Unterstützung bei der Umsetzung und Erstellung logistischer Unterstützungsanalysen für Geräte
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 663335-2026
- Verfahrensnummer
- b6b34f98-ad70-4744-aac4-f3496074677f
- CPV-Codes
- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz sucht Unterstützung bei der logistischen Unterstützungsanalyse (LSA): für 130 Geräte soll eine bestehende Analyse umgesetzt und für 30 handelsübliche Standardgeräte (COTS) eine Analyse erstellt werden. Der geschätzte Aufwand beträgt insgesamt 23.150 Personenstunden, davon 150 für die Einarbeitung, 16.500 für die Umsetzung und 6.500 für die Erstellung; die Stundenangaben sind Kalkulationswerte und keine vorgegebene Obergrenze.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
AP 1: Einarbeitung AP 2: Umsetzung der LSA für 130 Geräte im Projekt AP 3: Erstellung der LSA für 30 COTS Geräte im Projekt
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · [J4-26V-071] HVR FDB424: Unterstützungsleistung Umsetzung LSA im Rahmen des Bauvertrags/Bauspezifikation
Die Gesamtsumme der notwendigen Personenstunden beträgt 23.150. Diese teilt sich wie folgt auf: Arbeitspaket 1: 150 Personenstunden Arbeitspaket 2: 16.500 Personenstunden Arbeitspaket 3: 6.500 Personenstunden Bei den oben veranschlagten Personenstunden handelt es sich um Schätzwerte zwecks Ermöglichung einer Kalkulationsgrundlage, nicht aber um eine vom Auftraggeber vorgegebene zu leistende Maximalstundenzahl. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den in dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten Leistungsanforderungen, die vollumfänglich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen sind. Die in den einzelnen Arbeitspaketen aufgeführten Personenstunden können gegenseitig verrechnet werden, so lange der Gesamtbedarf nicht überschritten wird.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zu näheren Angaben verweise ich auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen) Die Ausschlussgründe (siehe oben) ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber und alle bereits feststehenden Unterauftragnehmer müssen im Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einreichen: - die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034). Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. - Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung. Die Dokumente müssen den Firmennamen des Bieter bzw. des jeweiligen Unterauftragnehmers enthalten. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · [J4-26V-071] HVR FDB424: Unterstützungsleistung Umsetzung LSA im Rahmen des Bauvertrags/Bauspezifikation
- Preis in € (netto)
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zu näheren Angaben verweise ich auf Ziff. 5.1.12 (zusätzliche Informationen) Die Ausschlussgründe (siehe oben) ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber und alle bereits feststehenden Unterauftragnehmer müssen im Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einreichen: - die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034). Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. - Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung. Die Dokumente müssen den Firmennamen des Bieter bzw. des jeweiligen Unterauftragnehmers enthalten. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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