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Entsorgung und Verwertung von Batteriezellen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden (90523000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
533881-2026
Verfahrensnummer
2817d2ea-35f0-42f4-abe0-0c73b38224f4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. mit Sitz in München beauftragt die Entsorgung oder Verwertung von Batteriezellen. Der Auftragnehmer muss für Sammlung, Transport und Lagerung nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert sein und zugelassene Anlagen sowie ein genehmigtes Zwischenlager vorhalten. Die Vertragsdauer beträgt 730 Tage; eine bestimmte Abnahmemenge oder der Abruf einzelner Leistungen nach Bedarf ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Batteriezellenentsorgung

    Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.

    Frist: 19.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658937-2026

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