Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Status
Offen
Angebotsfrist
26.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Technische Kontrolle (71631000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
744440-2026
Verfahrensnummer
43b67cbb-7fa7-4ff7-9000-2cb331894ec1

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Universität Bielefeld sucht einen Dienstleister für die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach den genannten Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). Geprüft werden sollen Geräte in Büros, Schulungs- und Seminarräumen, Werkstätten, naturwissenschaftlichen Laboren sowie ausgelagerten Bereichen an verschiedenen Standorten in Bielefeld; die Laufzeit beträgt 720 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Die Universität Bielefeld beabsichtigt die wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV V4, DIN VDE 0105, DIN VDE 0701-0702 zu vergeben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · RV ortsveränderliche Geräte

    Der Auftragnehmer soll die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in verschiedenen Bereichen und verschiedenen Standorten prüfen. Hierzu gehören unter anderem Büroräume, Schulungsräume, Seminarräume, Werkstätten und naturwissenschaftliche Labore sowie ausgelagerte Bereiche mit Standorten in Bielefeld.

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

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