Ingenieurtechnische Fachbegleitung für die Braunkohlesanierung in Ostsachsen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.04.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.958.522,23 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.03.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
177831-2024
Verfahrensnummer
e64531b8-45f7-414b-9fed-3f053468f5d8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) beauftragt eine Rahmenvereinbarung zur ingenieurtechnischen Unterstützung bei der Braunkohlesanierung im Länderbereich Ostsachsen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Begleitung berg- und wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren sowie die fachliche Bearbeitung der Folgen des Grundwasserwiederanstiegs, einschließlich Recherchen, Abstimmungen, Vor-Ort-Befahrungen, naturschutzfachlicher Untersuchungen und Fachgutachten. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,96 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 22. April 2024.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung obliegen der LMBV als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen sowie als Projektträgerin der Sanierung u.a. die Planung und Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Gefahrenversorgung, der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommen Flächen und der Beseitigung von betrieblichen Einrichtungen. Die in den Revieren des Lausitzer Sanierungsbergbaus von der LMBV parallel zu realisierenden Aufgaben der Grundsanierung (mit dem Schwerpunkt der Umsetzung einer Vielzahl von Nebenbestimmungen insbesondere aus wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen als auch aus bergrechtlichen Betriebsplanverfahren) und der Gefahrenabwehr sowie Prävention vor den Folgen des allgemeinen Grundwasserwiederanstieges haben in den zurückliegenden Jahren einen hohen Grad an Komplexität erreicht und entfalten zahlreiche, über Medien wie Grundwasser und Fließgewässer vermittelt sogar revierübergreifende Wechselwirkungen. Um die der LMBV obliegenden Aufgaben der Projektsteuerung, Prioritätensetzung und Koordinierung parallel zueinander verlaufender Planungen, berg- und wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen wahrzunehmen, setzt die LMBV zu ihrer Unterstützung eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung ein. Im Rahmen der Ingenieurtechnischen Fachbegleitung sind dabei nachfolgende Aufgabenfelder zu erfüllen: 1. Ingenieurtechnische Fachbegleitung der bergrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und 2. Ingenieurtechnische Fachbegleitung im Zuge der fachlichen Bearbeitung der Folgen des Grundwasserwiederanstieges • Im Vergabeverfahren und im Vertrag kommt eine Kostenelementeklausel zur Anwendung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Ingenieurtechnische Fachbegleitung zur Braunkohlesanierung im Länderbereich Ostsachsen1.958.522,23 EUR

    • Sichtung und Recherche von vorhandenen Unterlagen (Planungen, Gutachten u.ä.), • Erörterung und Abstimmungen mit den Fachabteilungen der LMBV sowie weiteren Beteiligten, ggf. Vorortbefahrungen, • Erarbeitung von Vorhabenanzeigen • Durchführung von naturschutzfachlichen Untersuchungen und Erstellung von Fachgutachten, • Erarbeitung von Aufgabenstellungen für die Erstellung von Planungsunterlagen (Verträglichkeitsuntersuchungen, UVU, Verwahrung untertägiger Hohlräume, u.ä.), inklusive kalkulatorischer Leistungen, • Begleitung und Plausibilitätsprüfung von Fachplanungen, • Aufarbeitung von Nebenbestimmungen, • Eigentümerermittlungen, • Erstellen von Kurzbeschreibungen zur Beantragung von Leistungen, • Vorbereitung und Teilnahme an Erörterungsterminen, • Fachtechnische Begleitung und Kontrolle, Erstellung von Sachstandsberichten, Positionspapieren und Entscheidungsvorlagen, • Erstellen von Präsentationsunterlagen (Power-Point), • Projektübergreifende Koordinierung sowie Termincontrolling bei komplexen und langwierigen Maßnahmen, • Berichterstellung, • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, • Unterstützung und Beratung der Planungsabteilung, • Mitwirkung/Erstellung/Bearbeitung bei der Zusammenstellung von Antragsunterlagen, • Erstellung von Kartenunterlagen entsprechend der Vorgaben des AG (mit Beurkundung der Markscheiderei der LMBV), • Begleitung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren im Bereich Ostsachsen, • Auswertung und Bewertung von Genehmigungsbescheiden einschl. Nebenbestimmungen, • Bewertung von Planungsunterlagen sowie Teilnahme an Verteidigungen, • Bewertung von Angeboten sowie Bewertung von Nachträgen der Auftragnehmer, • Übergabe und Erörterung der textlichen Bearbeitungen, • Zusammenstellen von Unterlagen mit allen erforderlichen Anlagen, • Erstellung von beim Bergamt einreichungsfähigen Unterlagen, • Kurzfristige Korrekturen/Ergänzungen bei Nachforderungen durch die Genehmigungsbehörde, • Drohnenbefliegung

