Containerstellung, Transport und Verwertung von Altholz, Bauschutt und Wertstoffen

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Abholung von Siedlungsabfällen (90511000)
  • Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
  • Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen (90520000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
723026-2026
Verfahrensnummer
0d8becca-7636-48fb-9fcd-821d8e76d9c9

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Kurzbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung von Containern, den Transport und die Verwertung von Altholz, Metallschrott, Bauschutt, Kunststoff und Flachglas. Die Leistungen sind ab dem 1. Januar 2027 auf den Wertstoffhöfen in Witten und Gevelsberg vorgesehen; für bestimmte Abfallarten können zusätzlich Betriebshöfe in kreisangehörigen Städten einbezogen werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern für die Erfassung von Altholz I-IV, Metallschrott, Bauschutt, Kunststoff und Flachglas auf Wertstoffhöfen des Ennepe-Ruhr-Kreises, sowie bezüglich Metallschrott, Kunststoff und Altholz IV gegebenenfalls - im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber - auf bestimmten Betriebshöfen kreisangehöriger Städte. Gegenstand der Ausschreibung ist zudem der Transport der Container sowie die Verwertung der Abfälle. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Angaben zu den 5 Losen und die Leistungsbeschreibung (insbesondere Kapitel I Ziff. 2.2 und Kapitel II) verwiesen.

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Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Los 1: Altholz I-III, Altholz IV

    Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von getrennten Containern zur Erfassung von Altholz I-III und Altholz IV auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber die Gestellung eines Containers für Altholz IV auf dem Betriebshof der Stadt Schwelm. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Bauschutt

    Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Metallschrott

    Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Metallschrott auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts (s.u.) durch den AG auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4: Bauschutt

    Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Kunststoff auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts (s.u.) durch den AG auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5: Flachglas

    Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Flachglas auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Rein nationale und andere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist oder • gem. § 13 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) eine erhebliche Pflichtverletzung festgestellt wurde (s. § 14 BTTG). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular F4 und F5) mit seinem Angebot einzureichen. Entsprechende Erklärungen sind von evtl. Bietergemeinschaftsmitgliedern mit dem Angebot abzugeben; bei Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe werden die notwendigen Nachweise durch Erklärung im Formular F8 erbracht bzw. auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle die Bieter gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV auffordern kann, bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des AG.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Altholz I-III, Altholz IV

Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Bei der Ermittlung des Gesamtpreises wird angenommen, dass der AG alle Optionen ausübt und damit werden auch die angebotenen Preise bezüglich der Optionen in die Ermittlung des Gesamtpreises einbezogen. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise zu Altholz I-III und Altholz IV sowie die Containergestellung, den Transport und die Verwertung anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Verwertung: (Mittelwert Verwerter Ankaufspreis für behandeltes (bzw. kontaminiertes) Altholz vorgebrochen (0-300mm) – Nordwesten (Stand 30.07.2026) +/- Zuschlag bzw. Abschlag zum EUWID) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 1 ergibt sich aus der Summe der folgenden Positionen: • Containergestellung Altholz I-III Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz I-III vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz I-III vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertungskosten Altholz I-III Nettoangebotssumme pro Jahr • Containergestellung Altholz IV Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz IV vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz IV vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Altholz IV vom Standort Schwelm Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertung Altholz IV Nettoangebotssumme pro Jahr Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtwertungspreis für das Los erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.
100 %

LOT-0002 · Los 2: Bauschutt

Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung von Bauschutt anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Verwertung: Tonnagepreis für die Verwertung (netto Einheitspreis) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 2 ergibt sich aus der Summe der folgenden Positionen: • Containergestellung Bauschutt Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Bauschutt vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Bauschutt vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertung Bauschutt Nettoangebotssumme pro Jahr Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtwertungspreis für das Los erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.
100 %

LOT-0003 · Los 3: Metallschrott

Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten/Erlöse für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Bei der Ermittlung des Gesamtpreises wird angenommen, dass der AG alle Optionen ausübt und damit werden auch die angebotenen Preise bezüglich der Optionen in die Ermittlung des Gesamtpreises einbezogen. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung von Metallschrott anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Bezüglich der Positionen Containergestellung und Transport wird ein Entgelt abgefragt, das der AG dem AN zahlen muss. Bezüglich dieser Position werden die Netto-Angebotssummen pro Jahr addiert. Bezüglich der Position der Verwertung wird eine Vergütung (Erlös) abgefragt, die der AN dem AG zahlen muss. Für die Verwertung erfolgt folgende Berechnung: (Mittelwert des Stahlschrott-preises Deutschland für „Sorte 4 – Schredderschrott“ gemäß EUWID für Altme-tall (Stand 20.08.2026) +/- Zuschlag bzw. Abschlag zum EUWID) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 3 ergibt sich aus der folgenden Berechnung: Angebotssumme Verwertung pro Jahr (von AN an den AG zu zahlen) – (Angebotssumme Containergestellung pro Jahr + Angebotssumme Transport (für alle Standorte) pro Jahr). Ist das Ergebnis und damit der Wertungspreis ein positiver Wert, ist dieser Betrag vom AN an den AG zu zahlen. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtwertungspreis erhält die volle Punktzahl (90 Punkte) = Bestangebot. Der höchste Gesamtwertungspreis kann dabei positiv sein, dann muss der AN dem AG einen Erlös zahlen oder negativ sein, dann muss der AG an den AN zahlen. Je höher der Gesamtwertungspreis, desto wirtschaftlicher ist das Angebot. Alle anderen Angebote erhalten Punkte nach ihrem Abstand zu diesem Bestangebot: Punktzahl = 90 - 90 x ((Bestangebot – Gesamtwertungspreis des Bieters): S) S ist die Bewertungsspanne. Die Bewertungsspanne beträgt S = 30.000€ netto. Für je [30.000,00 € / 90], um die der Wertungssaldo eines Angebots hinter dem Bestangebot zurückbleibt, wird ein Punkt abgezogen. Ein Angebot, dessen Wertungssaldo um 30.000,00 € oder mehr hinter dem Bestangebot zurückbleibt, erhält 0 Punkte; negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Die Bewertung ist unabhängig davon, ob die Wertungssalden Erlöse oder Kosten für den AG darstellen. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.
100 %

