Abfallsammelfahrzeug mit Hecklader und integriertem Wiegesystem
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Detmold - Fachbereich 7 - Städtische Betriebe und OrdnungProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 545676-2026
- Verfahrensnummer
- 9736970a-5594-4719-bce5-aaa3974c45c9
- CPV-Codes
- 34144511 · Müllfahrzeuge
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Detmold, Fachbereich 7 – Städtische Betriebe und Ordnung, beschafft ein Abfallsammelfahrzeug für die Region Detmold. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: ein Fahrgestell mit Aufbau sowie ein Wiege- und Waagesystem von SULO mit Anbindung an ENVIData/Citydata. Angebote können bis zum 8. September 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs Los 1: Fahrgestell + Aufbau Los 2: Wiege-/ Waagesystem (SULO Waage-/Wiegesystem mit Anbindung an ENVIData/Citydata) Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Fahrgestell + Aufbau
Hecklader mit Waage-/ Wiegesystem
Frist: 08.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Wiege-/ Waagesystem
Hecklader mit Waage-/ Wiegesystem
Frist: 08.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - §§ 299a und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Einstellung der beruflichen Tätigkeit Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 7 KB | |
| Formular | 34 KB | |
| Sonstiges | 217 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 290 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 290 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Anschreiben | 237 KB | |
| Anschreiben | 29 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Anschreiben | 33 KB | |
| Anschreiben | 33 KB | |
| Vertragsbedingungen | 47 KB | |
| Vertragsbedingungen | 32 KB | |
| Sonstiges | 31 KB | |
| Formular | 30 KB | |
| Formular | 28 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Sonstiges | 533 B | |
| Formular | 26 KB | |
| Formular | 534 B |
Anforderungen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - §§ 299a und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Einstellung der beruflichen Tätigkeit Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 635117-2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| ABAbfallwirtschaftsbetrieb Böblingen | Böblingen | 5 | 13.08.2026 |
| ABAbfallwirtschaftsbetrieb Böblingen | - | 3 | 13.08.2026 |
| SDStadt Dorsten | Dorsten | 3 | 12.08.2026 |
| ZAZweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover | Hannover | 3 | 11.08.2026 |
| SSSWE Stadtwirtschaft GmbH | Erfurt | 3 | 10.07.2026 |
| SDStadtreinigung Dresden GmbH | Dresden | 3 | 10.06.2026 |
| SWStadt Warstein | Warstein | 3 | 18.05.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Mietkauf von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoff-BrennstoffzellenFAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KGStadt LeipzigLeipzig, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.11.2024noch 30 Monate30.03.2029
Stadt Detmold - Fachbereich 7 - Städtische Betriebe und Ordnung
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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Die Stadtreinigung Dresden GmbH beschafft ein Fahrzeug in Form eines Pritschenfahrgestells mit Kran und Ladebordwand. Die Leistung wird in Dresden erbracht und ohne Aufteilung in Lose vergeben. Das Fahrzeug soll bis zum 30. Juni 2027 geliefert werden; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 13:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
66 % ähnlichLieferung eines 5,5-Tonnen-Lastkraftwagens mit Müllpressenaufbau
Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Harburg – Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Neu Wulmstorf beschafft einen 5,5-Tonnen-Lastkraftwagen mit Müllpressenaufbau. Die Lieferung ist für die Gemeinde Neu Wulmstorf vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
65 % ähnlichElektrischer Absetzkipper mit Aufbau und Winterdienstausstattung
Worms · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Worms beschafft für die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt öffentlichen Rechts einen neuen Absetzkipper mit elektrischem Fahrgestell, Aufbau und Winterdienstausstattung. Das Fahrzeug soll zeitnah geliefert werden; die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 150 Tage. Angebote können bis zum 22. September 2026 um 08:20 Uhr eingereicht werden.
