Qualitätsverträge zur Respiratorentwöhnung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten

Status
Offen
Angebotsfrist
31.07.2028, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.06.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
  • Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen (85110000)
  • Dienstleistungen von Krankenhäusern (85111000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
398854-2025
Verfahrensnummer
8732f8bc-47d3-4426-b2e6-a6a9f238d235

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigt Qualitätsverträge zur Respiratorentwöhnung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten abzuschließen. Im Open-House-Verfahren wird mit jedem interessierten Krankenhaus, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, ein Vertrag zu einheitlichen Bedingungen geschlossen; die Zahl der zu behandelnden Versicherten steht bei Vertragsschluss noch nicht fest. Die Ausschreibung betrifft die Region Dresden und sieht eine Frist bis zum 31. Juli 2028 vor; diese Bekanntmachung aktualisiert die Teilnahmebedingungen einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2022.

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Leistungsbeschreibung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die bereits am 03.06.2022 unter der Bekanntmachungsnummer: 299157-2022-DE veröffentlichte Bekanntmachung in Bezug auf die Teilnahmebedingungen unter Punkt III.1.3) angepasst. Die aktualisierten Teilnahmebedingungen sind in dieser Bekanntmachung unter Punkt 5.1.9) zu finden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten

    Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Krankenhaus, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens ein Qualitätsvertrag im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten abgeschlossen. Die Anzahl der zu behandelnden Versicherten ist bei Abschluss des Vertrages unbekannt und insbesondere von der Anzahl der zu behandelnden Patienten, der Wirkung im Vertrag geregelter zusätzlicher Anreize auf die Versicherten der AOK PLUS bzw. dessen gesetzliche Vertreter, andere Krankenhäuser, Vertragsärzte sowie Intensivpflegedienste sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Krankenhäusern, welche ausschließlich der Versicherte trifft, abhängig. Eine Mindestanzahl zu behandelnder Versicherter wird demnach nicht garantiert. Interne Schätzungen gehen von jeweils ca. 20 Teilnehmern im Jahr für die Freistaaten Sachsen und Thüringen aus. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung, basierend aus Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die Angabe dient lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Der Abruf aus dem Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V erfolgt nach individueller Teilnahme der Versicherten der AOK PLUS gemäß den vertraglichen Bestimmungen. Interessierte Krankenhäuser können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Die Teilnahmeunterlagen stehen unter folgenden Link zur Verfügung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRQ20/documents. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Qualitätsvertrages im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung für langzeitbeatmete Patientinnen und Patienten ist, dass das interessierte Krankenhaus die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Krankenhaus, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Qualitätsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS in Kraft und beginnt mit Bestätigung der erfolgreichen Registrierung des Qualitätsvertrages durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Die Bestätigung des IQTIG liegt in der Regel innerhalb von ca. 4 Wochen vor. Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 03.07.2022 eingereicht werden. In diesem Fall beginnt der Vertrag frühestens zum 01.08.2022. Spätere Beitritte zu diesem Vertrag sind während der Laufzeit zu jedem 3. eines Monats möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen einzureichen und die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen. Die Krankenkasse veranlasst die Registrierung beim IQTIC unmittelbar nach vollständigen Eingang der Teilnahmeunterlagen und Vorliegen aller Teilnahmevoraussetzungen. Alle im Rahmen dieses open-house-Verfahrens geschlossenen Verträge enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.07.2028. Die vollständigen Teilnahmeunterlagen sind schriftlich per Post sowie vorab elektronisch (als Scan per E-Mail) bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang des Teilnahmeantrags bei der Auftraggeberin als Scan per E-Mail ausreichend; die schriftlichen Original-Verträge sind unverzüglich nachzureichen. Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 3. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 3. des darauffolgenden Monats berücksichtigt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Qualitätsvertrag wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

    Frist: 31.07.2028, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Diese Angabe ist technischen Gründen geschuldet und nicht von Bedeutung. Die Ausschlussgründe sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Die AOK PLUS behält sich vor die Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.

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