Oracle SPARC-Solaris-Server, Support und zugehörige Komponenten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.12.2025
CPV-Codes
Hardware für Zentralrechner (30211200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
802469-2025
Verfahrensnummer
94ce9a83-2577-4390-a083-c5724ca2069b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft Oracle-Server der SPARC-Solaris-Plattform einschließlich Support und zugehöriger Komponenten. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und wird vom Beschaffungsamt des BMI in Bonn vergeben. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Oracle SPARC-Solaris Server, Support und zugehör. Komponenten (Los1)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Oracle SPARC-Solaris Server, Support und zugehör. Komponenten (Los1)

    Oracle SPARC-Solaris Server, Support und zugehör. Komponenten (Los1)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Oracle SPARC-Solaris Server, Support und zugehör. Komponenten (Los1)

Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
100 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.