Lieferung von Müllgroßbehältern mit 2 und 4 Rädern in Größen von 40 bis 1.100 Litern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
Landkreis GöttingenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
07.05.2026
Bekanntmachungsnummer
361751-2026
Verfahrensnummer
d41f3589-ad98-497d-993e-05fc938683f1
CPV-Codes
44613700 · Abfallsammelbehälter

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Göttingen beschafft im Rahmenvertrag Müllgroßbehälter (MGB) für die Entsorgungsanlagen Deiderode und Hattorf am Harz in Südniedersachsen. Vorgesehen sind insgesamt ungefähr 28.000 Behälter mit zwei Rädern in Größen von 40 bis 240 Litern sowie mit vier Rädern und 1.100 Litern Fassungsvermögen; die Mengen können abweichen. Die Ausschreibung umfasst vier Bereiche und endet am 16. Juni 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Müllgroßbehältern (MGB) zu den Entsorgungsanlagen Deiderode und Hattorf am Harz

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · 40 L Vario 2-Rad MGB

    Lieferung von 2-Rad-MGB mit einem Volumen von 40 Liter bis 240 Liter und 4-Rad-MGB mit einem Volumen von 1.100 Liter während der Vertragslaufzeit. Los 1: 40 L Vario 2-Rad MGB Lieferung von insg. ca. 3.600 Behältern Los 2: 60 & 80 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 6.500 Stk. 60 L & ca. 4.900 Stk. 80 L Behältern Los 3: 120 & 240 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 5.300 Stk. 120 L & ca. 6.500 Stk. 240 L Behältern Los 4: 1.100 L 4-Rad MGB Lieferung von ca. 1.200 Behältern Die Mengen können vom Auftraggeber nicht garantiert werden; es ist mit Schwankungsbreiten von +/- 30 % zu rechnen.

    Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · 60 & 80 L 2-Rad MGB

    Lieferung von 2-Rad-MGB mit einem Volumen von 40 Liter bis 240 Liter und 4-Rad-MGB mit einem Volumen von 1.100 Liter während der Vertragslaufzeit. Los 1: 40 L Vario 2-Rad MGB Lieferung von insg. ca. 3.600 Behältern Los 2: 60 & 80 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 6.500 Stk. 60 L & ca. 4.900 Stk. 80 L Behältern Los 3: 120 & 240 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 5.300 Stk. 120 L & ca. 6.500 Stk. 240 L Behältern Los 4: 1.100 L 4-Rad MGB Lieferung von ca. 1.200 Behältern Die Mengen können vom Auftraggeber nicht garantiert werden; es ist mit Schwankungsbreiten von +/- 30 % zu rechnen.

    Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · 120 & 240 L 2-Rad MGB

    Lieferung von 2-Rad-MGB mit einem Volumen von 40 Liter bis 240 Liter und 4-Rad-MGB mit einem Volumen von 1.100 Liter während der Vertragslaufzeit. Los 1: 40 L Vario 2-Rad MGB Lieferung von insg. ca. 3.600 Behältern Los 2: 60 & 80 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 6.500 Stk. 60 L & ca. 4.900 Stk. 80 L Behältern Los 3: 120 & 240 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 5.300 Stk. 120 L & ca. 6.500 Stk. 240 L Behältern Los 4: 1.100 L 4-Rad MGB Lieferung von ca. 1.200 Behältern Die Mengen können vom Auftraggeber nicht garantiert werden; es ist mit Schwankungsbreiten von +/- 30 % zu rechnen.

    Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · 1.100 L 4-Rad MGB

    Lieferung von 2-Rad-MGB mit einem Volumen von 40 Liter bis 240 Liter und 4-Rad-MGB mit einem Volumen von 1.100 Liter während der Vertragslaufzeit. Los 1: 40 L Vario 2-Rad MGB Lieferung von insg. ca. 3.600 Behältern Los 2: 60 & 80 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 6.500 Stk. 60 L & ca. 4.900 Stk. 80 L Behältern Los 3: 120 & 240 L 2-Rad MGB Lieferung von ca. 5.300 Stk. 120 L & ca. 6.500 Stk. 240 L Behältern Los 4: 1.100 L 4-Rad MGB Lieferung von ca. 1.200 Behältern Die Mengen können vom Auftraggeber nicht garantiert werden; es ist mit Schwankungsbreiten von +/- 30 % zu rechnen.

    Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
100 %
Die angebotenen Müllgroßbehälter müssen der DIN EN 840 oder dem RAL Gütezeichen 951/1 oder gleichwertig entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen ist jeweils durch die entsprechenden Zerti- fikate / Prüfzeugnisse nach DIN EN 840 oder die entsprechende Verleihungsurkunde der GGAWB oder durch Unterlagen, welche die Gleichwertigkeit der Fertigung nach DIN EN 840 belegen, nachzuweisen. Die jeweiligen Dokumente sind für jede angebotene Behältergröße den Angebotsunterlagen beizufügen.
0 %
Für die angebotenen Behälterkorpusse ist der Nachweis der Fertigung nach den Kriterien DE-ZU 30a "Der Blaue Engel" aus mind. 80% Recyclingmaterial vorzulegen.
0 %
Die angebotenen Abfallbehälter müssen mit einer Identifikationseinrichtung gemäß DIN 30745 ausgerüs- tet sein. Es sind hierbei HDX-Transponder im Puckformat mit einer Übertragungsfrequenz von 134,2 KHz mit Luftspulen-Antenne einzusetzen. Der Chipeinbau soll ohne Barcode erfolgen.
0 %
Für die angebotenen Behälterkorpusse ist der Nachweis der Fertigung nach den Kriterien DE-ZU 30a "Der Blaue Engel" aus mind. 80% Recyclingmaterial vorzulegen.
0 %
Die angebotenen Abfallbehälter müssen mit einer Identifikationseinrichtung gemäß DIN 30745 ausgerüs- tet sein. Es sind hierbei HDX-Transponder im Puckformat mit einer Übertragungsfrequenz von 134,2 KHz mit Luftspulen-Antenne einzusetzen. Der Chipeinbau soll ohne Barcode erfolgen.
0 %
Die 2-Rad-Behälter (Lose 1 bis 3) sind in folgender Ausführung zu liefern: Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Deckel in den im Leistungsverzeichnis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder - Behälter mit Schwerkraftschloss (SKS) jeweils mit Vorbohrung der Löcher für den auftraggeberseitigen Einbau der SKS; verschiedenschließende SKS jeweils als Beilage bei der Behälterlieferung Die 4-Rad-Behälter (Los 4) sind in folgender Ausführung zu liefern: - Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Flachdeckel mit "Deckel im Deckel (DiD) System" - Flachdeckel in Schwarzgrau mit farbigem Deckel im Deckel Einsatz in den im Leistungsverzeich- nis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder mit geeignetem Bremssystem (2-fache Radbremse oder Zentralstopp) Rumpf-Wandstärke: Los 1 mind. 3,60 mm Los 2 mind. 3,70 mm Los 3 mind. 3,70 mm bei 120 L, 3,90 mm bei 240 L Los 4 mind. 5,40 mm Die Abweichung vom Nennvolumen des jeweiligen Abfallbehälters darf 5 % nicht überschreiten.
0 %
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
100 %
Die angebotenen Müllgroßbehälter müssen der DIN EN 840 oder dem RAL Gütezeichen 951/1 oder gleichwertig entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen ist jeweils durch die entsprechenden Zerti- fikate / Prüfzeugnisse nach DIN EN 840 oder die entsprechende Verleihungsurkunde der GGAWB oder durch Unterlagen, welche die Gleichwertigkeit der Fertigung nach DIN EN 840 belegen, nachzuweisen. Die jeweiligen Dokumente sind für jede angebotene Behältergröße den Angebotsunterlagen beizufügen.
0 %
Für die angebotenen Behälterkorpusse ist der Nachweis der Fertigung nach den Kriterien DE-ZU 30a "Der Blaue Engel" aus mind. 80% Recyclingmaterial vorzulegen.
0 %
Die angebotenen Abfallbehälter müssen mit einer Identifikationseinrichtung gemäß DIN 30745 ausgerüs- tet sein. Es sind hierbei HDX-Transponder im Puckformat mit einer Übertragungsfrequenz von 134,2 KHz mit Luftspulen-Antenne einzusetzen. Der Chipeinbau soll ohne Barcode erfolgen.
0 %
Die 2-Rad-Behälter (Lose 1 bis 3) sind in folgender Ausführung zu liefern: Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Deckel in den im Leistungsverzeichnis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder - Behälter mit Schwerkraftschloss (SKS) jeweils mit Vorbohrung der Löcher für den auftraggeberseitigen Einbau der SKS; verschiedenschließende SKS jeweils als Beilage bei der Behälterlieferung Die 4-Rad-Behälter (Los 4) sind in folgender Ausführung zu liefern: - Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Flachdeckel mit "Deckel im Deckel (DiD) System" - Flachdeckel in Schwarzgrau mit farbigem Deckel im Deckel Einsatz in den im Leistungsverzeich- nis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder mit geeignetem Bremssystem (2-fache Radbremse oder Zentralstopp) Rumpf-Wandstärke: Los 1 mind. 3,60 mm Los 2 mind. 3,70 mm Los 3 mind. 3,70 mm bei 120 L, 3,90 mm bei 240 L Los 4 mind. 5,40 mm Die Abweichung vom Nennvolumen des jeweiligen Abfallbehälters darf 5 % nicht überschreiten.
