Zahlungsdienstleistungen für bargeldlosen Zahlungsverkehr im Vertrieb der BVG

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.06.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.05.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bankdienstleistungen (66110000)
  • Internationaler Zahlungstransfer (66115000)
Bekanntmachungsnummer
334315-2025
Verfahrensnummer
21eb5e00-8d90-4e90-8560-ac3d14bc6d76

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Dienstleister für die Abwicklung des bargeld- und kontaktlosen Zahlungsverkehrs in ihren konventionellen Vertriebswegen. Der Auftrag umfasst eine Rahmenvereinbarung mit einem umfassenden Zahlungssystem für Beförderungsleistungen, Waren und sonstige Dienstleistungen sowie Zahlungskarten-Terminals und deren Betrieb und Service, unter anderem in U-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen, Kundenzentren und Kantinen. Die Leistung wird in Berlin erbracht; Angebote müssen bis zum 6. Juni 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Abwicklung des bargeld- und kontaktlosen Zahlungsverkehrs in den konventionellen Vertriebswegen der BVG

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Dienstleister für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Providerleistung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im konventionellen Vertrieb der BVG. Dies beinhaltet: - Umfassendes System für Zahlungsdienstleistungen für die Bezahlung von Beförderungsdienstleistungen, Waren und sonstige Dienstleistungen des AG. - Akzeptanzterminals für Zahlungskarten - Betrieb und Serviceleistungen In den verschiedenen Anwendungsgebieten der BVG: U-Bahn, Bus, Straßenbahn, Kundenzentren, Kantinen. Mobile und Stationäre Zahlungsterminals. Die ausgeschriebene Leistung beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 4 Jahren, sowie zwei optionale Verlängerungen zu je 2 Jahren, bis maximal zum 31.12.2033.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Dienstleister für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

laut Bewertungsmatrix
40 %
laut Preisblatt
60 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 62933-2026

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