65 % ähnlichAbfallsammelfahrzeug mit Fahrgestell, Pressmüllaufbau und Schüttung
Marl · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Marl, vertreten durch das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit und die Zentrale Vergabestelle, beschafft ein Abfallsammelfahrzeug für den Teilbetrieb 5 des Zentralen Betriebshofes. Die Ausschreibung umfasst ein geeignetes Fahrgestell sowie einen Pressmüllaufbau mit Schüttung für die Abfuhr von Restmüll- und Papiertonnen. Beide Lose haben eine Laufzeit von 180 Tagen; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
64 % ähnlichKanalspülfahrzeug mit Wasseraufbereitung
Weimar · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Weimar schreibt die Lieferung eines Kanalspülfahrzeuges mit integrierter Wasseraufbereitung aus. Die Beschaffung ist in zwei Lose unterteilt: Fahrgestell und Aufbau des Spülfahrzeuges. Die Bewertung erfolgt nach Preis (50 %), technischer Wertung (25 %), Umweltkriterien wie Verbrauch und Emissionen (15 %) sowie Lieferzeit (10 %). Angebotsfrist ist der 29. September 2026.
64 % ähnlichLieferung von sechs neuen 18-Tonnen-Winterdienst-Lkw mit Dreiseitenkipper
Bielefeld · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Bielefeld, Amt für Zentrale Leistungen, beschafft für ihren Umweltbetrieb sechs neue Winterdienst-Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen und Dreiseitenkipper. Die Lieferung ist in zwei Lose aufgeteilt: drei Fahrzeuge mit Kran und drei Fahrzeuge ohne Kran. Die Leistung wird für den Einsatz in Bielefeld ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
63 % ähnlichLieferung einer Fahrzeugeinrichtung als Werkstattwagen
Offen · Frist 08.10.2026
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz beschafft eine Fahrzeugeinrichtung in Form eines Werkstattwagens. Vorgesehen ist die Lieferung von einem Stück nach Chemnitz; die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt. Angebote müssen elektronisch bis zum 8. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden, die Bindefrist endet am 13. November 2026; der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
63 % ähnlichWechselladerfahrzeug mit Fahrgestell, Aufbaufahrzeug, Logistikbehälter und feuerwehrtechnischer Beladung
Gotha · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Gotha schreibt die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges aus, das in drei Lose aufgeteilt ist: Fahrgestell und Aufbau, ein Logistik‑Abrollbehälter sowie eine feuerwehrtechnische Beladung. Die Angebotsfrist endet am 23.09.2026, die Lieferung muss spätestens bis zum 31.12.2027 erfolgen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach Preis‑ und Qualitätskriterien.
63 % ähnlichLieferung eines Abrollbehälters für Besprechungen mit Beladung
Bayreuth · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Bayreuth beschafft einen Abrollbehälter für Besprechungen einschließlich der vorgesehenen Beladung. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und umfasst den Abrollbehälter beziehungsweise das Fahrgestell sowie die Beladung nach den in der Ausschreibung genannten technischen Normen. Die Lieferung erfolgt für die Region Bayreuth; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
63 % ähnlichLieferung eines Abrollkippers
Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Bergkamen, Zentrale Vergabestelle, beschafft einen Abrollkipper als Fahrzeug. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
62 % ähnlichDreiachs-Lastkraftwagen mit Kommunalhydraulik sowie Wechselsystem mit Kipper und Kran
Bayreuth · Offen · Frist 06.10.2026
Das Staatliche Bauamt Bayreuth beschafft in zwei Losen einen dreiachsigen Lastkraftwagen mit Fahrgestell und Kommunalhydraulik sowie ein Wechselsystem mit Kipper und Kran für diesen Lastkraftwagen. Die Leistung wird für die Region Bayreuth (NUTS-Region DE242) ausgeschrieben. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026, 7:15 Uhr, eingereicht werden.