0 %
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
100 %
Die angebotenen Müllgroßbehälter müssen der DIN EN 840 oder dem RAL Gütezeichen 951/1 oder gleichwertig entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen ist jeweils durch die entsprechenden Zerti- fikate / Prüfzeugnisse nach DIN EN 840 oder die entsprechende Verleihungsurkunde der GGAWB oder durch Unterlagen, welche die Gleichwertigkeit der Fertigung nach DIN EN 840 belegen, nachzuweisen. Die jeweiligen Dokumente sind für jede angebotene Behältergröße den Angebotsunterlagen beizufügen.
0 %
Für die angebotenen Behälterkorpusse ist der Nachweis der Fertigung nach den Kriterien DE-ZU 30a "Der Blaue Engel" aus mind. 80% Recyclingmaterial vorzulegen.
0 %
Die angebotenen Abfallbehälter müssen mit einer Identifikationseinrichtung gemäß DIN 30745 ausgerüs- tet sein. Es sind hierbei HDX-Transponder im Puckformat mit einer Übertragungsfrequenz von 134,2 KHz mit Luftspulen-Antenne einzusetzen. Der Chipeinbau soll ohne Barcode erfolgen.
0 %
Die 2-Rad-Behälter (Lose 1 bis 3) sind in folgender Ausführung zu liefern: Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Deckel in den im Leistungsverzeichnis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder - Behälter mit Schwerkraftschloss (SKS) jeweils mit Vorbohrung der Löcher für den auftraggeberseitigen Einbau der SKS; verschiedenschließende SKS jeweils als Beilage bei der Behälterlieferung Die 4-Rad-Behälter (Los 4) sind in folgender Ausführung zu liefern: - Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Flachdeckel mit "Deckel im Deckel (DiD) System" - Flachdeckel in Schwarzgrau mit farbigem Deckel im Deckel Einsatz in den im Leistungsverzeich- nis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder mit geeignetem Bremssystem (2-fache Radbremse oder Zentralstopp) Rumpf-Wandstärke: Los 1 mind. 3,60 mm Los 2 mind. 3,70 mm Los 3 mind. 3,70 mm bei 120 L, 3,90 mm bei 240 L Los 4 mind. 5,40 mm Die Abweichung vom Nennvolumen des jeweiligen Abfallbehälters darf 5 % nicht überschreiten.
0 %
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
100 %
Die angebotenen Müllgroßbehälter müssen der DIN EN 840 oder dem RAL Gütezeichen 951/1 oder gleichwertig entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen ist jeweils durch die entsprechenden Zerti- fikate / Prüfzeugnisse nach DIN EN 840 oder die entsprechende Verleihungsurkunde der GGAWB oder durch Unterlagen, welche die Gleichwertigkeit der Fertigung nach DIN EN 840 belegen, nachzuweisen. Die jeweiligen Dokumente sind für jede angebotene Behältergröße den Angebotsunterlagen beizufügen.
0 %
Die 2-Rad-Behälter (Lose 1 bis 3) sind in folgender Ausführung zu liefern: Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Deckel in den im Leistungsverzeichnis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder - Behälter mit Schwerkraftschloss (SKS) jeweils mit Vorbohrung der Löcher für den auftraggeberseitigen Einbau der SKS; verschiedenschließende SKS jeweils als Beilage bei der Behälterlieferung Die 4-Rad-Behälter (Los 4) sind in folgender Ausführung zu liefern: - Korpus der Behälter jeweils in Schwarzgrau; gefertigt aus mindestens 80 % Recyclat nach den Kriterien "Der Blaue Engel" - Korpusse jeweils in der angegebenen Mindest-Rumpf-Wandstärke - Flachdeckel mit "Deckel im Deckel (DiD) System" - Flachdeckel in Schwarzgrau mit farbigem Deckel im Deckel Einsatz in den im Leistungsverzeich- nis je Position angegebenen Farben - wartungsfreie vollgummibereifte Räder mit geeignetem Bremssystem (2-fache Radbremse oder Zentralstopp) Rumpf-Wandstärke: Los 1 mind. 3,60 mm Los 2 mind. 3,70 mm Los 3 mind. 3,70 mm bei 120 L, 3,90 mm bei 240 L Los 4 mind. 5,40 mm Die Abweichung vom Nennvolumen des jeweiligen Abfallbehälters darf 5 % nicht überschreiten.
0 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9. der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 19.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 573628-2026
  2. 27.05.2026Berichtigung 1Austausch der Leistungsbeschreibung und der Preisgleitklausel
Vergleichbare Verfahren266vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag115 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 12 Vergaben

