Winterdienst auf öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Süd und Eulenberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Markkleeberg
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- CPV-Codes
- Schneeräumung (90620000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 398515-2026
- Verfahrensnummer
- d2c5638c-cb42-4c4b-8067-4e2988688bc9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Markkleeberg beauftragt den Winterdienst auf öffentlichen Flächen in den Bereichen Markkleeberg-Süd und Eulenberg in Sachsen. Angaben zu Leistungsumfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum enthält die Ausschreibung nicht; die Angebotsfrist endet am 15. Juli 2026 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Süd und Eulenberg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Süd und Eulenberg
Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Süd und Eulenberg
Frist: 15.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123 und 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachforderung gem. § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123 und 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachforderung gem. § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 666547-2026
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