Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.11.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.10.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Bekanntmachung
vergabe.muenchen.de
Bekanntmachungsnummer
675321-2025
Verfahrensnummer
1380083f-5898-4fd7-a371-23b6fad8655c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München schreibt eine Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und Stoffhandtuchrollen mit Vollservice aus. Benötigt werden diese Leistungen für verschiedene Dienststellen, Einrichtungen, Schulen sowie gegebenenfalls Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt in München. Der Vollservice umfasst insbesondere die Bereitstellung und leihweise Überlassung der Spender; die Angebotsfrist endet am 19. November 2025.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Landeshauptstadt München. Diese benötigt für ihre verschiedenen Dienststellen, Einrichtungen, Schulen sowie ggfs. Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften eine Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice. Der Vollservice umfasst die folgenden Leistungen: - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern ggfs. mit - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern mit Montage, Wartung / Reparatur sowie - turnusgemäßer Austausch der gebrauchten durch neue Stoffhandtuchrollen - fachmännische Reinigung und Desinfektion der gebrauchte Stoffhandtuchrollen gemäß vorgegebener Umweltanforderungen. Im Wesentlichen werden folgende Produkte im Vollservice benötigt: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen.

    Frist: 19.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice

Der Anteil der für die Durchführung der ausgeschriebenen Auslieferungen und Serviceleistungen regelmäßig eingesetzten lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln an der Gesamtzahl der für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen eingesetzten Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ist von den Bewerbern / Bietern anzugeben.
15 %
Preis
85 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 813885-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.