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Titel
Lieferung von Zwei- und Vierradbehältern für die AbfallentsorgungAWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbHGeorgsmarienhütte, Deutschland28.08.2026 -
Beschaffung von Abrollbehältern mit 34 m³ FassungsvermögenZweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverHannover, Deutschland19.01.2026 -
Lieferung von Abfallbehältern für Rest- und BioabfallAbfallwirtschaft Landkreis LörrachLörrach, Deutschland02.06.2026 -
Lieferung von Müllgroßbehältern mit zwei und vier Rädern für Rest-, Bio- und WertstoffeAbfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt ChemnitzChemnitz, Deutschland20.08.2026 -
Rahmenvereinbarung für fahrbare Abfallsammelbehälter von 80 bis 1.100 LiternMagistrat der Stadt KasselKassel, Deutschland12.03.2026 -
Fahrbare Umleerbehälter mit Schiebedeckel (2,5 m³ und 4,5 m³)Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverHannover, Deutschland05.06.2026 -
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern und TranspondernLandkreis Verden - Zentrale VergabestelleVerden (Aller), Deutschland17.08.2026 -
Lieferung von Abfallsammelbehältern für den Landkreis PeineVergabeverfahren zur Beschaffung von AbfallsammelbehälternPeine, Deutschland07.09.2026770 Tsd. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
SDSULO Deutschland GmbHHerford15020.07.2026366 Tsd. €fallend
EGESE GmbHNeuruppin8030.03.20260,01 €steigend
A&Abfallbehälter & Container Weber GmbH & Co. KGHaan5014.09.20260,01 €fallend
DTDaimler Truck AGBerlin5007.09.2026342 Tsd. €steigend
FUFAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KGOsterholz-Scharmbeck3015.09.20261,9 Mio. €steigend
LHLöwe Handelsgesellschaft mbHHohen Neuendorf3021.07.2026100 Tsd. €steigend
IFITURRI Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbHWilnsdorf3013.07.2026321 Tsd. €steigend
SSSSI SCHÄFER Plastics GmbHNeunkirchen3015.10.2025816 Tsd. €stabil
ZGZöller-Kipper GmbHMainz-Laubenheim3027.03.2025 - fallend
BGBeringer GmbH - 2017.08.20261 €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Niedersachsen (62) · Baden-Württemberg (37) · Nordrhein-Westfalen (36) · Bayern (32) · Hessen (19) · Rheinland-Pfalz (12)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Lieferung von Abfallsammelbehältern für Rest- und BioabfallSULO Deutschland GmbH +1 weitereStadt LeipzigLeipzig, Deutschland
    24.01.2025noch 5 Monate09.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wertstofftrennbehälter für Innenbereiche, darunter brandfeste MülltrennsystemeHammerlit GmbHLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1München, Deutschland
    23.02.2026noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Abfallbehältern für Rest- und Bioabfall sowie Papier und KartonagenESE GmbH +1 weitereKreisverwaltung Rhein-Pfalz-KreisLudwigshafen, Deutschland
    09.02.2024noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Herstellung und Lieferung von bis zu 1.200 Depotbehältern mit ca. 4 m³ VolumenLöwe Handelsgesellschaft mbH +1 weitereStadtreinigung Hamburg AöRHamburg, Deutschland
    9 Tsd. €
    10.11.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Kunststoffbehältern für Abfall und WertstoffeSULO Deutschland GmbHZweckverband Abfallwirtschaft Oberes ElbtalRadebeul, Deutschland
    764 Tsd. €
    17.04.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Abfallbehältern mit 60 bis 1.100 Litern FassungsvermögenSULO Deutschland GmbHAWG Donau-Wald mbHAußernzell, Deutschland
    11.11.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landkreis Göttingen

