Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2.600.500 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 591442-2026
- Verfahrensnummer
- 98d77f4d-3669-4b21-9aa9-ecd15c8f9d44
- CPV-Codes
- 85100000 · Dienstleistungen des Gesundheitswesens
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beschafft einen besonderen Versorgungsvertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung durch Videosprechstunden und einen digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozess. Teilnehmende Versicherte sollen insbesondere in ländlichen Regionen innerhalb von 30 Minuten Zugang zu Videosprechstunden eines qualifizierten Ärztenetzwerks erhalten; der regionale Bezug ist München (NUTS-Code DE212). Der geschätzte Auftragswert beträgt 2.600.500 Euro, die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Vertrag zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V über Videosprechstunde
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Videosprechstunde
Die AOK Bayern verfolgt im Rahmen dieses besonderen Versorgungsauftrags gemäß § 140a SGB V unter Beteiligung verschiedener Leistungserbringer das Ziel, die medizinische Versorgung teilnehmender Versicherter - insbesondere in ländlichen Regionen - durch Videosprechstunden nachhaltig zu verbessern. Dabei muss mittels eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses die Inanspruchnahme von Videosprechstunden für den Versicherten innerhalb von 30 Minuten durch ein qualifiziertes Ärztenetzwerk von 7 - 22 Uhr (auch an Sonn-und Feiertragen) möglich sein und die Zusammenarbeit zwischen dem Arzt in der Videosprechstunde und dem (Haus-)Arzt vor Ort gefördert werden. Das Angebot des Auftragnehmers umfasst ein ganzheitliches Leistungspaket, das eine benutzerfreundliche und nahtlose Kundenreise sicherstellt. Gegenstand des Versorgungsauftrages ist die Umsetzung eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses zur Durchführung von Videosprechstunden für teilnehmende Versicherte nach § 140a SGB V. Das Versorgungsangebot des Auftragsnehmers umfasst, die Verlinkung mit digitalen Services der AOK Bayern, die Durchführung der Einschreibung von teilnehmenden Versicherten, eine der Videosprechstunde vorgelagerte Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software (strukturiertes Einschätzungsverfahren), eine digitale Terminvermittlung sowie die Organisation und technische Durchführung der Videosprechstunde. Hierzu zählen insbesondere auch etwaige technische/nicht technische Begleitleistungen, wie z.B. Pflege und Support sowie der Aufbau eines Ärztenetzwerks. Die Einzelheiten dazu, wie auch der Versorgungsverlauf ergeben sich aus dem Selektivvertrag sowie der Leistungsbeschreibung (Anlage A-1 des Selektivvertrags). Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebots dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung sind ab 01.12.2026 geplant. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre (bis 30.11.2028). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.12.2026 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Die AOK Bayern ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die AOK Bayern wird dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, ob sie vom Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen wird.
Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den§§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber u. a. nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. 2. Russlandsanktionen der EU Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben wer-den, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung auf-weisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU" zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Unterlagen werden unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert.
Vergabeunterlagen
25 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Leistungsverzeichnis | 380 KB | |
| Sonstiges | 16 KB | |
| Sonstiges | 389 KB | |
| Vertragsbedingungen | 300 KB | |
| Vertragsbedingungen | 300 KB | |
| Vertragsbedingungen | 49 KB | |
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| Sonstiges | 126 KB | |
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| Sonstiges | 137 KB | |
| Sonstiges | 137 KB | |
| Sonstiges | 55 KB | |
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| Sonstiges | 99 KB | |
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| Sonstiges | 157 KB | |
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| Sonstiges | 59 KB | |
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| Sonstiges | 110 KB | |
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| Sonstiges | 132 KB | |
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| Sonstiges | 209 KB | |
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Anforderungen
1. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den§§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber u. a. nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. 2. Russlandsanktionen der EU Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben wer-den, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung auf-weisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU" zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Unterlagen werden unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Technische Gesamtlösung für ambulante Videosprechstunden in einer Versicherten-AppAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen | Erfurt, Deutschland | 30.03.2026 | - |
| Digitales Darmkrebsscreening mit Selbsttests auf verborgenes Blut im StuhlAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München, Deutschland | 17.11.2025 | - |
| Digitale Versorgung für Versicherte mit psychischen ErkrankungenIKK classic | Erfurt, Deutschland | 12.03.2026 | 1 € |
| Vertrag für digitale Darmkrebsfrüherkennung mittels immunologischer StuhltestsAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen | Erfurt, Deutschland | 24.10.2025 | - |
| Versorgung mit patientenindividuellen Verbandmitteln und WundbehandlungsproduktenAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München, Deutschland | 05.12.2025 | 1 € |
| Verträge zur digitalen Darmkrebsvorsorge im Open-House-VerfahrenIKK Südwest | Saarbrücken, Deutschland | 31.01.2028 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ZGZwetko GmbH | Olching | 1 | 1 | 28.07.2025 | 0,01 € | fallend |
| O2OnlineDoctor 24 GmbH | Hamburg | 1 | 1 | 13.05.2025 | - | fallend |
| ATAMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH | Leipzig | 1 | 1 | 03.03.2025 | - | fallend |
| STSHL Telemedizin GmbH | München | 1 | 0 | 01.07.2026 | 0,01 € | steigend |
| MDMedKit Doc GmbH | Düsseldorf | 1 | 0 | 01.06.2026 | 216 Tsd. € | steigend |
| MGmentalis GmbH (Preisangabe brutto) | Nürnberg | 1 | 0 | 15.05.2026 | 79,2 Mio. € | steigend |
| DGDoctorBox GmbH | Berlin | 1 | 0 | 17.12.2025 | - | steigend |
| DGDoctorBox GmbH | Berlin | 1 | 0 | 02.12.2025 | - | steigend |
| AMAvelios Medical GmbH | München | 1 | 0 | 04.09.2025 | 0,01 € | fallend |
| AGasf gmbh | Lübeck | 1 | 0 | 14.08.2025 | 10,4 Mio. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (6) · Thüringen (3) · Sachsen (2) · Nordrhein-Westfalen (2) · Niedersachsen (2) · Baden-Württemberg (2)| ABAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München | 5 | 11.11.2025 |
| ICIKK classic | Erfurt | 3 | 10.02.2026 |
| ABAOK Bayern - Die Gesundheitskasse | München | 3 | 28.05.2025 |
| ARAOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse | Düsseldorf | 2 | 27.07.2026 |
| APAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen | Erfurt | 2 | 02.03.2026 |
| A-AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen | Hannover | 2 | 25.03.2025 |
| A–AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen | Hannover | 1 | 12.06.2026 |
| SHSana Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH | Lichtenfels | 1 | 04.09.2025 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Primärkodierungsleistungen zur Unterstützung des Klinikpersonalsaccentus GmbHKlinikum Ingolstadt GmbHIngolstadt, Deutschland408 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.09.2025läuft aus19.09.2026
- Arbeitsmedizinische Betreuung für rund 1.400 Mitarbeitende in SüdbayernHelios Arbeitsmedizin AMAGS GmbHDie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdbayernMünchen, Deutschland900 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.11.2023noch 3 Monate31.12.2026
- Humanmedizinische Laborleistungen für bayerische JustizvollzugseinrichtungenLabor StaberFreistaat Bayern, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt StraubingStraubing, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.03.2025noch 7 Monate30.04.2027
- Digitales Darmkrebsscreening mit Selbsttests auf verborgenes Blut im StuhlDoctorBox GmbHAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2025noch 15 Monate17.12.2027
- Telemedizinische Leistungen für den Justizvollzug in BayernA+ Videoclinic GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der JustizMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.11.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Stoffhandtuchspender und -rollen mit VollserviceCWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KGLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.12.2025noch 40 Monate31.01.2030
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten an Standorten der SVLFGPIMA Health & Safety GmbHSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Kassel, Deutschland3,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.04.2024noch 42 Monate03.04.2030
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenVertrag zur videobasierten Online-Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Düsseldorf · Offen · Frist 29.05.2028
Die GWQ ServicePlus AG schreibt ein Open-House-Verfahren zur bundesweiten Versorgung von Versicherten mittels videobasierter Online-Psychotherapie aus. Ziel ist es, Versorgungsengpässe durch lange Wartezeiten oder Mobilitätseinschränkungen abzubauen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und steht allen Anbietern offen, die die definierten Qualitätskriterien erfüllen.
