Technische Gebäudeausrüstung für drei Obdachlosenwohnhäuser und eine Kindertagesstätte in Köln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.04.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- CPV-Codes
- Technische Planungsleistungen (71356400)
- Bekanntmachung
- vergabeplattform.stadt-koeln.de
- Bekanntmachungsnummer
- 158338-2026
- Verfahrensnummer
- e1383aea-40f5-4247-a81a-7bf2e1aa34cb
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln sucht Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung beim Neubau von drei dreigeschossigen Obdachlosenwohnhäusern mit Staffelgeschoss und einer zweigeschossigen, sechsgruppigen Kindertagesstätte mit Interimslösung in der Geisbergstraße 47–53 in Köln-Klettenberg. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 7. Die Teilnahmefrist endet am 7. April 2026 um 12:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung , Leistungsphasen 1 bis 9, sowie Besondere Leistungen gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppe 1 bis 7 gemäß § 53 HOAI 2021
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln-Klettenberg; Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
Auf der städtischen Liegenschaft Geisbergstraße 47-53, 50939 Köln, soll die Bestandsbebauung, bestehend aus vier 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit Satteldach für Obdachlose und einem Kita-Pavillon, abgerissen und auf demselben Grundstück drei neue Mehrfamilienhäuser 3-geschossig + Staffelgeschoss für Obdachlose, und eine neue 2-geschossige, 6-zügige Kita als Solitär geplant werden. Das Planungsgebiet liegt in einem Wohnviertel, das vorwiegend aus 2- bis 3-geschossigen Mehr- sowie Einfamilienhäusern besteht. Eine Ausnahme stellt das direkt gegenüberliegende 5-geschossige Altenheim dar. Südlich liegt eine historische Hofanlage (Komarhof) und südwestlich liegen die Bahngleise. Planungsrecht gemäß § 34 BauGB. Für die 3-geschossige, unterkellerte Bestandsbebauung und den 1-geschossigen, nichtunterkellerten Kita-Solitärbau aus den 1960er Jahren ist ein schrittweiser Abriss vorgesehen, da eine bauliche Interimslösung zur Unterbringung des bestehenden Kita-Betriebes geschaffen werden muss. (Abbruchleistungen und Abbruchgenehmigung sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung). Aktuell findet der Betrieb der 4-zügigen Kindertagesstätte mit 2 Gruppen im Kita-Pavillon sowie mit 2 ausgelagerten Gruppen im Erdgeschoss eines der Sozialhäuser statt. Der Kita-Betrieb soll während des Abbruchs und der Bauzeit der Kita mit nur 3-4 Gruppen (circa 580 qm BGF) zeitweise im Erdgeschoss in einem der drei neuen fertiggestellten Mehrfamilienhäuser untergebracht werden. Für die temporäre Nutzung sollen möglichst wenige genehmigungspflichtige und bauliche Veränderungen in dem Mehrfamilienhaus erfolgen. Nach Fertigstellung des Kita-Neubaus muss die temporäre Kita zu Wohneinheiten rückgebaut werden. Die Planungsleistung beinhalten somit die Neubauplanung sowie Planung der Interimslösung im Kontext des Rückbaus. Die neu geplanten Baukörper sollen im energetischen Passivhausstandard mit Photovoltaik und gegebenfalls mit extensiver Dachbegrünung errichtet werden. Des Weiteren sollen sie möglichst auf dem Standort des beigefügten Bauablaufschemas und somit auf dem Fußabdruck der Bestandsbebauung entstehen, so dass eine Vielzahl an Bäumen erhalten werden kann. Dies ist insbesondere auch bei der Planung der Versorgungsleitungen zu beachten. (Neubau unter maximal Berücksichtigung des Baumbestandes, siehe Lageplan und Liste mit Angaben zum Baumbestand). Die Gebäude sollen in konventioneller Bauweise errichtet werden, der Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Vordergrund. Weitere technische Anforderungen für die Kita und Interims-Kita sind unter anderem der Einbau von Videoklingelanlage, Funkbrandwarnanlage, Teeküche für Personal und Koch- sowie Aufwärmküche mit entsprechender Lüftungsanlage zur Versorgung der zu betreuenden Kinder. Die Mehrfamilienhäuser sollen unterkellert werden. Eine Tiefgarage sowie Stellplätze nach Stellplatzverordnung müssen nicht berücksichtigt werden. Allerdings sind die bestehenden Stellplätze für Mitarbeiter, Besucher und den Hol- und Bringverkehr der Kita zu erhalten. Es sind ausreichend Stellplätze für Fahrräder und Lastenräder vorzusehen. Zwischen den Häusern sollen attraktive Spiel- und Begegnungsflächen für alle Anwohner und Anwohnerinnen entstehen. Eine barrierefreie Erschließung ist im Rahmen des Nutzungskonzeptes und im erforderlichen Maße zu planen. Beauftragung: Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphasen 1 bis 3. Optional ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4-9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Es ist für jede Kostengruppe beziehungsweise Fachdisziplin qualifiziertes Personal einzusetzen. Dieses ist in der Anlage "TGA_Abfrage_Projektteam" anzugeben. Für die Angebotsabgabe ist die Anlage 1 (Angebotsformular_Geisbergstr._TGA) zu verwenden.
Frist: 07.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
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Nachforderung gemäß BT-771
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LOT-0000 · Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln-Klettenberg; Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
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Nachforderung gemäß BT-771
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 643094-2026
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