Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte sowie teilweise von Leitern und Tritten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Technische Kontrolle und Tests (71630000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 691104-2026
- Verfahrensnummer
- 30a0d27f-a0ec-4d54-a8ad-87a7ec5c3667
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ihr Service-Haus in Nürnberg, vergibt Prüfleistungen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Vorschrift 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In den Regionen München, Augsburg und Regensburg umfassen die Leistungen teilweise auch die Prüfung von Leitern und Tritten; die einzelnen Prüfaufträge werden nach Zuschlag zu den jeweiligen Terminen abgerufen. Ein genauer Leistungszeitraum oder eine Gesamtmenge ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Sicherheitsüberpr. ortsveränderlicher elektr. Geräte RIM München mit 3 Losen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Verbund München
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 4 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung des RIM München. Die Leistung wird ab Zuschlag vom zuständigen Internen Service / Interner Dienstbetrieb zu den Über-prüfungsterminen abgerufen. Diese Aufträge dürfen maximal einmalig an ein Subunternehmen weitergegeben werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 48 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen im 2-Jahres-Rythmus erfolgen und beginnen mit dem 01.11.2026. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine ab-gerufen werden. Der Interne Service (Fachbereich Interner Dienstbetrieb, Arbeitsschutz) vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt zwei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt, abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Leistung ist vor Ort in den benannten Liegenschaften (siehe Kap. I.5) und Räumen zu erbringen. - Hauptagentur München und Geschäftsstelle - Hauptagentur, Geschäftsstelle und Jobcenter Freising - Geschäftsstelle Erding - Geschäftsstelle Ebersberg - Geschäftsstelle Dachau - Hauptagentur und Jobcenter Weilheim - Geschäftsstelle Fürstenfeldbruck - Geschäftsstelle Garmisch-Partenkirchen - Geschäftsstelle Landsberg am Lech - Jobcenter Schongau - Geschäftsstelle Starnberg - Hauptagentur und geschäftsstelle Rosenheim - Geschäftsstelle und Jobcenter Bad Tölz - Geschäftsstelle Wolfratshausen - Geschäftsstelle Holzkirchen Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte derLeistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Verbund Augsburg
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der orts-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 4 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung sowie die Prüfung aller in den Liegenschaften (Siehe Kapitel I.5) des RIM München befindlichen Tritte und Leitern). Die Leistung wird ab Zuschlag vom zuständigen Internen Service / Interner Dienstbetrieb zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Diese Aufträge dürfen maximal einmalig an ein Subunternehmen weitergegeben werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 48 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen im 2-Jahres-Rythmus erfolgen und beginnen mit dem 01.11.2026. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine ab-gerufen werden. Der Interne Service (Fachbereich Interner Dienstbetrieb, Arbeitsschutz) vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt zwei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt, abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Leistung ist vor Ort in den benannten Liegenschaften (siehe Kap. I.5) und Räumen zu erbringen. - Hauptagentur, Familienkasse und Geschäftsstelle Augsburg - Geschäftsstelle und Jobcenter Aichach - Geschäftsstelle und Jobcenter Geschäftsstelle Schwabmünchen - Hauptagentur und Jobcenter Donauwörth - Geschäftsstelle und Jobcenter Neu- Ulm - Geschäftsstelle und Jobcenter Dillingen - Geschäftsstelle Gümzburg - Geschäftsstelle Nördlingen - Geschäftsstelle Illertissen - Hauptagentur Ingolstadt - Geschäftsstelle und Jocenter Pfaffenhofen - Geschäftsstelle und Jobcenter Eichstätt - Geschäftsstelle und Jobcenter Neuburg - Hauptagentur und Jobcenter Kempten - Geschäftsstelle, Jobcenter und Geschäftsstelle Jobcenter Memmingen - Geschäftsstelle und Jobcenter Mindelheim Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte derLeistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Verbund Regensburg
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 4 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung sowie die Prüfung aller in den Liegenschaften (Siehe Kapitel I.5) des RIM München befindlichen Tritte und Leitern). Die Leistung wird ab Zuschlag vom zuständigen Internen Service / Interner Dienstbetrieb zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Diese Aufträge dürfen maximal einmalig an ein Subunternehmen weitergegeben werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 48 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen im 2-Jahres-Rythmus erfolgen und beginnen mit dem 01.11.2026. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine ab-gerufen werden. Der Interne Service (Fachbereich Interner Dienstbetrieb, Arbeitsschutz) vereinbart mit dem AN entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt zwei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt, abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Leistung ist vor Ort in den benannten Liegenschaften (siehe Kap. I.5) und Räumen zu erbringen. - Hauptagentur, Jobcenter und Geschäftsstelle Jobcenter Regensburg - Geschäftsstelle Neumarkt - Geschäftsstelle Kelheim - Geschäftsstelle Mainburg Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte derLeistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland): Es ist in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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LOT-0001 · Verbund München
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Vergabeunterlagen
22 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 94 KB | |
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| Sonstiges | 68 KB | |
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| Formular | 75 KB | |
| Formular | 75 KB | |
| Formular | 74 KB | |
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| Formular | 77 KB | |
| Sonstiges | 68 KB | |
| Sonstiges | 208 KB | |
| Sonstiges | 73 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 3 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 51 KB | |
| Anschreiben | 51 KB | |
| Vertragsbedingungen | 229 KB | |
| Sonstiges | 400 KB |
Anforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Sanktionen gegen Russland): Es ist in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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