35 % ähnlichCallcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt Callcenter-Leistungen zur Servicetelefonie, um geeignete Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen zu gewinnen und ihre aktive Teilnahme sicherzustellen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 3.108.000 Euro, wird der Region München zugeordnet und umfasst eine Laufzeit von 360 Tagen. Angesprochen werden unter anderem Versorgungsverträge nach § 140a sowie § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
32 % ähnlichOpen-House-Vertrag zur Versorgung mit Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten
München · Offen · Frist 20.12.2029
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse sucht Leistungserbringer für die Versorgung ihrer Versicherten in Bayern mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln, Produkten zur Wundbehandlung und Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter, soweit diese nicht apothekenpflichtig sind. Im nicht exklusiven Open-House-Modell werden Verträge mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die die geforderten Unterlagen und eine Zuverlässigkeitserklärung einreichen. Vertragsstarts sind ab dem 1. Februar 2026 zum jeweils ersten eines Monats möglich; alle Verträge enden spätestens am 31. Januar 2030, und die Teilnahme ist längstens bis zum 20. Dezember 2029 möglich.
32 % ähnlichTelemedizinische Ausstattung für 10 Pflegeheime zur hausärztlichen Betreuung
Reutlingen · Offen
Die Kreiskliniken Reutlingen GmbH beschafft telemedizinische Ausstattung für 10 Pflegeheime im Landkreis Reutlingen. Sie soll eine kontinuierliche hausärztliche Betreuung über Telemedizin und Videokonsultationen ermöglichen; die vorgesehene Laufzeit beträgt 390 Tage.
28 % ähnlichTeledermatologische Versorgung von Versicherten per Software
Düsseldorf · Offen · Frist 15.10.2028
Die GWQ ServicePlus AG beschafft bundesweit eine teledermatologische Versorgung, bei der Versicherte Hautstellen digital beurteilen lassen können. Gesucht werden geeignete Anbieter für nicht-exklusive Verträge nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch; die Anwendung kann webbasiert oder als installierte Software umgesetzt werden und soll eine freiwillige, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Teilnahme ermöglichen. Die GWQ ServicePlus AG vertritt über 70 Betriebs- und Kundenkrankenkassen, eine konkrete Nutzerzahl ist nicht vorhersehbar; die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage und die Frist endet am 15. Oktober 2028 um 10:00 Uhr.
25 % ähnlichIntegrierte Versorgung bei familiärem Risiko für Brust- und Eierstockkrebs
München · Offen · Frist 03.11.2033
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schließt im Open-House-Modell nicht exklusive Verträge mit allen geeigneten Universitätskliniken in Bayern, die über ein von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziertes Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) verfügen. Beschafft werden die interdisziplinäre Risikofeststellung und Beratung, molekulargenetische Analysen sowie ein strukturiertes Früherkennungsprogramm für Versicherte mit familiär erhöhtem Risiko und deren Angehörige; die Leistungen werden jeweils pauschal vergütet. Der Vertrag hat keine feste Laufzeit, kann jederzeit geschlossen werden und ist mit sechs Wochen zum Quartalsende kündbar; die Frist endet am 3. November 2033 um 8:00 Uhr.
18 % ähnlichBesondere Versorgung mit stereotaktischer Strahlentherapie
Hannover · Offen · Frist 30.11.2027
Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen sucht Leistungserbringer für nicht exklusive Verträge zur besonderen Versorgung mit stereotaktischer Strahlentherapie bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen und funktionellen Störungen. Grundlage ist § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Verträge gelten vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2028 und können quartalsweise abgeschlossen werden. Das Verfahren bezieht sich auf Niedersachsen und hat einen geschätzten Wert von 216.000 Euro; Teilnahmeanträge sind bis zum 30. November 2027 möglich.
16 % ähnlichGesundheitstage und Screenings für Firmenkunden der AOK PLUS
Erfurt · Offen · Frist 31.12.2029
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sucht Vertragspartner für nicht-exklusive Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Durchführung spezifischer Screenings im Rahmen von Gesundheitstagen bei ihren Firmenkunden. Die Maßnahmen sollen die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen unterstützen. Das Verfahren gilt für Sachsen und Thüringen; die Frist endet am 31. Dezember 2029.
16 % ähnlichBereitstellung einer App zur digitalen Atemwegs- und Bewegungstherapie
Düsseldorf · Offen · Frist 29.05.2028
Die GWQ ServicePlus AG sucht Anbieter für ein Open-House-Verfahren zur digitalen Versorgung von Versicherten mit Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD. Ziel ist die Bereitstellung einer App für Atem- und Bewegungstherapie unter physiotherapeutischer Begleitung. Der Vertrag ist nicht exklusiv und läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen.
