Beratungsleistungen zu Biodiversität und Nachhaltigkeit für landwirtschaftliche Betriebe
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft (77100000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 708930-2026
- Verfahrensnummer
- bfab83c0-48fc-493f-af76-9b79de1de957
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen aus. Die Beratung soll Wissen zu Biodiversität, Klimaresilienz, Tierwohl und Ressourcenschonung vermitteln; für den Vertragszeitraum vom 1. März 2027 bis zum 30. Juni 2029 stehen insgesamt 5.849.200 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die mehrjährige Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Anbietern geschlossen, damit landwirtschaftliche Betriebe ihren Beratungsanbieter wählen können.
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Leistungsbeschreibung
Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Für das ML soll eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen nach Art. 78 der EU Strategieplan VO (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 vergeben werden. Ausgeschrieben werden definierte Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Maßnahme zielt auf die Erhaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe unter besonderer Beachtung der Aspekte der Biodiversität, der Klimaresilienz, des Tierwohls und eines effizienten Umgangs mit Ressourcen durch Wissenstransfer. Die Beratungsleistungen sind nur dann förderfähig, wenn die Beratungen durch nach diesem Vergabeverfahren ausgewählte Beratungsanbieter und Beratungskräfte durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C) - sowie den weiteren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit mehreren Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) abgeschlossen werden, um den Landwirten eine Wahl des Beratungsanbieters zu ermöglichen. Dabei werden so viele Zuschläge entsprechend der Platzierung nach der Angebotswertung erteilt, bis die Angebotssummen der bezuschlagten Angebote die zur Verfügung stehende Fördersumme von 5.849.200 EUR im Vertragszeitraum 01. März 2027 - 30. Juni 2029 erreicht ist. Das zuletzt bezuschlagte Angebot wird daher voraussichtlich nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden können, sondern nur insoweit bis die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sind. Das maximal mögliche Mittelvolumen je Beratungsanbieter in dem gesamten Vertragszeitraum wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelt, wobei je Beratungsanbieter maximal ein Betrag in Höhe von bis zu 300.000 EUR zugeteilt wird. Dieser Betrag kann im Fall einer späteren Zuteilung von gestrichenen Mitteln (s.u.) überschritten werden. Für den Fall, dass ein Beratungsanbieter seinen Betrag nicht benötigt/abruft, werden ihm Mittel gestrichen. Die dann frei gewordenen Mittel können an die anderen Beratungsanbieter zugewiesen werden. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung bildet zunächst keinen Anspruch auf die Mittel und stellt keine Erteilung einer Zuwendung dar. Hierfür muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens ein separater Förderantrag gestellt und dieser bewilligt werden (siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung - Zuwendungsverfahren (Teil C)).
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
- Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Nettopreises (Beratungshonorarsatz in EUR / Beratungsstunde). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höheren Preis. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel ist der Angebotspreis von Bieter A (80,00 EUR) um 7,00% höher als der Angebots preis von Bieter B (75,00 EUR). Bieter B erhält somit für den Preis die maximal möglichen 300 Preispunkte, Bieter A erzielt 279 Preispunkte = 93% der Höchstpunktzahl.
- 30 %
- Das Ranking erfolgt nach der thematischen Ausrichtung der Beratungsleistung. Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem. Jedes Beratungsangebot erhält eine Gesamtpunktzahl, die sich aus der Multiplikation der Rankingpunkte für das jeweilige Thema (z.B. Beratungsleistung Nr. 2 Verbesserung der Artenvielfalt/ Biodiversität = 10 Rankingpunkte, Beratungsleitung Nr. 8 Beratung zur Sozioökonomie sowie zur Seite 15 von 24 Logistik Zentrum Niedersachsen Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) Risikoprävention und zum Risikomanagement = 8 Rankingpunkte) mit dem Umfang der Beratungsstunden (z.B. jeweils 500 Beratungsstunden) ergibt, d.h. die Gesamtpunktzahl im Beispiel beträgt 9.000 (10 x 500) plus (8 x 500). Diese Gesamtpunktzahl wird durch die Anzahl der Beratungsstunden dividiert, um den Rankingquotienten pro Bieter zu ermitteln, d.h. der Rankingquotient im Beispiel beträgt 9,00 (=9.000 / (500+500)). Der Rankingquotient wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Das Angebot mit dem höchsten Rankingquotienten erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einen Prozent niedrigeren Rankingquotienten. Beispiel: Im nachfolgenden Beispiel erhält Bieter A für den höchsten Rankingquotienten (9,00) die maximal möglichen 700 Punkte für die Beratungsleistung. Der Rankingquotient von Bieter B (6,50) liegt um 27,78% unter dem Rankingquotienten von Bieter A. Somit erreicht Bieter B 505,54 Punkte = 72,22% der Höchstpunktzahl bei der Beratungsleistung.
- 70 %
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | 616 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Sonstiges | 337 KB | |
| Anschreiben | 479 KB | |
| Sonstiges | 285 KB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Anschreiben | 60 KB | |
| Sonstiges | 269 KB | |
| Formular | 126 KB | |
| Formular | 138 KB | |
| Formular | 398 KB | |
| Formular | 462 KB | |
| Formular | 294 KB | |
| Formular | 309 KB | |
| Formular | 323 KB | |
| Formular | 286 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 462 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 689 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 400 KB | |
| Sonstiges | 539 KB | |
| Sonstiges | 172 KB | |
| Sonstiges | 264 KB | |
| Sonstiges | 123 KB |
Anforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YYHRSXK
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