Winterdienst auf Straßen, Wegen und Sonderflächen in Hoppegarten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 449.653,87 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Rennbahngemeinde Hoppegarten
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 31.08.2026
- CPV-Codes
- Schneeräumung (90620000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 596623-2026
- Verfahrensnummer
- a36fead6-ccf8-4d6f-88a7-5247e233ad26
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 26 Unterlagen vom Vergabeportal konnten nicht geladen werden. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Rennbahngemeinde Hoppegarten schreibt Winterdienstleistungen im Gemeindegebiet aus. Der Auftrag umfasst Fahrbahnen, Parkplätze, Geh- und Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen und ist in drei Gebietslose gegliedert: Hönow, Dahlwitz-Hoppegarten sowie Sonderflächen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 449.654 Euro; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Winterdienst im Gemeindegebiet Hoppegarten
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Los 1 Hönow
Die ausgeschriebene Winterdienstleistung beinhaltet Fahrbahnen,Parkbuchten/Parkplätze, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen. Die jeweils durchzuführenden Winterdienstleistungen sind nach Gebietslosen und Sonstigen Flächen aufgeteilt. Los 1 - Hönow Los 2 - Dahlwitz-Hoppegarten (inkl. OT Birkenstein, Münchehofe, GT Waldesruh) Los 3 - Sonderflächen
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 Dahlwitz - Hoppegarten
Die ausgeschriebene Winterdienstleistung beinhaltet Fahrbahnen,Parkbuchten/Parkplätze, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen. Die jeweils durchzuführenden Winterdienstleistungen sind nach Gebietslosen und Sonstigen Flächen aufgeteilt. Los 1 - Hönow Los 2 - Dahlwitz-Hoppegarten (inkl. OT Birkenstein, Münchehofe, GT Waldesruh) Los 3 - Sonderflächen
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3 Sonderflächen
Die ausgeschriebene Winterdienstleistung beinhaltet Fahrbahnen,Parkbuchten/Parkplätze, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Bahnhofsvorplätze und Sonderflächen. Die jeweils durchzuführenden Winterdienstleistungen sind nach Gebietslosen und Sonstigen Flächen aufgeteilt. Los 1 - Hönow Los 2 - Dahlwitz-Hoppegarten (inkl. OT Birkenstein, Münchehofe, GT Waldesruh) Los 3 - Sonderflächen
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 4 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 GWB verwirklicht ist. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Leistungsbezogene Unterlagen werden nur nachgefordert, sofern sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien NICHT betreffen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 Hönow
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das günstigste Angebot erhält den Rang 1. Die anderen Ränge werden nach aufsteigenden Preis verteilt.
- 100 %
LOT-0002 · Los 2 Dahlwitz - Hoppegarten
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das günstigste Angebot erhält den Rang 1. Die anderen Ränge werden nach aufsteigenden Preis verteilt.
- 100 %
LOT-0003 · Los 3 Sonderflächen
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das günstigste Angebot erhält den Rang 1. Die anderen Ränge werden nach aufsteigenden Preis verteilt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
26 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 321 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 703 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 257 KB | |
| Sonstiges | 23,9 MB | |
| Sonstiges | 40 KB | |
| Sonstiges | 11,7 MB | |
| Sonstiges | 471 KB | |
| Sonstiges | 380 KB | |
| Sonstiges | 502 KB | |
| Formular | 524 KB | |
| Formular | 24 KB | |
| Formular | 47 KB | |
| Sonstiges | 176 KB | |
| Anschreiben | 27 KB | |
| Anschreiben | 45 KB | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Sonstiges | 258 KB | |
| Formular | 34 KB | |
| Formular | 38 KB | |
| Formular | 38 KB | |
| Sonstiges | 8 KB | |
| Vertragsbedingungen | 199 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Anschreiben | 318 KB |
Anforderungen
Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn ein Tatbestand gemäß § 123 Abs. 4 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB verwirklicht ist. Ein Unternehmen kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 GWB verwirklicht ist. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Leistungsbezogene Unterlagen werden nur nachgefordert, sofern sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien NICHT betreffen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 760610-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.