15 % ähnlichOpen-House-Rabattverträge für Aripiprazol als Depot-Injektionssuspension
München · Offen · Frist 03.07.2027
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, mit allen geeigneten interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Aripiprazol als Depot-Injektionssuspension (ATC N05AX12) nach § 130a Absatz 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu schließen. Das Open-House-Modell gilt für die Region München beziehungsweise Bayern; der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 1. September 2025, die Verträge enden spätestens am 31. August 2027. Ein Vertragsschluss ist bis zum 3. Juli 2027 möglich, wobei vollständige Unterlagen jeweils bis zum 3. eines Monats für einen Vertragsbeginn zum folgenden Monatsersten eingehen müssen.
15 % ähnlichAmbulante Behandlung von Beinvenen durch Lasertherapie oder Radiofrequenzablation
Eisenberg · Offen · Frist 30.11.2027
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beschafft im Rahmen eines Vertrags zur Besonderen Versorgung die ambulante Behandlung von Krampfadern (Varikosen) an den unteren Extremitäten mit endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Der Leistungsumfang umfasst Diagnostik, Eingriff und Nachsorge und soll die wohnortnahe Versorgung von Versicherten verbessern sowie unnötige stationäre Behandlungen vermeiden. Geeignete Leistungserbringer können den identischen, nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen bis zum 31. Dezember 2027 beitreten; der Vertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Versorgung betrifft die Region Rheinland-Pfalz/Saarland.
15 % ähnlichQualitätsverträge zur Respiratorentwöhnung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten
Erfurt · Offen · Frist 31.07.2028
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigt Qualitätsverträge zur Respiratorentwöhnung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten abzuschließen. Im Open-House-Verfahren wird mit jedem interessierten Krankenhaus, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, ein Vertrag zu einheitlichen Bedingungen geschlossen; die Zahl der zu behandelnden Versicherten steht bei Vertragsschluss noch nicht fest. Die Ausschreibung betrifft die Region Dresden und sieht eine Frist bis zum 31. Juli 2028 vor; diese Bekanntmachung aktualisiert die Teilnahmebedingungen einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2022.
14 % ähnlichSoftware und Dienstleistungen für Dokumentation und Abrechnung der Schizophrenieversorgung
Hannover · Offen
Die AOK Niedersachsen beschafft Software und Dienstleistungen zur Umsetzung und Abrechnung der besonderen Versorgung von Menschen mit Schizophrenie in Niedersachsen. Zum Umfang gehören die Dokumentationsplattform IVPnet für Fachärzte und Pflegedienste, die Einschreibeverwaltung für Leistungserbringende und Teilnehmende, ein regionales Netzwerk sowie die Abrechnung pflegerischer und ärztlicher Leistungen im Rahmen eines Vertrags nach § 140a SGB V, dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch.
14 % ähnlichDigitales neurophysiologisches Kombinationssystem mit Video-EEG
Fürth · Offen · Frist 20.10.2026
Das Klinikum Fürth beschafft ein digitales neurophysiologisches Kombinationssystem für Elektroenzephalografie (EEG), Elektromyografie (EMG) und evozierte Potenziale (EP) einschließlich Video-EEG, mobiler Gerätewagen und eines Schnellapplikations-EEG-Headsets. Das System soll in den Neubau eines Klinikgebäudes und einer Technikzentrale eingebunden sowie an den bestehenden Bestand angeschlossen werden; der Klinikneubau umfasst etwa 108.000 m³ und die Technikzentrale etwa 10.605 m³ Brutto-Rauminhalt. Leistungsort ist Fürth in Bayern, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
13 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
25 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:57 (Europe/Berlin)
Anlage A-1 Leistungsbeschreibung.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 380 KB · Stand 27.08.2026
00 Vertrag (1).pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 300 KB · Stand 27.08.2026
00 Vertrag.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 300 KB · Stand 27.08.2026
02 Anlagengruppe B_Konzepte des Vertragspartners (1).pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 49 KB · Stand 27.08.2026
02 Anlagengruppe B_Konzepte des Vertragspartners.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 49 KB · Stand 27.08.2026
03 Anlagengruppe C_Vergu_tung und Abrechnung (1).pdf
PDF · Sonstiges · 126 KB · Stand 27.08.2026
