Winterdienst an Landkreis-Objekten im Landkreis Dahme-Spreewald
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.07.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Landkreis Dahme-Spreewald
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- CPV-Codes
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- Schneeräumung (90620000)
- Glatteisbeseitigung (90630000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 493138-2026
- Verfahrensnummer
- fe3c03f5-312a-43e8-bc10-dd2717116a24
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Dahme-Spreewald beschafft Winterdienstleistungen an verschiedenen Objektstandorten im Nord- und Südkreis. Der Auftrag umfasst die Durchführung des Winterdienstes und die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht auf Flächen, für die der Landkreis als Eigentümer oder Anlieger verantwortlich ist. Die Ausschreibung ist in fünf Lose gegliedert und betrifft die Region Dahme-Spreewald. Angebote müssen bis zum 21. Juli 2026, 8:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Winterdienstleistungen an Objekten des Landkreises Dahme-Spreewald im Nord- und Südkreis
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Winterdienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Winterdienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Winterdienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Winterdienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Winterdienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123 und 124 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 2, 3 GWB Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 4, 5 GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 6, 7, 8 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 8 GWB Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
- 100 %
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
- 100 %
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
- 100 %
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
- 100 %
- Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß §§ 123 und 124 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 2, 3 GWB Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 4, 5 GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 6, 7, 8 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 8 GWB Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 692771-2026
- 16.07.2026Berichtigung 1Das Leistungsverzeichnis Los 2 wurde korrigiert und Neu zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde die Angebotsfrist und der Eröffnungstermin verlängert.
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