Sicherheitsprüfungen von rund 100.000 elektrischen Betriebsmitteln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
- Technische Kontrolle und Tests (71630000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 456306-2026
- Verfahrensnummer
- c86b361d-3603-4491-8efb-d74e63cb359c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Augsburg beauftragt die Sicherheitsprüfung von rund 100.000 steckbaren, ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Die Prüfungen sollen ab November 2026 am Standort Augsburg innerhalb von etwa zwei Jahren durchgeführt werden; der Vertrag kann einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Universität Augsburg beabsichtigt die Sicherheitsprüfung steckbarer, ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ab November 2026 an einen externen Dienstleister zu vergeben. Insgesamt sind rund 100.000 elektrische Betriebsmittel zu prüfen. Der hierfür vorgesehene Prüfzeitraum beträgt etwa zwei Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln der Universität Augsburg
Die Universität Augsburg beabsichtigt die Sicherheitsprüfung steckbarer, ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ab November 2026 an einen externen Dienstleister zu vergeben. Insgesamt sind rund 100.000 elektrische Betriebsmittel zu prüfen. Der hierfür vorgesehene Prüfzeitraum beträgt etwa zwei Jahre. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
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- 20 %
Vergabeunterlagen
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 716672-2026
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