03 Anlagengruppe C_Vergu_tung und Abrechnung.pdf
PDF · Sonstiges · 126 KB · Stand 27.08.2026
04 Anlagengruppe F (1).pdf
PDF · Sonstiges · 137 KB · Stand 27.08.2026
04 Anlagengruppe F.pdf
PDF · Sonstiges · 137 KB · Stand 27.08.2026
05 Anlagengruppe G-1 - TE Versicherter (1).pdf
PDF · Sonstiges · 55 KB · Stand 27.08.2026
05 Anlagengruppe G-1 - TE Versicherter.pdf
PDF · Sonstiges · 55 KB · Stand 27.08.2026
06 Anlagengruppe G-2 - Patienteninformation (1).pdf
PDF · Sonstiges · 99 KB · Stand 27.08.2026
06 Anlagengruppe G-2 - Patienteninformation.pdf
PDF · Sonstiges · 99 KB · Stand 27.08.2026
07 Anlagengruppe G-3 - DS Patienteninformation (1).pdf
PDF · Sonstiges · 157 KB · Stand 27.08.2026
07 Anlagengruppe G-3 - DS Patienteninformation.pdf
PDF · Sonstiges · 157 KB · Stand 27.08.2026
08-1 Anlage G-4 Datensatzbeschreibung elektr. TE (1).pdf
PDF · Sonstiges · 59 KB · Stand 27.08.2026
08-1 Anlage G-4 Datensatzbeschreibung elektr. TE.pdf
PDF · Sonstiges · 59 KB · Stand 27.08.2026
08-2 Anhang 1 zu Anlage G-4 Technische Anlage zur elektronischen Einschreibung (1).pdf
PDF · Sonstiges · 110 KB · Stand 27.08.2026
08-2 Anhang 1 zu Anlage G-4 Technische Anlage zur elektronischen Einschreibung.pdf
PDF · Sonstiges · 110 KB · Stand 27.08.2026
09-1 Anhang 1 zur Anlage H_EVB_IT_Cloud_AGB (1).pdf
PDF · Sonstiges · 209 KB · Stand 27.08.2026
09-1 Anhang 1 zur Anlage H_EVB_IT_Cloud_AGB.pdf
PDF · Sonstiges · 209 KB · Stand 27.08.2026
09 Anlage H_EVB_IT_Cloud_Kriterienkatalog_fuer_Cloudleistungen_Videosprechstunde (1).pdf
PDF · Sonstiges · 132 KB · Stand 27.08.2026
09 Anlage H_EVB_IT_Cloud_Kriterienkatalog_fuer_Cloudleistungen_Videosprechstunde.pdf
PDF · Sonstiges · 132 KB · Stand 27.08.2026
Preisblatt.xlsx
XLSX · Sonstiges · 16 KB · Stand 27.08.2026
Vergabeunterlagen final.pdf
PDF · Sonstiges · 389 KB · Stand 27.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
24 vergleichbare Verfahren, davon 20 mit erfasstem Zuschlag · 18 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.150.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Zwetko GmbH · Olching
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
OnlineDoctor 24 GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SHL Telemedizin GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MedKit Doc GmbH · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
mentalis GmbH (Preisangabe brutto) · Nürnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DoctorBox GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DoctorBox GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Avelios Medical GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
asf gmbh · Lübeck
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Primärkodierungsleistungen zur Unterstützung des Klinikpersonals
Klinikum Ingolstadt GmbH · Ingolstadt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 19.09.2026
Auftragnehmer: accentus GmbH
Vertragsschluss: 19.09.2025
Zuschlagswert: 408.000 EUR
- Arbeitsmedizinische Betreuung für rund 1.400 Mitarbeitende in Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Helios Arbeitsmedizin AMAGS GmbH
Zuschlagswert: 900.000 EUR
- Humanmedizinische Laborleistungen für bayerische Justizvollzugseinrichtungen
Freistaat Bayern, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt Straubing · Straubing
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: Labor Staber
Vertragsschluss: 07.03.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Digitales Darmkrebsscreening mit Selbsttests auf verborgenes Blut im Stuhl
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.12.2027
Auftragnehmer: DoctorBox GmbH
Vertragsschluss: 17.12.2025
Zuschlagswert: -1 EUR
- Telemedizinische Leistungen für den Justizvollzug in Bayern
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: A+ Videoclinic GmbH
Vertragsschluss: 18.11.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2030
Auftragnehmer: CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 05.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten an Standorten der SVLFG
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) · Kassel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.04.2030
Auftragnehmer: PIMA Health & Safety GmbH
Vertragsschluss: 03.04.2024
Zuschlagswert: 3.480.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenFachbereich Vergabestelle
vergabestelle1@by.aok.de+49 8962730
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 02:57 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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