Wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.11.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im technischen Bereich (71356000)
  • Technische Kontrolle und Tests (71630000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
748702-2025
Verfahrensnummer
8b8964e3-41ec-4ac8-965e-aa76292c59f2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das BG Klinikum Hamburg gGmbH in Hamburg beauftragt einen externen Dienstleister mit der wiederkehrenden Prüfung ortsfester Elektroanlagen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den einschlägigen DIN-VDE-Normen sowie der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Leistungsumfang umfasst Besichtigung, Messung und vollständige Dokumentation der Prüfergebnisse durch eine Elektrofachkraft; die erforderliche Mess- und Dokumentationstechnik ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Die Teilnahmefrist endet am 20. November 2025 um 11:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Das BG-Klinikum Hamburg ist eine von neun Akutkliniken im Verbund der berufsgenossenschaftlichen Kliniken, den "BG-Kliniken". Mit unserer leistungsstarken Notaufnahme und dem hier stationierten Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungshubschrauber spielen wir eine entscheidende Rolle bei der Akutversorgung von Unfallopfern und schwerverletzten Patientinnen und Patienten aus ganz Norddeutschland. Weiterhin sind wir als überregionales Traumazentrum zertifiziert und damit auch auf Katastrophen- und Großschadensereignisse optimal vorbereitet. Unsere Zentren für Querschnittlähmungen, Brandverletzungen und Rehabilitation gehören zu den größten Abteilungen dieser Art im Bundesgebiet. Weitere Kernkompetenzen unseres Hauses sind die Septische Chirurgie und die Neurotraumatologie. Das hoch qualifizierte Fachpersonal des BG-Klinikums Hamburg ist spezialisiert auf alle chirurgischen Fachdisziplinen und eine integrierte Rehabilitation, die Patientinnen und Patienten vom Unfallort bis zur möglichst vollständigen Wiederherstellung begleitet. Außerdem erfüllen wir einen Versorgungsauftrag für die Gesamtbevölkerung und stehen damit rund um die Uhr Patientinnen und Patienten aller Krankenversicherungen offen. Unsere Gesellschafter sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und neun Unfallkassen. Für das BG Klinikum Hamburg wird die Überprüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln und den ortsfesten Elektroanlagen nach den gültigen einschlägigen DIN-Vorschriften (u.a. DIN VDE 0105-100, DIN VDE 100-600und DIN VDE 0701-0702) arbeitsrechtsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschrift 3 und DGUV I 203-049) sowie der TRBS und die entsprechende Dokumentation aller Messergebnisse durch eine Elektrofachkraft an ein externes Unternehmen vergeben.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag - DGUV V3-Prüfung

    Die Beschaffung umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Die Prüfungen dienen dem Nachweis des ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustands. Der Leistungsumfang beinhaltet die Besichtigung, Messung und Dokumentation der Betriebsmittel. Der Auftragnehmer muss sämtliche Mess- und Dokumentationstechnik (inkl. Notebook/Tablet, Scanner, Drucker) selbst bereitstellen und ist für die Erstellung und Pflege eines Arbeitsmittelkatasters verantwortlich. Nach erfolgreicher Prüfung sind eine Prüfplakette sowie bei Ersterfassung ein Inventarisierungsaufkleber mit Individualnummer und elektronischer Kennung (Barcode/QR-Code) anzubringen. Mangelhafte Geräte sind sofort zu sperren (Aufkleber "GESPERRT", Stecker sichern) und zu protokollieren. Die Prüfungsdurchführung erfolgt nach Terminvereinbarung (Mo-Fr, 7:00-16:00 Uhr) mit den Nutzern vor Ort, wobei der Auftragnehmer die Feinabstimmung und den Zugang eigenständig organisiert. Montage- und Demontagezeiten sind in der Kalkulation enthalten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Nutzungsbeeinträchtigungen sind auf ein Minimum zu beschränken.

    Frist: 20.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.

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1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.

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  1. 12.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 101999-2026

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