Lieferung kleiner unbemannter Luftfahrzeugsysteme bis 4 kg
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 648636-2026
- Verfahrensnummer
- b78f4cf8-1e60-454d-8b86-5dfe366ea5ee
- CPV-Codes
- Unbemannte Flugkörper (35613000)
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschafft marktverfügbare kleine unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einem Abfluggewicht von höchstens 4 kg, die von einer Person bedient werden können. Sie sollen militärischen Organisationsbereichen für Aufklärungs-, Erkundungs- und Überwachungsaufträge zur Verfügung stehen. Vorgesehen sind zwei identische Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von jeweils 2520 Tagen; die Frist für Teilnahmeanträge endet am 21. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von marktverfügbaren, kleinen, unbemannten Luftfahrzeugsystemen (ULFzSys) mit einem Abfluggewicht von maximal 4 kg und durch lediglich eine Person bedienbar. Das ULfzSys soll als querschnittliche Fähigkeit für Aufklärungs-, Erkundungs- und Überwachungsaufträge in militärischen Organisationsbereichen eingesetzt werden.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1
Es ist die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen in Form von zwei identischen Mengenlosen beabsichtigt. Siehe hierzu die Ausführungen unter "zusätzliche Informationen" Buchstabe A.
LOT-0002 · Los 2
Es ist die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen in Form von zwei identischen Mengenlosen beabsichtigt. Siehe hierzu die Ausführungen unter "zusätzliche Informationen" Buchstabe A.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Eine Nachforderung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Eine Nachforderung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.