Aktiv seit 2024 · 81 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr39Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 81 seit 2024Spitze KW 16 · 2026 · 8

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
RHRuhstrat Haus- und Versorgungstechnik GmbH231.08.2026405 Tsd. €
KUKulle214.07.20264,3 Mio. €
FFFreese Fußbodentechnik GmbH125.08.20261,2 Mio. €
HTHild-Moser Tore + Service GmbH110.08.2026311 Tsd. €
G&Gebäudemanagement & Systemtechnik Knauft GmbH110.08.2026574 Tsd. €
B&Bandelow & Uhlendorff GmbH104.08.202650 Tsd. €
DSDach Schneider Weimar GmbH104.08.2026485 Tsd. €
SDSULO Deutschland GmbH103.08.2026779 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • IT-Administrations- und Supportleistungen für eine berufsbildende SchuleC-Store Computer Hard- und Software GmbHLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    527 Tsd. €
    27.02.2026noch 17 Monate03.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Postdienstleistungen für Brief-, Päckchen- und PaketsendungenCITIPOST Göttingen GmbH +1 weitereLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    13.01.2025noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Online-Abrechnungssystem für Bildungskarten und Bildungs- und TeilhabeleistungenSyrcon GmbHLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    476 Tsd. €
    28.05.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • IT-Servicedienstleistungen für die Schul-IT an 21 allgemeinbildenden Schulenchristmann informationstechnik + medien GmbH & Co. KGLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    500 Tsd. €
    07.04.2025noch 31 Monate07.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Winterdienstarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis GöttingenHesse Transport GmbH, Hermann +1 weitereLandkreis GöttingenGöttingen, Deutschland
    20.01.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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18.09.2026Lieferung und Montage von 35 Stahltüren und RohrrahmentürenOffen - -
10.09.2026Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in EbergötzenOffen - -
09.09.2026Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung für den Schulneubau in DuderstadtOffen - -
04.09.2026Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines GymnasiumsOffen - -
30.08.2026Transport und Verwertung von Altholz in vier LosenOffen - -
27.08.2026Lieferung und Montage von 32 Sektionaltoren und einem GaragenkipptorVergebenHTHild-Moser Tore + Service GmbH311 Tsd. €
27.08.2026Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 200 kWp auf einem SchulneubauOffen - -
27.08.2026Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive SockelleistenOffen - -
20.08.2026Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenOffen - -
19.08.2026Fassadenarbeiten Vorhangfassade aus Holz für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenVergebenDSDach Schneider Weimar GmbH485 Tsd. €
18.08.2026Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in AdelebsenOffen - -
18.08.2026Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises GöttingenOffen - -
05.08.2026Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten für die Sanierung der Schwimmhalle AdelebsenVergebenRGRST GmbH462 Tsd. €
04.08.2026Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale EbergötzenGeplant - -
03.08.2026Reinigungsarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtOffen - -
03.08.2026Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines GymnasiumsOffen - -
31.07.2026Bodenbelagsarbeiten Kautschuk für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtOffen - -
30.07.2026Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in DuderstadtOffen - -
30.07.2026Bodenbelagsarbeiten (Parkett) für Neubau/Erweiterungsbau am Eichsfeld Gymnasium DuderstadtOffen - -
27.07.2026Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums DuderstadtVergebenRPRuben Peter Ausbau GmbH870 Tsd. €
21.07.2026Stahlbau- und Schlosserarbeiten für eine feuerwehrtechnische ZentraleOffen - -
15.07.2026Neubau Heizanlagen und Wassererwärmung Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenVergebenHHHM Haustechnik Melsungen Service GmbH2,3 Mio. €
07.07.2026Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Dachdeckungs- und AbdichtungsarbeitenVergebenBIBock Industriebedachungen GmbH1,4 Mio. €
07.07.2026Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale EbergötzenGeplant - -
07.07.2026Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: TischlerarbeitenGeplant - -

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