Sicherheitsprüfungen von rund 100.000 elektrischen Betriebsmitteln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.07.2026
CPV-Codes
Technische Kontrolle und Tests (71630000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
456306-2026
Verfahrensnummer
c86b361d-3603-4491-8efb-d74e63cb359c

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Kurzbeschreibung

Die Universität Augsburg beauftragt die Sicherheitsprüfung von rund 100.000 steckbaren, ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Die Prüfungen sollen ab November 2026 am Standort Augsburg innerhalb von etwa zwei Jahren durchgeführt werden; der Vertrag kann einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Universität Augsburg beabsichtigt die Sicherheitsprüfung steckbarer, ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ab November 2026 an einen externen Dienstleister zu vergeben. Insgesamt sind rund 100.000 elektrische Betriebsmittel zu prüfen. Der hierfür vorgesehene Prüfzeitraum beträgt etwa zwei Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln der Universität Augsburg

    Die Universität Augsburg beabsichtigt die Sicherheitsprüfung steckbarer, ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ab November 2026 an einen externen Dienstleister zu vergeben. Insgesamt sind rund 100.000 elektrische Betriebsmittel zu prüfen. Der hierfür vorgesehene Prüfzeitraum beträgt etwa zwei Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern.

    Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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20 %

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 716672-2026

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