Wellenlängendispersives Röntgen-Spektroskop mit Plasmacleaner und Analysesoftware
Hochschule Stralsund
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.08.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hochschule Stralsund
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- Originalbekanntmachung
- vergabemarktplatz-mv.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 542714-2026
- Verfahrensnummer
- 4b6e2ef7-8385-4624-915e-f98b6483259b
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000); Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften (38400000)
Kurzbeschreibung
Die Hochschule Stralsund beschafft ein wellenlängendispersives Röntgen-Spektroskop einschließlich Plasmacleaner sowie Bedien- und Analysesoftware. Das System soll in ein vorhandenes Rasterelektronenmikroskop (REM) mit energiedispersivem Röntgen-Spektroskop (EDX) integriert werden. Der Leistungsort liegt in Stralsund; Angebote müssen bis zum 18. August 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung eines wellenlängendispersiven Röntgen-Spektroskops (WDX/WDS) und Plasmacleaners
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Röntgen-Spektroskops (WDX/WDS)
Lieferung eines wellenlängendispersiven Röntgen-Spektroskops (WDX/WDS) und Plasmacleaners inklusive Bedien- und Analyse-Software zur Integration in ein vorhandenes Rasterelektronenmikroskop (REM) mit vorhandenem energiedispersivem Röntgen-Spektroskop (EDX)
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Technische Ausrüstung zusätzlich zu den Mindestanforderungen, Garantiedauer, Lieferfrist
- 70 %
- Gesamtpreis
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 25.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 661163-2026
- 05.08.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebotsfrist
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