Unterstützungsleistungen für den Betrieb von Oracle-Datenbanken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.07.2024
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 402541-2024
- Verfahrensnummer
- 3eccde3f-842e-4e4d-a796-e63c34ad0f34
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der AOK-Bundesverband, eine Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, beschafft Unterstützungsleistungen für den Betrieb von Oracle-Datenbanken. Der Leistungsumfang umfasst Beratung, Support und Betriebsdienstleistungen, eine monatliche Bereitstellungspauschale für einen Servicedesk sowie geschätzt 100 Personentage pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre; Angebote mussten bis zum 16. Juli 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrags ist die Beauftragung von Unterstützungsleistungen für den Oracle-Betrieb. Die Dienstleistungen umfassen Consulting-, Support- als auch Betriebsdienstleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Oracle Datenbanken
Gegenstand des Vertrags ist die Beauftragung von Unterstützungsleistungen für den Oracle-Betrieb. Die Dienstleistungen umfassen Consulting-, Support- als auch Betriebsdienstleistungen. Es wird eine monatliche Bereitstellungspauschale für den Servicedesk vereinbart zudem wird mit einer geschätzten Abnahmemenge von 100 Personentagen pro Jahr gerechnet. Der Vertragszeitraum beläuft sich auf vier Jahre.
Frist: 16.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 642959-2024
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