Stromversorgung in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung sowie Direktvermarktung erneuerbarer Energien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 80.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- RAG Aktiengesellschaft
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CPV-Codes
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- Elektrizität (09310000)
- Dienstleistungen im Energiebereich (71314000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 370151-2026
- Verfahrensnummer
- 086f8251-9d0e-4d99-9034-ffccb0405362
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die RAG Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen beschafft Strom für ihre Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung, vermarktet Strom aus eigenen erneuerbaren Energieanlagen und beauftragt damit verbundene energieversorgungsnahe Leistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 80 Millionen Euro; die Leistung ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beziehungsweise 2030 vorgesehen, mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2033. Die Ausschreibung betrifft den Raum Essen (NUTS-Region DEA13); Angebote können bis zum 29. Juni 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die RAG ist aus energiewirtschaftlicher Sicht ein industrieller Stromverbraucher, der künftig (bis 2030) seine Strombeschaffung durch eigene PV- und Wind-Assets sowie Nutzung vorhandener Nachfrageflexibilität im Kerngeschäft CO2-neutral decken möchte. Mit dieser Ausschreibung soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 bzw. 2030 mit Option zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2033 Strom vom Markt bezogen werden, Strom aus der Eigenerzeugung vermarktet werden sowie energieversorgungsnahe Leistungen erbracht werden. Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben: Das Los 1 umfasst die Stromversorgung der RAG-Abnahmestellen in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung und die Direktvermarktung der Erneuerbaren Energien-Anlagen der RAG. Das Los 2 umfasst die Stromversorgung der Abnahmestellen des Unternehmens in Niederspannung (SLP). Die RAG beabsichtigt, parallel zu diesem Vergabeverfahren einen Vertrag für die Erbringung des Portfolio- und Risiko-Management as a Service abzuschließen. Gegenstand dieser Bekanntmachung und Ausschreibung sind die Leistungen des Los 1. Die Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden, die mit den Vergabeunterlagen unter der angegebenen Adresse zur Verfügung gestellt werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 1: Versorgung mit elektrischer Energie und Erbringung energieversorgungsnaher Dienstleistungen
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Wie wird das Angebot bewertet?
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 620699-2026
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