Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Ilm-Kreis

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
16.231.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Schneeräumung (90620000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
664043-2026
Verfahrensnummer
2ca5be61-26bf-4084-ab45-6872a94efe6f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 42 – Region Mitte, sucht einen Dienstleister für fünf Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Ilm-Kreis. Der Winterdienst betrifft 177 Kilometer freie Strecke; Störungen sollen zusätzlich auch auf Ortsdurchfahrten beseitigt werden. Der Vertrag läuft von 2027 bis 2032 und hat einen geschätzten Wert von rund 16,2 Millionen Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

- 5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke) - 5 Jahre Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke und Ortsdurchfahrten)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Ilm-Kreis - Jahresvertrag 2027 - 203216.231.000 EUR

    Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen (177km): - Pauschalen f. Winterdiensttechnik, Personal u. Infrastruktur; - Streuen FS 100; - Räumen und Streuen FS 30; - Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung ist dabei erfahrungsgemäß mindestens folgende technische Ausstattung vorzuhalten: - 8 Stück Winterdienstfahrzeuge - Streuer und Pflug - 1 Stück Winterdienstfahrzeuge - Streuer und Pflug (Reserve) - 1 Stück Kleinfahrzeug bis 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht – Streuer und Pflug (für Rad- und Gehwege) - 1 Stück rotierendes Schneeräumgerät - 1 Stück Radlader (aus LV-Pos. Störungsbeseitigung) - ca. 7,90 km Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma Novasib zu verwenden und zu vereinbaren; ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen (239 km): - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absichern von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Ilm-Kreis - Jahresvertrag 2027 - 2032

100 % Preis

Vergabeunterlagen

26 Dateien · geladen 06.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Angebotsschreiben - bei Abgabe zu verwenden_0093-26.pdfAnschreiben76 KBKlicken zum Anzeigen
BITTE LESEN - Information zur elektronischen Angebotsabgabe.pdfSonstiges329 KBKlicken zum Anzeigen
Heftung 1_0093-26.pdfSonstiges3,5 MBKlicken zum Anzeigen
Heftung 2_0093-26.pdfSonstiges3,1 MBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 00_Weitere Sonstige Anlagen.pdfSonstiges8 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 01-Netzknotenkarte 2025-04.pdfSonstiges710 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 02-Längenstatistik2026.pdfSonstiges23 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 03-NKK 2025 D1 Strecken.pdfSonstiges716 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 04_Tab-D1Strecken.pdfSonstiges8 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 05-Austauschstrecken.pdfSonstiges11 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 06-Gef-Streckenabschn.pdfSonstiges10 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 07-Mehrstreifige Fahrbahnen.pdfSonstiges9 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 08-Schneezaunstandorte.pdfSonstiges11 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 09-Schneepfähle.pdfSonstiges9 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 10-Streugutbeh.pdfSonstiges9 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 11-Busbuchten.pdfSonstiges10 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 12-Geh-Radwege.pdfSonstiges10 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 13-Parkplätze.pdfSonstiges10 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 14_Winterdienstsituationsbericht.pdfSonstiges105 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 15-Orientierungshilfe Einsatz FS 100.pdfSonstiges10 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 16-Datenaustauschformat &NSEXT07 .pdfSonstiges271 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 17-Winterdienstunterlagen-Checkliste.pdfSonstiges63 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 18-Formblatt-Meldung Kontrollfahrt.pdfFormular24 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26-IK-Anlage 19-Formblatt-Meldung WD-Einsatz.pdfFormular24 KBKlicken zum Anzeigen
0093-26.X83Sonstiges1,5 MB

Anforderungen

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.