    Frist: 22.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 123 und 124 GWB sowie § 57 und § 42 Abs. 1 VgV Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2): - Eignungsnachweise Nachunternehmer - Kalkulationsrundlagen/Urkalkulation

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Ingenieurtechnische Fachbegleitung zur Braunkohlesanierung im Länderbereich Ostsachsen

Fallbeispiele/Bieterpräsentation 60% Kriterien der Punktevergabe für die Bewertung der Fallbeispiele: 0 Punkte Es wurde kein Konzept zur Herangehensweise an die fachliche Begleitung der LMBV mit dem Angebot eingereicht oder der Gesamteindruck der Präsentation ist ungenügend. Auf eine Nachforderung wird unter Bezug auf § 56 Abs. 3 VgV verzichtet. . 1 Punkt Die konzeptionelle Herangehensweise des Bieters, an die fachliche Begleitung der LMBV bei der Erarbeitung, der fachlichen Prüfung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen sowie während des Genehmigungsverfahrens bis zur Erlangung der Genehmigung (Ablauf, Einbindung Dritter und Behörden, Rechtsgrundlagen und Darstellung erkannter Schwerpunkte), ist in mehreren Bereichen mangelbehaftet, die Ausführungen sind unvollständig und die Zielerreichung unsicher. Der Gesamteindruck der Konzeption (Gliederung / Strukturierung, Verständlichkeit, Herausarbeitung individueller Vorzüge) ist mangelbehaftet. . 3 Punkte Die konzeptionelle Herangehensweise des Bieters, an die fachliche Begleitung der LMBV bei der Erarbeitung, der fachlichen Prüfung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen sowie während des Genehmigungsverfahrens bis zur Erlangung der Genehmigung (Ablauf, Einbindung Dritter und Behörden, Rechtsgrundlagen und Darstellung erkannter Schwerpunkte), ist gut. Die Ausführungen sind zutreffend und die Zielerreichung relativ sicher. Der Gesamteindruck der Konzeption (Gliederung / Strukturierung, Verständlichkeit, Herausarbeitung individueller Vorzüge) ist gut. . 5 Punkte: Die konzeptionelle Herangehensweise des Bieters, an die fachliche Begleitung der LMBV bei der Erarbeitung, der fachlichen Prüfung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen sowie während des Genehmigungsverfahrens bis zur Erlangung der Genehmigung (Ablauf, Einbindung Dritter und Behörden, Rechtsgrundlagen und Darstellung erkannter Schwerpunkte), ist sehr gut; die Ausführungen sind nahezu vollständig und von sehr guter Qualität und die Zielerreichung sicher. Der Gesamteindruck der Konzeption (Gliederung / Strukturierung, Verständlichkeit, Herausarbeitung individueller Vorzüge) ist sehr gut. Bei der Nutzwertanalyse ist für die auftragsbezogenen Zuschlagskriterien eine gewichtete Punktzahl von mindestens 90 zu erreichen. Liegt die vom Bieter erreichte Punktzahl darunter, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl liegt bei 300 Punkten. Bei gleicher Punkteanzahl entscheidet das Los.
60 %
Preis 40 % . Kriterien der Punktevergabe für das Honorarangebot Die Summe (Wertungssumme) aus Nettogrundhonorar (unter Berücksichtigung der angebotenen Vergütungssätze) und den optionalen Leistungen sowie den Nebenkosten aller Bieter wird miteinander verglichen. Die Punktbewertung setzt sich wie folgt zusammen: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte angesetzt. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 5 Punkte. Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Alle Angebote darüber erhalten ebenso 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. . Die Bewertungsmatrix ist in dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage Nutzwertanalyse Zuschlag) dargestellt.
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

gemäß § 123 und 124 GWB sowie § 57 und § 42 Abs. 1 VgV Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2): - Eignungsnachweise Nachunternehmer - Kalkulationsrundlagen/Urkalkulation

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 343627-2024

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