Anlage zur mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 449687-2026
- Verfahrensnummer
- b93132a7-b5fd-48f1-93cd-36f493f83606
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Stuttgart beschafft eine Anlage zur Herstellung von Diamantfilmen durch mikrowellenplasma-gestützte chemische Gasphasenabscheidung. Der Auftrag betrifft eine Lieferung in Stuttgart; die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
Lieferleistung: Beschafft werden soll eine Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Anlage zur Mikrowellenplama-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamant
Gegenstand der Beschaffung ist eine Anlage zur Mikrowellenplasma-gestützten chemischen Gasphasenabscheidung von Diamantfilmen
Frist: 31.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hingewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 702117-2026
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