Informations- und Unterstützungsstelle für die Anwendung und Weiterentwicklung des Digitalchecks
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.02.2026
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Systemberatung und technische Beratung (72220000)
- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 110530-2026
- Verfahrensnummer
- c13b4c36-d707-43b2-9a3e-3f78f0ccf319
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei sucht eine Informations- und Unterstützungsstelle für den durch den Berliner Senat beschlossenen Digitalcheck. Die Leistung umfasst methodische Beratung, telefonische Ad-hoc-Unterstützung, Workshops und standardisierte Projektbegleitung in den Berliner Senatsverwaltungen einschließlich der Senatskanzlei sowie Schulungen und Analysen zur Weiterentwicklung des Digitalchecks. Der Auftrag wird in Berlin für eine Dauer von 540 Tagen vergeben; die Angebotsfrist endet am 11. März 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Ziel der Informations- und Unterstützungsstelle ist es, den Verantwortlichen bei konkreten Umsetzungsfragen in der Anwendung des durch den Senat beschlossenen Digitalcheck methodisch zu unterstützen, die Gedanken des Digitalchecks zu vermitteln und Fragen zur Durchführung und Dokumentation des Digitalchecks zu klären. Vorgesehen ist neben ad-hoc Unterstützungsleistungen (z.B. telefonischer Art) eine standardisierte Begleitung von Projekten in den Senatsverwaltungen (einschl. Senatskanzlei), beispielsweise durch Workshops. Des Weiteren soll die Informations- und Unterstützungsstelle Schulungsmaßnahmen durchführen und die Wirksamkeit des Digitalchecks und seiner Umsetzungsmodule analysieren. Daraus sollen Ableitungen für eine technische, organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung des Produkts getroffen werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Informations- und Unterstützungsstelle Digitalcheck
Ziel der Informations- und Unterstützungsstelle ist es, den Verantwortlichen bei konkreten Umsetzungsfragen in der Anwendung des durch den Senat beschlossenen Digitalcheck methodisch zu unterstützen, die Gedanken des Digitalchecks zu vermitteln und Fragen zur Durchführung und Dokumentation des Digitalchecks zu klären. Vorgesehen ist neben ad-hoc Unterstützungsleistungen (z.B. telefonischer Art) eine standardisierte Begleitung von Projekten in den Senatsverwaltungen (einschl. Senatskanzlei), beispielsweise durch Workshops. Des Weiteren soll die Informations- und Unterstützungs-stelle Schulungsmaßnahmen durchführen und die Wirksamkeit des Digitalchecks und seiner Umsetzungsmodule analysieren. Daraus sollen Ableitungen für eine technische, organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung des Produkts getroffen werden.
Frist: 11.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Informations- und Unterstützungsstelle Digitalcheck
- Bewerteter Gesamtpreis (netto) für die ausgeschriebene Leistung gemäß Angebot (Preisblatt).
- Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 570836-2026
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