Arbeitsmedizinische Betreuung der Universität Stuttgart
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.200.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Stuttgart
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.09.2024
- CPV-Codes
- Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 555528-2024
- Verfahrensnummer
- a0f042e4-375c-49d1-a313-47a82bcb37ca
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Universität Stuttgart beauftragt arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen für ihren Standort in Stuttgart. Der Auftrag umfasst insbesondere die Aufgaben von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,2 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 23. September 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Arbeitsmedizinische Betreuung an der Universität Stuttgart
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Arbeitsmedizinische Betreuung an der Universität Stuttgart
Der Arbeitsmedizinische Dienst nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12.12.1973, insbesondere aus dem § 3 ASiG (Aufgaben der Betriebsärzte) ergeben, einschließlich der Aufgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung.
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 741825-2024
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