Arbeitsmedizinische Betreuung der Universität Stuttgart

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.200.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.09.2024
CPV-Codes
Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Bekanntmachungsnummer
555528-2024
Verfahrensnummer
a0f042e4-375c-49d1-a313-47a82bcb37ca

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Universität Stuttgart beauftragt arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen für ihren Standort in Stuttgart. Der Auftrag umfasst insbesondere die Aufgaben von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,2 Millionen Euro; Angebote müssen bis zum 23. September 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Arbeitsmedizinische Betreuung an der Universität Stuttgart

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Arbeitsmedizinische Betreuung an der Universität Stuttgart

    Der Arbeitsmedizinische Dienst nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12.12.1973, insbesondere aus dem § 3 ASiG (Aufgaben der Betriebsärzte) ergeben, einschließlich der Aufgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung.

    Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Gleiches gilt für Preisangaben zu unwesentlichen Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 741825-2024

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