LOT-0004 · Los 4: Bauschutt

Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Bei der Ermittlung des Gesamtpreises wird angenommen, dass der AG alle Optionen ausübt und damit werden auch die angebotenen Preise bezüglich der Optionen in die Ermittlung des Gesamtpreises einbezogen. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Verwertung: Tonnagepreis für die Verwertung (netto Einheitspreis) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 4 ergibt sich aus der Summe der folgenden Positionen: • Containergestellung Kunststoff Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Kunststoff vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Kunststoff vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Kunststoff vom Standort Hattingen Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Kunststoff vom Standort Herdecke Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Kunststoff vom Standort Schwelm Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Kunststoff vom Standort Wetter Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertung Kunststoff Nettoangebotssumme pro Jahr Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtwertungspreis für das Los erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.
100 %

LOT-0005 · Los 5: Flachglas

Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich zusammen aus dem angebotenen Gesamtpreis (Wertungspreis) sowie einem Wertungsbonus „Umwelt“. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr. Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Von dem Bieter sind die Preise für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung von Flachglas anzugeben. Die Netto-Angebotssumme pro Jahr errechnet sich wie folgt: Containergestellung: Anzahl der Container x Preis je Container und Monat (netto) x 12. Transport (für jeden Übernahmestandort gesondert): Einheitspreis pro Transport (netto) x Transporte pro Jahr. Verwertung: Tonnagepreis für die Verwertung (netto Einheitspreis) x geschätzte Menge pro Jahr. Der Wertungspreis für das Los 5 ergibt sich aus der Summe der folgenden Positionen: • Containergestellung Flachglas Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Flachglas vom Standort Gevelsberg Nettoangebotssumme pro Jahr • Transport Flachglas vom Standort Witten Nettoangebotssumme pro Jahr • Verwertung Flachglas Nettoangebotssumme pro Jahr Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtwertungspreis für das Los erhält die volle Punkt-zahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Wertungsbonus Umwelt Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für mehr als 30 % der je Vertragsjahr gefahrenen Kilometer „saubere Fahrzeuge“ im Sinne dieser Ausschreibung einzusetzen. Zusagen von mehr als 90 % werden für die Wertung als 90 % berücksichtigt und begründen keine über 90 % hinausgehende Verpflichtung. Für die Wertung der Angebote erklärt der Bieter im Angebotsschreiben, für wie viel Prozent der gefahrenen Kilometer er „saubere Fahrzeuge“ einsetzen wird (Ziff. 21 des Angebotsschreibens). Der erklärte Prozentwert wird nach folgender Formel in Punkte umgerechnet: P = 10 × (z − 30) / 60 Dabei ist P die erreichte Punktzahl und z der erklärte Anteil der je Vertragsjahr mit „sauberen Fahrzeugen" gefahrenen Kilometer in Prozent. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine Erklärung von 30 % ergibt 0 Punkte. Eine Erklärung von 90 % oder mehr ergibt die Höchstpunktzahl von 10 Punkten. Zum besseren Verständnis folgende Beispielwerte: 30 % ergeben 0,00 Punkte, 45 % ergeben 2,50 Punkte, 60 % ergeben 5,00 Punkte, 75 % ergeben 7,50 Punkte und 90 % ergeben 10,00 Punkte. Für die Gesamtwertung werden für jedes Los gesondert die erreichten Preis- und Umweltpunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag für das Los.
100 %

Vergabeunterlagen

4 Dateien laut Portal · Stand 20.10.2026
A_Anfrage_Angebot.pdfSonstiges -
B_Vergabeunterlagen Transport und Entsorgung Bauschutt, Altholz, Wertstoffe.pdfSonstiges1,1 MB
C Information DS-GVO.pdfSonstiges87 KB
C Information DS-GVO.pdfSonstiges86 KB

Anforderungen

Rein nationale und andere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist oder • gem. § 13 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) eine erhebliche Pflichtverletzung festgestellt wurde (s. § 14 BTTG). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular F4 und F5) mit seinem Angebot einzureichen. Entsprechende Erklärungen sind von evtl. Bietergemeinschaftsmitgliedern mit dem Angebot abzugeben; bei Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe werden die notwendigen Nachweise durch Erklärung im Formular F8 erbracht bzw. auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle die Bieter gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV auffordern kann, bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des AG.

Änderungen und Bieterfragen

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