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Anlage zur mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
01.07.2026
CPV-Codes
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Bekanntmachungsnummer
449687-2026
Verfahrensnummer
b93132a7-b5fd-48f1-93cd-36f493f83606

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Universität Stuttgart beschafft eine Anlage zur Herstellung von Diamantfilmen durch mikrowellenplasma-gestützte chemische Gasphasenabscheidung. Der Auftrag betrifft eine Lieferung in Stuttgart; die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferleistung: Beschafft werden soll eine Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Anlage zur Mikrowellenplama-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamant

    Gegenstand der Beschaffung ist eine Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen

    Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 702117-2026

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