauaufsicht (71520000)
- Baustellenüberwachung (71521000)
- Technische Überwachung an Ingenieurbauten (71631400)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 714677-2026
- Verfahrensnummer
- 574962d9-3c89-4dc1-ab80-061db78d0d86
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt Leistungen für Verkehrsanlagen auf der A38 zwischen den Anschlussstellen Lützen und Leipzig-Südost. Dazu gehören die Objektplanung in den Leistungsphasen 8 und 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Bauüberwachung, Kostenkontrolle, Prüfung von Nachträgen und die Überwachung der Mängelbeseitigung. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 235.500 Euro; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
FBE A38 AS Lützen - AS Leipzig-Südost RF DD TA2, Los 1 - BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · FBE A38 AS Lützen - AS Leipzig-Südost RF DD TA2, Los 1 - BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)235.541,34 EUR
• Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 8-9 • Besondere Leistungen - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - örtliche Bauüberwachung - Besondere Leistungen Bauoberleitung - weitere Leistungen bei der Überwachung von Ingenieurbauwerken (Instandsetzung A- und Ü-Bauwerke) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · FBE A38 AS Lützen - AS Leipzig-Südost RF DD TA2, Los 1 - BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)
- siehe Dokument "C3_HVA_F_StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
- 20 %
- siehe Dokument "C3_HVA_F_StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
- 20 %
- siehe Dokument "C3_HVA_F_StB_Eigenerklärung_Zuschlag"
- 10 %
- Honorar/Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Sonstiges | 87 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 226 KB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Formular | 42 KB | |
| Formular | 8,4 MB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Vertragsbedingungen | 500 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 571 KB | |
| Anschreiben | 1,2 MB | |
| Anschreiben | 197 KB | |
| Anschreiben | 487 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 48 KB | |
| Vertragsbedingungen | 153 KB | |
| Sonstiges | 61 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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