62 % ähnlichAbfallsammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge
Bochum · Offen · Frist 24.09.2026
Die USB Bochum GmbH beschafft insgesamt 8 Fahrzeuge für die kommunale Abfallsammlung und Straßenreinigung in Bochum. Die Ausschreibung ist in 6 Lose unterteilt und umfasst verschiedene Fahrzeugtypen wie Abfallsammelfahrzeuge mit Drehtrommel- oder Pressplatten-Aufbau, Sperrmüllsammelfahrzeuge, Kehrmaschinen und einen Lkw mit Pritsche und Ladekran. Die Bewerbungsfrist endet am 24. September 2026.
62 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: ECOTEC Fleet GmbH, SULO Deutschland GmbH
Zuschlagswert: 1 EUR · Vertragsschluss: 09.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
20 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 06:42 (Europe/Berlin)
Leistungsverzeichnis Ersatz 721 V1.6 (1).pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 290 KB · Stand 27.08.2026
Leistungsverzeichnis Ersatz 721 V1.6 .pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 290 KB · Stand 27.08.2026
312_322_EU_Hinweise_Einreichung_Teilnahmeantraege_Angebote.docx
DOCX · Anschreiben · 29 KB · Stand 06.08.2026
312a_322a_EU_Information_DSGVO_bear.pdf
PDF · Sonstiges · 26 KB · Stand 06.08.2026
324_EU_Angebotsschreiben.docx
DOCX · Anschreiben · 33 KB · Stand 06.08.2026
511_EU_Bewerbungsbedingungen.docx
DOCX · Anschreiben · 33 KB · Stand 06.08.2026
512 EU Vertragsbedingungen NRW.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 47 KB · Stand 06.08.2026
513_EU_BVB_TariftreueMindestarbeitsbedinungen.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 32 KB · Stand 06.08.2026
521_eigenerklarung_ausschlussgrunde_1.docx
DOCX · Sonstiges · 31 KB · Stand 06.08.2026
523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen_akutalisiert.docx
DOCX · Formular · 30 KB · Stand 06.08.2026
531_eu_bewerber_bietergemeinschaftserklaerung.docx
DOCX · Formular · 28 KB · Stand 06.08.2026
533a_eu_informationen-unterauftrage-angebotsabgab.docx
DOCX · Sonstiges · 29 KB · Stand 06.08.2026
533b_EU_Nachweis Unteraufgtragnehmer.docx
DOCX · Sonstiges · 533 B · Stand 06.08.2026
534a_EU_Erklärung_Eignungsleihe.docx
DOCX · Formular · 26 KB · Stand 06.08.2026
534b_EU_Erklärung_Eignungsleihe Haftung.docx
DOCX · Formular · 534 B · Stand 06.08.2026
CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 7 KB · Stand 27.08.2026
CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter.docx
DOCX · Formular · 34 KB · Stand 06.08.2026
Information _ 11 III VgV.pdf
PDF · Sonstiges · 217 KB · Stand 06.08.2026
VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019.docx
DOCX · Formular · 35 KB · Stand 06.08.2026
VVB 631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VgV 07-2019.rtf
RTF · Anschreiben · 237 KB · Stand 06.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
197 vergleichbare Verfahren, davon 52 mit erfasstem Zuschlag · 51 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 277.500 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 3 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Daimler Truck AG · Berlin
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Jungbluth Nutzfahrzeuge Vertriebs GmbH · Plaidt
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FAUN Viatec GmbH · Grimma
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Terberg HS GmbH · Emstek
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Albert Ziegler GmbH · Giengen /Brenz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bucher Municipal GmbH · Hannover
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ZÖLLER - KIPPER GmbH · Mainz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HAKO GmbH · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mercedes-Benz AG Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · Chemnitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Mietkauf von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen
Stadt Leipzig · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.03.2029
Auftragnehmer: FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 15.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Detmold - Fachbereich 7 - Städtische Betriebe und Ordnung
32756 · Detmold
zentralevergabestelle@detmold.de+49 523197701 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 0
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
zentralevergabestelle@detmold.de+49 52319770
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 00:04 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 06:11 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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