Entsorgung und Verwertung von Batteriezellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- CPV-Codes
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- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden (90523000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 533881-2026
- Verfahrensnummer
- 2817d2ea-35f0-42f4-abe0-0c73b38224f4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. mit Sitz in München beauftragt die Entsorgung oder Verwertung von Batteriezellen. Der Auftragnehmer muss für Sammlung, Transport und Lagerung nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert sein und zugelassene Anlagen sowie ein genehmigtes Zwischenlager vorhalten. Die Vertragsdauer beträgt 730 Tage; eine bestimmte Abnahmemenge oder der Abruf einzelner Leistungen nach Bedarf ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Batteriezellenentsorgung
Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG. Die Efb-Zertifikate und die Zulassungen der Anlagen/des Zwischenlagers für die jeweilige Abfallart sind dem Ange-bot beizufügen.
Frist: 19.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658937-2026
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