Winterdienst für öffentliche Bereiche und Parkflächen am Flughafen BER
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beschafft Winterdienstleistungen für die öffentlichen Bereiche des Flughafens BER in zwei Gebieten: Campus-BER Süd mit etwa 423.000 m² sowie Campus-BER Nord mit etwa 170.000 m² und öffentlich zugänglichen Parkflächen ohne Parkhäuser mit etwa 219.000 m². Zu den Leistungen gehören die Planung und Durchführung der Eis- und Schneebeseitigung, die Glättebekämpfung sowie laufende Kontrollen bei laufendem Flugbetrieb und ganztägig während der Wintersaison. Der Vertrag läuft vom 1. November 2026 bis zum 31. März 2031 in der Region Schönefeld; für Los 2 sind zum Leistungsbeginn zunächst Parkflächen von insgesamt etwa 4.800 m² vorgesehen.
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Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: RUWE GmbH +1 weitere
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
24. Juli 2026
Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, Winterdienstleistungen in 2 Losen auszuschreiben. Die Leistungen umfassen die eigenverantwortliche Planung und Durchführung sämtlicher Winterdienstmaßnahmen in den öffentlichen Bereichen der FBB GmbH. Die Vergabe umfasst die folgenden Gebietslose: Los 1 umfasst den öffentlichen Teil des Campus-BER Süd. Los 2 umfasst den öffentlichen Teil des Campus-BER Nord sowie die öffentlich zugänglichen Parkflächen (ohne Parkhäuser) am BER. Der Flächenumfang stellt sich wie folgt dar: Los 1 Campus-BER Süd ca. 423.000 m² Los 2 Campus-BER Nord ca. 170.000 m² und Parkflächen (ohne Parkhäuser) ca. 219.000 m² Ab Leistungsbeginn zum 01.11.2026 sind vorerst bezüglich Los 2 lediglich die folgenden Parkflächen Leistungsbestandteil: - P 511 - Parkfläche Gebäude B037 - P 520 - P 512 - P 521 - P 516 - P 525 - P 518 - P 519 - P 527 (Teilfläche) Dies beinhaltet eine Fläche von insgesamt ca. 4.800 m². Die Leistungen beinhalten in beiden Bereichen die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist für jedes Los jeweils vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) während der Vertragslaufzeit zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031. Zuschlagslimitierung: Um die Versorgungssicherheit in der Leistungserbringung sicherzustellen und um die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftragnehmer zu verhindern, kann ein einzelner Bieter höchstens den Zuschlag auf ein von zwei Losen erhalten. Sofern ein Bieter beide Lose anbietet und in beiden Losen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das jeweils wirtschaftlichste Angebot einreicht, erhält der Bieter den Zuschlag auf Los 2.
Qualifikation
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe /BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens /Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-mail und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe /BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag /Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe /BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe /BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe /BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag /Angebot einreichen. BewGe /BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe /BieGe bzw. der Vertreter der BewGe / BieGe haben /hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe /BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber /Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag /Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag /Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten /Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/ Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Im Übrigen verweisen wir auf § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Lose
2 LoseDie Leistungen beinhalten die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist während der Vertragslaufzeit vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) zu erbringen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031.
Die Leistungen beinhalten die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist während der Vertragslaufzeit vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) zu erbringen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
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Für die Bewertung des Angebotspreises der Wertungsmatrix gilt folgender Bewertungsalgorithmus: Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte /Preis Bieter XY
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