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Beratungsleistungen zu Biodiversität und Nachhaltigkeit für landwirtschaftliche Betriebe

Status
Offen
Angebotsfrist
24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
Bekanntmachungsnummer
708930-2026
Verfahrensnummer
bfab83c0-48fc-493f-af76-9b79de1de957

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen aus. Die Beratung soll Wissen zu Biodiversität, Klimaresilienz, Tierwohl und Ressourcenschonung vermitteln; für den Vertragszeitraum vom 1. März 2027 bis zum 30. Juni 2029 stehen insgesamt 5.849.200 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die mehrjährige Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Anbietern geschlossen, damit landwirtschaftliche Betriebe ihren Beratungsanbieter wählen können.

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Leistungsbeschreibung

Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)

    Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).

    Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Nettopreises (Beratungshonorarsatz in EUR / Beratungsstunde). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höheren Preis. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel ist der Angebotspreis von Bieter A (80,00 EUR) um 7,00% höher als der Angebots preis von Bieter B (75,00 EUR). Bieter B erhält somit für den Preis die maximal möglichen 300 Preispunkte, Bieter A erzielt 279 Preispunkte = 93% der Höchstpunktzahl.
30 %
Das Ranking erfolgt nach der thematischen Ausrichtung der Beratungsleistung. Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem. Jedes Beratungsangebot erhält eine Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der Rankingpunkte für das jeweilige Thema (z.B. Beratungsleistung Nr. 2 Verbesserung der Artenvielfalt/ Biodiversität = 10 Rankingpunkte, Beratungsleitung Nr. 8 Beratung zur Sozioökonomie sowie zur Seite 15 von 24 Logistik Zentrum Niedersachsen Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) Risikoprävention und zum Risikomanagement = 8 Rankingpunkte) mit dem Umfang der Beratungsstunden (z.B. jeweils 500 Beratungsstunden) ergibt, d.h. die Gesamtpunktzahl im Beispiel beträgt 9.000 (10 x 500) plus (8 x 500). Diese Gesamtpunktzahl wird durch die Anzahl der Beratungsstunden dividiert, um den Rankingquotienten pro Bieter zu ermitteln, d.h. der Rankingquotient im Beispiel beträgt 9,00 (=9.000 / (500+500)). Der Rankingquotient wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Das Angebot mit dem höchsten Rankingquotienten erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einen Prozent niedrigeren Rankingquotienten. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel erhält Bieter A für den höchsten Rankingquotienten (9,00) die maximal möglichen 700 Punkte für die Beratungsleistung. Der Rankingquotient von Bieter B (6,50) liegt um 27,78% unter dem Rankingquotienten von Bieter A. Somit erreicht Bieter B 505,54 Punkte = 72,22% der Höchstpunktzahl bei der Beratungsleistung.
70 %

Vergabeunterlagen

23 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil.pdfSonstiges616 KB
Angebotsvordruck.xlsxFormular19 KB
Anlage zur LB Teil B.docx.pdfSonstiges337 KB
Aufforderung zur Angebotsabgabe.docx.pdfAnschreiben479 KB
Auflistung der Bieternachweise.docx.pdfSonstiges285 KB
Beruflicher Werdegang der Beratungskraft.docxSonstiges120 KB
Bewerbungsbedingungen EU.pdfAnschreiben60 KB
Checkliste.docx.pdfSonstiges269 KB
Eigenerklärung der Beratungskraft.docxFormular126 KB
Eigenerklärung des Beratungsanbieters.docxFormular138 KB
Eigenerklärung Russland-Sanktionen.pdfFormular398 KB
Eigenerklärung VV-NB_02.26.pdfFormular462 KB
Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datens.pdfFormular294 KB
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Dritten.pdfFormular309 KB
Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.pdfFormular323 KB
Erklärung der Bietergemeinschaft_02.26.pdfFormular286 KB
Leistungsbeschreibung - Teil C.pdfLVLeistungsverzeichnis462 KB
Leistungsbeschreibung- Allgemeiner Teil (Teil A).docx.pdfLVLeistungsverzeichnis689 KB
Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B).docx.pdfLVLeistungsverzeichnis400 KB
Muster_zur_Auftragsverarbeitung.docx.pdfSonstiges539 KB
VOL-B.pdfSonstiges172 KB
ZVB_01.26.pdfSonstiges264 KB
Übersicht über die Beratungskräfte.docxSonstiges123 KB

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YYHRSXK

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