Verwertung medizinischer Verbrauchsgüter, Geräte und Zubehör in Nohra und Elsenfeld
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.140.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Bayern, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- CPV-Codes
- Lagerung und Lagerhaltung (63120000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 533887-2025
- Verfahrensnummer
- 7f9c0b9e-e9f3-4b4a-8be9-6e49a86d6776
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sucht ein Entsorgungsunternehmen für die Abholung und gesetzeskonforme Verwertung von auf Paletten gelagerten medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern, Schutzausrüstung, medizinischen Groß- und Kleingeräten sowie Zubehör. Die Leistungen werden an den Lagerstandorten Nohra in Thüringen und Elsenfeld in Bayern erbracht; die Abholung erfolgt mit einem 40-Tonnen-Sattelzug, wobei bis zu 60 % der Gegenstände aufgrund zollrechtlicher Vorgaben energetisch verwertet werden müssen und für die übrigen Gegenstände alternative Verwertungsverfahren möglich sind. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,14 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 15. September 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von Medizinprodukten und medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Sofern diese Gegenstände nicht mehr verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzausrüstung sowie in geringem Umfang um medizinische Großgeräte, passive Kleingeräte und Zubehör. Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern an den Standorten 99428 Nohra (Los 1) und 63820 Elsenfeld (Los 2). Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40 t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzausrüstung, passiven Kleingeräten oder Zubehör befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Die Paletten mit Großgeräten umfassen in der Regel medizinische Geräte inklusive Lieferumfangs. Typischerweise befinden sich auf einer Palette mit Großgeräten Kartons mit Geräten und weitere Kartons mit Lieferumfang. Der Lieferumfang ist in Umkartons und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 60 % der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge (wie in der Leistungsbeschreibung angegeben). Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Verwertungsdienstleistungen für medizinische Verbrauchs- und Versorgungsgüter, medizinisches Gerät und Zubehör am Lagerstandort Nohra (Los 1)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von Medizinprodukten und medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Sofern diese Gegenstände nicht mehr verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzausrüstung sowie in geringem Umfang um medizinische Großgeräte, passive Kleingeräte und Zubehör. Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern an den Standorten 99428 Nohra (Los 1) und 63820 Elsenfeld (Los 2). Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40 t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzausrüstung, passiven Kleingeräten oder Zubehör befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Die Paletten mit Großgeräten umfassen in der Regel medizinische Geräte inklusive Lieferumfangs. Typischerweise befinden sich auf einer Palette mit Großgeräten Kartons mit Geräten und weitere Kartons mit Lieferumfang. Der Lieferumfang ist in Umkartons und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 60 % der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge (wie in der Leistungsbeschreibung angegeben). Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Verwertungsdienstleistungen für medizinische Verbrauchs- und Versorgungsgüter, medizinisches Gerät und Zubehör am Lagerstandort Elsenfeld (Los 2)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von Medizinprodukten und medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Sofern diese Gegenstände nicht mehr verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzausrüstung sowie in geringem Umfang um medizinische Großgeräte, passive Kleingeräte und Zubehör. Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in durch Dritte (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lagern an den Standorten 99428 Nohra (Los 1) und 63820 Elsenfeld (Los 2). Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40 t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzausrüstung, passiven Kleingeräten oder Zubehör befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Die Paletten mit Großgeräten umfassen in der Regel medizinische Geräte inklusive Lieferumfangs. Typischerweise befinden sich auf einer Palette mit Großgeräten Kartons mit Geräten und weitere Kartons mit Lieferumfang. Der Lieferumfang ist in Umkartons und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 60 % der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge (wie in der Leistungsbeschreibung angegeben). Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 15.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 745417-2025
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