Ausstattung von Abfallbehältern und Sammelfahrzeugen mit einem Identifikationssystem
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- CPV-Codes
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- Elektronische Bauteile (31711100)
- Datenübertragungsanlagen (32260000)
- Telemetrie- und Steuerungssystem (32441200)
- Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
- Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen (51610000)
- Bereitstellung von Software (72268000)
- Ausbildung des Personals (80511000)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 527477-2026
- Verfahrensnummer
- d3bf8522-1e0d-4aa3-a43c-38d75c2bb8dd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH beschafft die Ausstattung für ein Identifikationssystem bei der Abfuhr von Rest- und Bioabfall im Landkreis Osnabrück. In zwei Losen werden Abfallbehälter mit Transpondern und Etiketten nachgerüstet sowie Sammelfahrzeuge mit Identifikationstechnik ausgestattet; außerdem ist eine Schulung der Mitarbeitenden vorgesehen. Die Behälter werden innerhalb von 330 Tagen und die Fahrzeuge innerhalb von 300 Tagen ausgestattet.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Osnabrück hat zur Erfüllung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben eine 100%ige Tochtergesellschaft, die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH, gegründet. Es wird beabsichtigt, die Abfuhr von Rest- und Bioabfall zukünftig unter Einsatz eines Identsystems durchzuführen. Dazu werden Leistungen zur erforderlichen Ausstattung ausgeschrieben, die zwei Lose umfassen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Behälternachrüstung/Nachchippen
Gegenstand der Leistung ist die Ausstattung der im Landkreis Osnabrück aufgestellten Abfallsammelbehälter für Rest- und Bioabfall mit vom Auftragnehmer gelieferten Transpondern und Etiketten sowie alle zugehörigen Arbeiten. Behälter ohne oder mit glattem oder defektem Chipnest sind vom Auftragnehmer gegen einen Behälter gleicher Größe und Abfallfraktion zu tauschen; die Behälter werden vom Auftraggeber gestellt.
Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Fahrzeugausstattung
Ausstattung der Sammelfahrzeuge für Rest- und Bioabfall (überwiegend Seitenlader) mit der entsprechenden Ident-Technik sowie Schulung der Mitarbeiter der AWIGO Service GmbH. Dieses Los wird als Lieferleistung inkl. Montage aufgefasst. Ein auszustattender Hecklader kann auch ein Elektro-Fahrzeug sein. Die AWIGO verfügt zudem über ein Wasserstoff-Fahrzeug (Hecklader), das ggf. ausstatten ist. Die Mitarbeiter der AWIGO Service GmbH sind während der Montage der Fahrzeuge vom Auftragnehmer so zu schulen, dass sie sowohl die regelmäßige Wartung als auch eine Montage der Identausstattung nach Abschluss des Projekts selbstständig durchführen können. Es soll ihnen auch möglich sein, eine Identausstattung von einem Fahrzeug zu demontieren und auf ein anderes Fahrzeug wieder zu montieren. Alle Fahrzeuge, die nach Beendigung des Projekts ausgestattet werden sollen, werden dann durch die AWIGO Service GmbH mit vom Auftragnehmer zugelieferten Teilen ausgestattet sowie vom Auftragnehmer in Betrieb und abgenommen (Montagefreigabe genannt, siehe Vergabeunterlagen). Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, für die Betriebszeit einer gelieferten Fahrzeugausstattung - aber nicht länger als 10 Jahre - zu den Preisen gemäß Pos. 2 des Preisblatts in Verbindung mit der Preisgleitklausel Betrieb und Support zu leisten.
Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Anforderungen gemäß NTVergG. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bei Los 1 bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot aus dem niedrigsten Gesamtpreis gemäß Preisblatt. Dabei werden etwaige Rabatte für die gemeinsame Vergabe beider Lose berücksichtigt
- Der Bieter mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt erhält 45 Punkte. Die Punktzahlen der anderen Bieter werden linear anhand der Abstände zum Bestpreis verringert - d. h., wenn der nächsthöhere Preis 10 % höher liegt, so werden diesem Bieter 10 % der Punkte abgezogen. Bei einem Preisabstand von über 100 % werden einheitlich 0 Punkte vergeben. Kommt der Zuschlag auf rabattierte Angebote für die gemeinsame Vergabe beider Lose in Betracht, wird dieselbe Bewertung auch mit den rabattierten Preisen durchgeführt.
- 45 %
- Hierbei werden die Gestaltung und Bedienerfreundlichkeit des Systems durch den Auftraggeber bewertet. Dabei wird auf folgende Punkte geachtet: - Übersichtlichkeit der Darstellungen und Bedienbarkeit - Möglichkeit, Entsorgungsmeldungen einzugeben - Möglichkeit, Fotos bspw. von fehlbefüllten Behältern zu machen und diese beim Behälter abzuspeichern - Darstellung von Einzelaufträgen - Umfang der möglichen Fernwartung Hierbei stützt sich der Auftraggeber auf die vom Bieter eingereichten Unterlagen; er behält sich vor, hierzu Aufklärung in Form einer Vorführung per Videokonferenz zu verlangen.
- 35 %
- Zunächst wird das Modul von Athos, das für die Darstellung der Live-Verfolgung von Behälterleerungen genutzt werden soll, noch nicht einsatzbereit sein. Der Auftragnehmer hat daher eine solche Live-Verfolgung als webbasiertes Software-Tool zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden die Gestaltung und Bedienerfreundlichkeit der Software durch den Auftraggeber bewertet. Dabei wird auf folgende Punkte geachtet: - Übersichtlichkeit der Darstellungen und Bedienbarkeit - Selbstständige Benutzerverwaltung durch den Auftraggeber (z. B. Anlegen von neuen Benutzern) Hierbei stützt sich der Auftraggeber auf die vom Bieter eingereichte Beschreibung; er behält sich vor, hierzu Aufklärung in Form einer Vorführung per Videokonferenz zu verlangen.
- 10 %
- Hierbei wird das Konzept des Bieters für die Schulungen hinsichtlich Hard- und Software für die Fahrer und die Disposition bewertet. Mindestens die Schulungen für die derzeit 42 Fahrer haben vor Ort in Georgsmarienhütte stattzufinden. Von diesem Konzept nicht umfasst ist das Anlernen des Werkstattpersonals der AWIGO Service GmbH.
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Anforderungen gemäß NTVergG. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 737236-2026
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