Rahmenvertrag für elektronische Zutrittskontrollsysteme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
31.03.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Abbauarbeiten für Sicherheitsanlagen (45111320)
  • Installation von Sicherheitseinrichtungen (45233292)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
204660-2025
Verfahrensnummer
e55473da-da89-492c-a551-c86247be7cf6

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beschafft die Einführung und Ausstattung mit einem elektronischen Zutrittskontrollsystem. Vorgesehen ist die Erhöhung der Zutrittssicherheit in etwa 85 betriebsnotwendigen Eigentums- und Mietobjekten in Sachsen und Thüringen; die tatsächlichen Mengen werden je Objekt bei einer Begehung festgelegt und können sich ändern. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1460 Tagen.

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Leistungsbeschreibung

Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Gruppe der Allgemeinen Ortskrankenkassen und eine Pflegekasse für die Länder Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS hat ihren Sitz in Dresden und nutzt sowohl Eigentums- als auch Mietobjekte in den Bundesländern Sachsen und Thüringen. Zur Erhöhung der Objektzutrittssicherheit in ca. 85 betriebsnotwendigen Objekten der AOK PLUS ist die Einführung eines neuen elektronischen Zutrittskontrollsystem vorgesehen. Die AOK PLUS überarbeitet aktuell die Immobilienportfolios, die Auswirkungen auf die Standortstrategie haben werden. Somit kann sich die Anzahl der auszustattenden Objekte über die Vertragsdauer verändern. Mit dem elektronischen Zutrittskontrollsystem sollen die Vorgaben des internen Sicherheitskonzeptes sowie die Anforderungen der KRITIS-Verordnung als Betreiberin von kritischer Infrastruktur umgesetzt werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen wurden mit einem hochgerechneten Mengengerüst versehen, wobei es durch neue Anforderungen in den einzelnen Objekten sowie durch die Anzahl der auszustattenden Objekte zu Veränderungen der Einzelmassen (Leser, Controller usw.) kommen kann. Die Festlegung der tatsächlichen Anzahl soll jeweils objektspezifisch bei einer Objektbegehung - in Abstimmung zwischen der Auftraggeberin AOK PLUS - im Folgenden "die AG" benannt - und dem Auftragnehmer/ Bieter (AN) - erfolgen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Zutrittskontrollanlage

    Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Gruppe der Allgemeinen Ortskrankenkassen und eine Pflegekasse für die Länder Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS hat ihren Sitz in Dresden und nutzt sowohl Eigentums- als auch Mietobjekte in den Bundesländern Sachsen und Thüringen. Zur Erhöhung der Objektzutrittssicherheit in ca. 85 betriebsnotwendigen Objekten der AOK PLUS ist die Einführung eines neuen elektronischen Zutrittskontrollsystem vorgesehen. Die AOK PLUS überarbeitet aktuell die Immobilienportfolios, die Auswirkungen auf die Standortstrategie haben werden. Somit kann sich die Anzahl der auszustattenden Objekte über die Vertragsdauer verändern. Mit dem elektronischen Zutrittskontrollsystem sollen die Vorgaben des internen Sicherheitskonzeptes sowie die Anforderungen der KRITIS-Verordnung als Betreiberin von kritischer Infrastruktur umgesetzt werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen wurden mit einem hochgerechneten Mengengerüst versehen, wobei es durch neue Anforderungen in den einzelnen Objekten sowie durch die Anzahl der auszustattenden Objekte zu Veränderungen der Einzelmassen (Leser, Controller usw.) kommen kann. Die Festlegung der tatsächlichen Anzahl soll jeweils objektspezifisch bei einer Objektbegehung - in Abstimmung zwischen der Auftraggeberin AOK PLUS - im Folgenden "die AG" benannt - und dem Auftragnehmer/ Bieter (AN) - erfolgen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 847838-2025

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